Mitteilungsvorlage - 06/SVV/0521
Grunddaten
- Betreff:
-
Umzug der Fröbelschule (18) Förderschule für Erziehungshilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Einreicher*:
- FB Schule und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
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Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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07.06.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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21.06.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
1. Ausgangssituation
Handlungsbedarf für den Umzug der Fröbelschule (18) ergibt sich insbesondere aus der Nichteignung des gegenwärtigen Schulobjektes Berliner Straße 144 als Förderschule für Erziehungshilfe. Die gegenwärtig durch Schule und Hort genutzten Wohnhäuser sind aufgrund des Raumzuschnittes, der Raumgrößen und –anzahl sowie der Lage an einer Hauptverkehrsstraße für die Beschulung und Förderung von verhaltensauffälligen Schülern nicht geeignet.
Im Rahmen einer Entwurfsplanung wurde die Eignung des
ehemaligen Objektes der Comenius-Schule (53), Zum Teufelssee 6, als
Förderschule für Erziehungshilfe geprüft und im Februar 2003 bestätigt.
Im
Schulentwicklungsplan 2004 – 2009, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 21.01.2004, DS Nr. 03/SVV/0774, wird im Gliederungspunkt 7.4
„Förderschulstandorte im Planungszeitraum 2004 bis 2009 als vorgesehene
Maßnahme zur Verbesserung der räumlichen Rahmenbedingungen die Nachnutzung des
ehemaligen Gebäudes der Comenius-Schule (53) durch die Fröbelschule (18)
benannt.
Voraussetzungen für den Umzug der Fröbelschule sind:
- Freizug des Gebäudes durch die Comenius-Schule (53)
Der Freizug
ist im Februar 2006 erfolgt.
- Sanierung und Umbau des Gebäudes als Förderschule für
Erziehungshilfe einschließlich Hort.
Der Antrag der Schule auf Genehmigung als Verlässliche Halbtagsgrundschule mit Hort und ganztätigen Angeboten ab dem Schuljahr 2006/2007 wurde durch das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel am 24.03.2006 genehmigt.
2. Vorbereitung des Umzuges
Aufgrund vorgenannter Genehmigung ist die Inanspruchnahme
von Fördermitteln aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Zukunft Bildung und
Betreuung“ möglich. Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Bildung, Jugend
und Sport wurden die erforderlichen Baumaßnahmen aus fördertechnischen Gründen
in zwei Kategorien gesplittet:
* Erforderliche Maßnahmen grundsätzlicher Natur für die
Aufnahme des Schulbetriebes (u.a. Brandschutz, Entrauchung, Blitzschutz,
Sanitäranlagen, Beleuchtung, Maler- und Belagsarbeiten): Hierfür wurde ein
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 271.868,05 EUR gestellt. Der
Eigenanteil der Stadt in Höhe von 67.967,01 EUR wurde im Haushalt 2006
veranschlagt. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass der Haushalt
genehmigt wird.
* Erforderliche Maßnahmen unter ganztagsspezifischen
Aspekten (Neugestaltung der Bereiche: Sportraum, Mehrzweckraum, Musik- und
Töpferbereich): Hierfür wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe
von 237.028,06 EUR gestellt. Der Eigenanteil der Stadt in Höhe von 59.257,02
EUR wurde im Haushalt 2006 veranschlagt. Die Maßnahme steht unter dem
Vorbehalt, dass der Haushalt genehmigt wird.
Die Fördermittel betragen demnach antragsgemäß 508.896,11
EUR, der Eigenanteil beläuft sich somit auf insgesamt 127.224,03 EUR.
Unter der Voraussetzung einer zeitnahen Bewilligung der
Fördermittel durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport könnten die
Baumaßnahmen im 1. Quartal 2007 abgeschlossen sein. Als Termin für den Umzug
sind die Osterferien vom 04.04.2007 bis 13.04.2007 vorgesehen.
Die Umzugskosten in Höhe von ca. 20.000 EUR werden bei der
Aufstellung des Haushaltes 2007 durch den Fachbereich Schule und Sport geplant.
Die Freigabe steht unter dem Vorbehalt der Einstellung in den Haushalt sowie
seiner Genehmigung.
3. Weitere Maßnahmen
Nach Realisierung der unter Punkt 2 genannten Maßnahmen und
dem erfolgten Umzug kann der Schulbetrieb an dem Standort aufgenommen werden.
Danach sind in Anbetracht des Gebäudezustandes weitere nicht aus dem
Ganztagsschulprogramm finanzierbare Sanierungsmaßnahmen erforderlich (u.a.
Dach, Fassade, Fenster, Heizung). Entsprechend der vorliegenden Planung werden
hierfür rd. 480.000,00 EUR benötigt.
Vorgenannte Mittel sind in den Investitionsplan bislang nicht eingestellt. Die Maßnahmen werden bei der Aufstellung der Haushalte 2007 und 2008 durch den Fachbereich Schule und Sport geplant. Die Realisierung steht unter dem Vorbehalt der Einstellung in die Haushalte und deren Genehmigung.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen stellen sich laut Haushaltsunterlage Bau vom 27.04.2006 etwa wie folgt dar:
2006 2007 2008
Fördermittel (Umbau/Sanierung) 508.896,11 €
- -
Eigenmittel (Umbau/Sanierung) 127.224,03 € rd.
300.000 € rd.
180.000 €
Eigenmittel (Umzug - rd.
20.000 € -
Gesamtsumme 636.120,14
€ rd.
320.000 € rd.
180.000 €
Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte dem Inhalt der
Mitteilung.
Die oben
angeführten Ausgaben unterliegen dem Haushaltsvorbehalt.
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