Mitteilungsvorlage - 06/SVV/0521

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

1. Ausgangssituation

 

Handlungsbedarf für den Umzug der Fröbelschule (18) ergibt sich insbesondere aus der Nichteignung des gegenwärtigen Schulobjektes Berliner Straße 144 als Förderschule für Erziehungshilfe. Die gegenwärtig durch Schule und Hort genutzten Wohnhäuser sind aufgrund des Raumzuschnittes, der Raumgrößen und –anzahl sowie der Lage an einer Hauptverkehrsstraße für die Beschulung und Förderung von verhaltensauffälligen Schülern nicht geeignet.

 

Im Rahmen einer Entwurfsplanung wurde die Eignung des ehemaligen Objektes der Comenius-Schule (53), Zum Teufelssee 6, als Förderschule für Erziehungshilfe geprüft und im Februar 2003 bestätigt.

 

Im Schulentwicklungsplan 2004 – 2009, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.01.2004, DS Nr. 03/SVV/0774, wird im Gliederungspunkt 7.4 „Förderschulstandorte im Planungszeitraum 2004 bis 2009 als vorgesehene Maßnahme zur Verbesserung der räumlichen Rahmenbedingungen die Nachnutzung des ehemaligen Gebäudes der Comenius-Schule (53) durch die Fröbelschule (18) benannt.

Voraussetzungen für den Umzug der Fröbelschule sind:

 

- Freizug des Gebäudes durch die Comenius-Schule (53)

  Der Freizug ist im Februar 2006 erfolgt.

 

- Sanierung und Umbau des Gebäudes als Förderschule für Erziehungshilfe einschließlich Hort.

 

Der Antrag der Schule auf Genehmigung als Verlässliche Halbtagsgrundschule mit Hort und ganztätigen Angeboten ab dem Schuljahr 2006/2007 wurde durch das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel am 24.03.2006 genehmigt.

 

2. Vorbereitung des Umzuges

 

Aufgrund vorgenannter Genehmigung ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ möglich. Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wurden die erforderlichen Baumaßnahmen aus fördertechnischen Gründen in zwei Kategorien gesplittet:

 

* Erforderliche Maßnahmen grundsätzlicher Natur für die Aufnahme des Schulbetriebes (u.a. Brandschutz, Entrauchung, Blitzschutz, Sanitäranlagen, Beleuchtung, Maler- und Belagsarbeiten): Hierfür wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 271.868,05 EUR gestellt. Der Eigenanteil der Stadt in Höhe von 67.967,01 EUR wurde im Haushalt 2006 veranschlagt. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass der Haushalt genehmigt wird.

 

* Erforderliche Maßnahmen unter ganztagsspezifischen Aspekten (Neugestaltung der Bereiche: Sportraum, Mehrzweckraum, Musik- und Töpferbereich): Hierfür wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 237.028,06 EUR gestellt. Der Eigenanteil der Stadt in Höhe von 59.257,02 EUR wurde im Haushalt 2006 veranschlagt. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass der Haushalt genehmigt wird.

 

Die Fördermittel betragen demnach antragsgemäß 508.896,11 EUR, der Eigenanteil beläuft sich somit auf insgesamt 127.224,03 EUR.

 

Unter der Voraussetzung einer zeitnahen Bewilligung der Fördermittel durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport könnten die Baumaßnahmen im 1. Quartal 2007 abgeschlossen sein. Als Termin für den Umzug sind die Osterferien vom 04.04.2007 bis 13.04.2007 vorgesehen.

 

Die Umzugskosten in Höhe von ca. 20.000 EUR werden bei der Aufstellung des Haushaltes 2007 durch den Fachbereich Schule und Sport geplant. Die Freigabe steht unter dem Vorbehalt der Einstellung in den Haushalt sowie seiner Genehmigung.

 

3. Weitere Maßnahmen

 

Nach Realisierung der unter Punkt 2 genannten Maßnahmen und dem erfolgten Umzug kann der Schulbetrieb an dem Standort aufgenommen werden. Danach sind in Anbetracht des Gebäudezustandes weitere nicht aus dem Ganztagsschulprogramm finanzierbare Sanierungsmaßnahmen erforderlich (u.a. Dach, Fassade, Fenster, Heizung). Entsprechend der vorliegenden Planung werden hierfür rd. 480.000,00 EUR benötigt.

 

Vorgenannte Mittel sind in den Investitionsplan bislang nicht eingestellt. Die Maßnahmen werden bei der Aufstellung der Haushalte 2007 und 2008 durch den Fachbereich Schule und Sport geplant. Die Realisierung steht unter dem Vorbehalt der Einstellung in die Haushalte und deren Genehmigung.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen stellen sich laut Haushaltsunterlage Bau vom 27.04.2006 etwa wie folgt dar:

2006                                    2007                                    2008

 

Fördermittel (Umbau/Sanierung)    508.896,11 €               -                                  -

 

Eigenmittel (Umbau/Sanierung)    127.224,03 €               rd. 300.000 €                    rd. 180.000 €

 

Eigenmittel (Umzug                                   -                                   rd. 20.000 €                      -

 

Gesamtsumme                                  636.120,14 €              rd. 320.000 €                    rd. 180.000 €

 

 

Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte dem Inhalt der Mitteilung.

Die oben angeführten Ausgaben unterliegen dem Haushaltsvorbehalt.

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