Beschlussvorlage - 06/SVV/0461

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 107 „Kaserne Krampnitz“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (siehe Anlage 1).

 

  1. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung, hier Aktualisierung der Prioritätenfestlegung (DS 06/SVV/0139), durchzuführen (siehe Anlage 2).
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Erläuterung

Anlage 1

 

Begründung:

 

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 107 „Kaserne Krampnitz“, OT Fahrland

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am ............. 2006 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.107 „Kaserne Krampnitz“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 28, 30 bis 52 der Flur 6 und Flurstücke 1 bis 21, 55 bis 82 der Flur 5 der Gemarkung Fahrland und die Flurstücke 131 bis 137 und 150 bis 153 der Flur 1 der Gemarkung Krampnitz und wird wie folgt abgegrenzt:

 

im Norden:                  durch den Großen Graben und das Große Luch

im Süd-Osten:                        durch die nördliche Spitze des Krampnitzsees / Bundesstraße B 2

im Süden-Westen:            durch die Landesstraße L 92    

im Westen:     durch Landwirtschaftsflächen östlich des Wohngebietes „Eisbergstücke“

 

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 107 ha. Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt (s. Anlage).

 

 

Bestehende Situation

Das Plangebiet liegt direkt an der Bundesstraße 2 im südöstlichen Teil des Ortsteiles Fahrland.

Im Osten grenzt die Kaserne unmittelbar an die Ortslage Krampnitz, im Norden an das „Große Luch“ und die „Große Grabenniederung“ – Teile des Naturschutzgebietes „Döberitzer Heide“.

Im Westen schließt sich intensiv genutztes Ackerland an die Kasernenflächen an. Im Südosten bildet die nördliche Spitze des Krampnitzsees die natürliche Grenze. Südwestlich grenzt die auf den alten Ortskern Fahrland parallel zum Fahrländer See verlaufende Trasse der Landesstraße 92 das Plangebiet ein.

Die Kaserne Krampnitz liegt inmitten des Landschaftsschutzgebietes „Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“, ist jedoch selbst vom Schutzstatus ausgeschlossen.

 

Die meisten Gebäude der Kaserne Krampnitz entstanden 1938 und dienten bereits der deutschen Wehrmacht als Kaserne. Nach der Übernahme durch die sowjetische Armee 1945 wurden neben dem Unterbringungsbereich unter anderem Reparaturrampen, Tankstellen, Garagen, Lagerhallen und Kesselhäuser hinzugefügt und das Gelände weiterhin als Kaserne genutzt. Seit dem Abzug der Sowjetischen Armee im Jahre 1991 liegt die Kasernenfläche brach.

Der südliche Teil der Liegenschaft besteht hauptsächlich aus ehemaligen Wohn- und Freizeitanlagen. Er steht heute unter Denkmalschutz.

 

Die Flächen des Plangebietes liegen seit 1991 brach.

 

 

Planungsanlass und Erforderlichkeit der Planung

Anlass für die Planung ist das Interesse des Vorhabenträgers und der Stadt, diese Konversionsfläche einer neuen Nutzung zuzuführen.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes und der Altlastenproblematik sowie zur Einbindung in den sensiblen Landschaftsraum sowie zur Klärung der Erschließung ist ein Bauleitplanverfahren erforderlich.

Die komplexen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Rahmenbedingungen werden ermittelt und den Abwägungsprozess eingestellt. Das Plangebiet befindet sich in Eigentum des Landes Brandenburg. Eine Neuordnung des Plangebietes durch Grundstücksteilung soll im Planvollzug vorgenommen werden.

 

 

Planungsziele

Ziel der Planung ist es, dieses Gebiet einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen.

Mit den Festsetzungen der geplanten Nutzungen wie Sport, Tourismus, Wohnen und Gewerbe (siehe Anlage) und durch geeignete Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Aufteilung der überbaubaren Flächen sowie zu den erforderlichen Erschließungsflächen und Grünflächen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Fußballthemen-Parks „The Ball“  geschaffen und damit ein weiterer maßgeblicher touristischer Anziehungspunkt entwickelt werden.

 

Das Konzept sieht vor, das Thema Fußball umfassend darzustellen durch Verknüpfung der Bereiche Sport, Kultur und Kunst zum Fußball.

Das Konzept beinhaltet Nutzungen wie Fußball-Themenhotel, Fußball-Themenrestaurant, Sportstätten, Trainingslager, Event- und Veranstaltungsbereiche, Wellness, Hotel und Wohnungen.

Die denkmalgeschützten Gebäude sollen erhalten bleiben und mit den neuen Nutzungen eine langfristige Sicherung erfahren.

 

Die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels soll nicht zugelassen werden. Kleinflächiger Einzelhandel soll nur sortimentsbezogen im Rahmen der geplanten Nutzungen zulässig sein, wird aber im Zusammenhang mit dem Nutzungskonzept in dieser Einordnung als sinnvoll oder gar erforderlich, zugleich für die zentralen Bereiche der Stadt aber auch als unschädlich bewertet.

Die in dem anliegenden Konzept dargestellten Wohnbauflächen werden in der weiteren Planung so zu konkretisieren sein, dass sie funktional den geplanten Nutzungen direkt zugeordnet sind. So würden sie keine Konkurrenz zu den vorhandenen Wohnbauflächenpotentialen im weiteren Stadtgebiet darstellen.

 

 

Gesetzliche Voraussetzungen für den Bebauungsplan

Die gesetzlichen Grundlagen für die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 2 BauGB liegen vor. Der Bebauungsplan ist mit den Grundsätzen des § 1 Abs. 5 BauGB vereinbar.

 

Das Plangebiet ist im Landesentwicklungsplan (LEPeV) des Landes Brandenburg als „Siedlungsbereich“ dargestellt. Die vorgesehenen Nutzungen sind daher mit den Zielen der Raumordnung vereinbar.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan für den Ortsteil Fahrland stellt diesen Bereich als Gewerbe-, Misch- und Wohnbaufläche sowie Sonderbaufläche Freizeit und Erholung dar. Diese Darstellung deckt sich nicht mit dem beschriebenen Vorhaben, müsste also geändert werden. Da ohnehin aktuell die Aufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Stadtgebiet betrieben wird, kann die planerische Perspektive auch auf dieser Ebene parallel verfolgt werden.

 

Für die Belange des Umweltschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umfang der Umweltprüfung wird sich schwerpunktmäßig auf die Themenfelder Altlasten, Immissionsschutz und Bodenversiegelung sowie auf die Ermittlung der Eingriffe in Natur und Landschaft erstrecken.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt entstehen durch die Umsetzung des Bebauungsplans nicht.

 

Die Kosten für die Planungsleistungen sowie für die Herstellung der Erschließungsanlagen und die Kosten für die Durchführung der erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen wird der Vorhabenträger zu tragen haben.

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Anlagen

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