Antrag - 06/SVV/0593
Grunddaten
- Betreff:
-
Miete und Vermietung Bürgerhaus am Schlaatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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30.08.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, im Haushaltsentwurf für das Jahr 2007 für die Bürgerhaus am
Schlaatz gGmbH eine Zuwendung in Höhe des jährlich an den Kommunalen
Immobilienservice abzuführenden Mietzinses von 44.573,- Euro einzustellen.
Als mögliche Deckungsquelle sollen Mehreinnahmen durch erhöhte Landeszuweisungen genutzt werden.
Die neu zu schließenden Verträge
zwischen dem KIS und der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH sind so zu gestalten, das
wie bisher die Einnahmen aus kurz- und langfristigen Vermietungen als Einnahme
bei der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH verbleiben. Für die Einnahmen aus der
Verpachtung der Sauna, de Bowlingbahn und der Gaststätte, die gemäß Beschluss
des Hauptausschusses zur Aufstockung der Einnahmen des Bürgerhauses am Schlaatz
zu nutzen sind, ist eine vertragliche Regelung zu finden, die auch zukünftig
eine Umsetzung des Beschlusses ermöglicht.
Erläuterung
Begründung:
Die Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH hat
für die Durchführung der satzungsgemäßen Zwecke die Räume im Gebäude Schilfhof
28 gemietet. Es stehen etwa 1.800 qm für gemeinwesenorientierte,
sozial-kulturelle Freizeit- und Bildungsaktivitäten und einen Jugendclub zur
Verfügung.
Die Miete beträgt derzeit monatlich
3.714,48 Euro im Monat (44.573,76 Euro im Jahr) und wird gemäß eines
Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 28.09.2000 als Geldwerte Leistung
des Jugendamtes gewährt.
Ferner wurde im Mietvertrag
festgelegt, dass Einnahmen aus lang- und kurzfristiger Vermietung welche durch
die Bürgerhaus gGmbH erwirtschaftet werden, als Betriebs- und
Sachkostenzuschuss an das Bürgerhaus gezahlt werden. Dies sind rund 39.000 Euro
im Jahr.
Durch einen Beschluss des
Hauptausschusses stehend dem Bürgerhaus auch die Einahmen aus der Verpachtung
der Gaststätte und der Sauna als Aufstockung der Zuwendung zur Verfügung. Der
Betrag hier beläuft sich auf rund 33.260 Euro.
Diese bisher geltende Regelung wurde
von Seiten des KIS gegenüber dem Jugendamt aufgekündigt. Nach Mitteilung des
KIS an die Geschäftsführerin des Bürgerhauses soll es hier zukünftig zu einer
Neuregelung kommen. Der KIS hat gegenüber dem Bürgerhaus angekündigt die
Einahmen aus Vermietung und Verpachtung nunmehr selbst zu vereinnahmen. Die
würde die Einnahmen des Bürgerhauses um 72.260 Euro schmälern, was bei einem Jahresetat
von rund 300.000 Euro ein Viertel des Gesamtbetrages bedeuteten würde. Dies
würde die Arbeitsfähigkeit des Hauses stark einschränken und wohl fast
unmöglich machen. Hinzu käme, dass der Anreiz zur Erwirtschaftung von
Eigenmitteln durch den Wegfall der kurzfristigen Vermietung stark eingeschränkt
wäre. Bereits bei der Neuvermietung der Gaststätte plant der KIS die
Pachteinnahmen selbst zu vereinnahmen.