Antrag - 06/SVV/0593

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Haushaltsentwurf für das Jahr 2007 für die Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH eine Zuwendung in Höhe des jährlich an den Kommunalen Immobilienservice abzuführenden Mietzinses von 44.573,- Euro einzustellen.

 

Als mögliche Deckungsquelle sollen Mehreinnahmen durch erhöhte Landeszuweisungen genutzt werden.

 

Die neu zu schließenden Verträge zwischen dem KIS und der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH sind so zu gestalten, das wie bisher die Einnahmen aus kurz- und langfristigen Vermietungen als Einnahme bei der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH verbleiben. Für die Einnahmen aus der Verpachtung der Sauna, de Bowlingbahn und der Gaststätte, die gemäß Beschluss des Hauptausschusses zur Aufstockung der Einnahmen des Bürgerhauses am Schlaatz zu nutzen sind, ist eine vertragliche Regelung zu finden, die auch zukünftig eine Umsetzung des Beschlusses ermöglicht.

 

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Erläuterung

Begründung:

Die Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH hat für die Durchführung der satzungsgemäßen Zwecke die Räume im Gebäude Schilfhof 28 gemietet. Es stehen etwa 1.800 qm für gemeinwesenorientierte, sozial-kulturelle Freizeit- und Bildungsaktivitäten und einen Jugendclub zur Verfügung.

Die Miete beträgt derzeit monatlich 3.714,48 Euro im Monat (44.573,76 Euro im Jahr) und wird gemäß eines Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 28.09.2000 als Geldwerte Leistung des Jugendamtes gewährt.

Ferner wurde im Mietvertrag festgelegt, dass Einnahmen aus lang- und kurzfristiger Vermietung welche durch die Bürgerhaus gGmbH erwirtschaftet werden, als Betriebs- und Sachkostenzuschuss an das Bürgerhaus gezahlt werden. Dies sind rund 39.000 Euro im Jahr.

Durch einen Beschluss des Hauptausschusses stehend dem Bürgerhaus auch die Einahmen aus der Verpachtung der Gaststätte und der Sauna als Aufstockung der Zuwendung zur Verfügung. Der Betrag hier beläuft sich auf rund 33.260 Euro.

Diese bisher geltende Regelung wurde von Seiten des KIS gegenüber dem Jugendamt aufgekündigt. Nach Mitteilung des KIS an die Geschäftsführerin des Bürgerhauses soll es hier zukünftig zu einer Neuregelung kommen. Der KIS hat gegenüber dem Bürgerhaus angekündigt die Einahmen aus Vermietung und Verpachtung nunmehr selbst zu vereinnahmen. Die würde die Einnahmen des Bürgerhauses um 72.260 Euro schmälern, was bei einem Jahresetat von rund 300.000 Euro ein Viertel des Gesamtbetrages bedeuteten würde. Dies würde die Arbeitsfähigkeit des Hauses stark einschränken und wohl fast unmöglich machen. Hinzu käme, dass der Anreiz zur Erwirtschaftung von Eigenmitteln durch den Wegfall der kurzfristigen Vermietung stark eingeschränkt wäre. Bereits bei der Neuvermietung der Gaststätte plant der KIS die Pachteinnahmen selbst zu vereinnahmen.

 

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