Beschlussvorlage - 06/SVV/0641
Grunddaten
- Betreff:
-
Denkmalbereichssatzung für Ortsteil Kartzow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflegelge
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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30.08.2006
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27.09.2006
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01.11.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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05.09.2006
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Erläuterung
Begründung:
Die
„Denkmalbereichssatzung Kartzow" ist aus denkmalrechtlicher Sicht auf
Grund mehrerer Aspekte notwendig:
1.
Die
gut erhaltene Ortstruktur von Kartzow mit ihren Parzellierungen sowie die kaum
veränderte Lage der Bausubstanz spiegeln in hervorragender Weise die
Entwicklung der Siedlungsgeschichte im ländlichen Raum wieder. Ehemalige Wohn- und Arbeitsverhältnisse
können durch die gut erhaltene Dorfstruktur und Bausubstanz genau nachvollzogen
und dokumentiert werden. Die wenig veränderte Bausubstanz des Ortes
dokumentiert nicht nur die landschaftstypischen Baukonstruktionen, Bauweisen
und Bauzierat mit ihren
Überformungen, sondern sie sind auch im besonderen Maße Zeugnis der
Sozialgeschichte und Wirtschaftsgeschichte des Ortes. Die Dorfstruktur, das
Gut, die Kirche mit Kirchhof sowie mit dem Pfarrhaus und Schulhaus bis hin zu
den Arbeiterhäusern haben einen großen Zeugniswert für den funktionalen Aufbau
und für die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des Ortes. An dem Erhalt und an der Erforschung
des Denkmalbereiches von Kartzow
besteht ein öffentliches Interesse, da mit diesem Ortskern für die Stadt
Potsdam ein landschaftstypischer
Ortkern erhalten ist, der in einzigartiger Weise die ländliche Siedlungsgeschichte
sowie die regionaltypische Entwicklung der Baukultur und die Sozialgeschichte
des Ortes dokumentiert. Aufgrund des dargelegten Zeugniswertes des Dorfes für
die Kulturlandschaft, Siedlungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte wird
festgestellt, dass die Bedingungen für den Denkmalwert nach dem
Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz des Landes Brandenburg in der Fassung vom
24.05.04 erfüllt sind. Das Dorf Kartzow bedarf daher des gesetzlichen Schutzes
als Denkmalbereich.
2.
Der
Denkmalpflegeplan der Stadt Potsdam weist im Satzungsgebiet noch zusätzlich
einige denkmalwerte und erhaltenswerte Gebäude und Hofanlagen aus. Die
Einzelpositionen des Denkmalpflegeplans werden durch das Brandenburgisches
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum als
Denkmalfachbehörde abschließend bewertet.
Für die Kirche, das Gutshaus und das Schulhaus wurde bereits der Denkmalwert
attestiert.
3.
Auf
Grundlage der aktuellen Steuergesetzgebung erhält die Untere
Denkmalschutzbehörde in den letzten Jahren eine Vielzahl von Anträgen auf
Unterschutzstellung durch Gebäudeeigentümer, um die steuerlichen Vorteile für
Denkmaleigentümer in Anspruch nehmen zu können. Durch die
Denkmalbereichssatzung wären ohne die zeit- und kostenaufwendige
Gutachtenerstellung die Gebäude im Geltungsbereich der Satzung in ihrem äußeren
Erscheinungsbild denkmalgeschützt und der Denkmaleigentümer kann auf Antrag die
steuerlichen Erleichterungen in Anspruch nehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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20 kB
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3
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(wie Dokument)
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31,5 kB
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