Mitteilungsvorlage - 06/SVV/0636

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

 

Der Oberbürgermeister berichtet über das Ergebnis der Prüfung zum Auftrag 05/SVV/0737: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob in der südlichen Innenstadt zwischen Brandenburger Straße / Bassinplatz und Hegelallee / Kurfürstenstraße eine Verkehrsberuhigung durchsetzbar ist. Das Prüfergebnis ist bis zum Mai 2006 vorzulegen.“

 

Ausgangssituation:

Für diesen Bereich der Innenstadt gibt es bezüglich der Verkehrsplanung bisher folgende Beschlüsse:

  1. Innenstadt Potsdam – Rahmenkonzept Straßengestaltung und Verkehr vom 06.09.1995
  2. Präzisierung Rahmenplan Verkehr vom 06.06.2001
  3. Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans vom 04.07.2001
  4. Parkraumbewirtschaftung Potsdamer Innenstadt vom 01.12.2004

 

In der „Präzisierung Rahmenplan Verkehr“ ist für den Abschnitt der Gutenbergstraße zwischen der Friedrich-Ebert-Straße und der Jägerstraße die Ausweisung als Einbahnstraße in Richtung Westen vorgesehen.

Dabei wurde jedoch davon ausgegangen, dass von der Jägerstraße noch direkt auf die Nordfahrbahn der Hegelallee ausgefahren werden kann und somit eine dritte Anbindung des Wohn- und Gewerbequartiers nördlich der Brandenburger Straße an das umgebende Hauptverkehrsstraßennetz vorhanden ist. Diese Verkehrsanbindung musste aus verkehrstechnischen Gründen wegen der Zufahrt zum Parkhaus auf dem Stadtverwaltungsgelände geschlossen werden.

Diese Einbahnstraßenregelung sollte den Durchgangsverkehr verhindern. Der Antragsteller und die Verwaltung gingen zunächst davon aus, dass Durchgangs- und Schleichverkehre einen großen Anteil an der Verkehrsbelastung ausmachen würden.

 

Mögliche Maßnahmen der Verkehrsberuhigung

1.      Reduzierung des Durchgangsverkehrs, Ausweisung von Einbahnstrassen

In der Annahme, dass der Durchgangsverkehr einen wesentlichen Anteil an der Verkehrsbelastung hat, wurde am 27.04.2006 von 15:00 bis 18:00 Uhr eine Verkehrszählung mit Kennzeichenerfassung durchgeführt. Es wurden an den Einfahrten Hegelallee/Hermann-Elflein-Straße und Hegelallee/Dortustraße und an den Ausfahrten Gutenbergstraße/Hebbelstraße und Am Bassin/Charlottenstraße die Fahrzeuge mit Kennzeichen erfasst.

Ergebnis: Innerhalb von 5 Minuten sind 84 Kfz, die im Nordwesten in das Gebiet eingefahren sind, im Osten wieder herausgefahren. Nach 5 bis 20 Minuten sind 60 Kfz wieder herausgefahren und nach mehr als 20 Minuten waren es 54 Kfz. Lediglich 9,8 % der insgesamt 855 Kfz, die auf der Nordwestseite in das Gebiet eingefahren sind, sind direkt durch das Gebiet gefahren und an der Ostseite wieder herausgefahren.

Da es sich um eine Stichprobe handelt, ist nicht auszuschließen, dass es auch Phasen mit einem etwas höheren Anteil an Durchgangsverkehr gibt

Schlussfolgerung: Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass der Durchgangsverkehr nicht die Ursache für die verkehrliche Belastung des Gebiets darstellt. Dies bestätigt auch der Verkehrsentwicklungsplan. Im Analyseteil des Verkehrsentwicklungsplans wird von rund 10.000 Personenfahrten im Quell- und Zielverkehr pro Werktag für die Verkehrszelle zwischen Hegelallee, Hebbelstraße, Charlottenstraße und Schopenhauerstraße ausgegangen.

Eine Ausweisung von Einbahnstraßen würde nur zur Verkehrsberuhigung beitragen, wenn der größte Teil des Verkehrs Durchgangsverkehr wäre. Da es sich jedoch hauptsächlich um Quell- und Zielverkehr handelt, würden Einbahnstraßen zu Umwegen und damit zu Mehrfahrten führen. Eine Ausweisung von Einbahnstrassen wird daher, weil nicht zielführend, abgelehnt.

 

  1. Reduzierung bzw. Verzicht auf Mischparkzonen zugunsten von Anwohnerparkzonen

Die Untersuchungen zum ruhenden Verkehr aus dem Jahre 2000 für das Gebiet zwischen Hegelallee, Friedrich-Ebert-Straße, Brandenburger Straße und Schopenhauerstraße hatten ergeben, dass im Jahr 2010 (Abschluss der Sanierung) tagsüber mit einem Bedarf von 2100 Stellplätzen gerechnet werden muss. Ohne die an dieses Gebiet angrenzenden Parkhäuser stehen nur rund 900 Stellplätze zur Verfügung. Diese reichen rechnerisch nicht für die Anwohner, wenn alle Gebäude in dem Bereich saniert sind. Da die beiden Stellplatzanlagen unter dem Luisenplatz (228 Stellplätze) und auf dem Gelände der Stadtverwaltung (477 Stellplätze) nur gering ausgelastet sind, ist eine Reduzierung der Stellplätze für Besucher der Innenstadt im Straßenraum der Innenstadt denkbar. In diese Überlegung müssen jedoch insbesondere die  Einzelhändler und Gewerbetreibenden der Innenstadt einbezogen werden. Ein positives Votum dafür erscheint jedoch derzeit fraglich.

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  1. Änderung der Parkanordnung

Derzeit kann außer in der südlichen Hegelallee überall beidseitig geparkt werden. Eine Änderung zugunsten eines wechselseitigen Parkens führt hier nicht zu Geschwindigkeits-begrenzungen, da die zur Verfügung stehende Fahrspur dadurch breiter wird. Zudem gehen dadurch für das Anwohnerparken benötigte Parkplätze verloren. Für beidseitiges Quer- und Schrägparken ist die Fahrbahn in der Gutenbergstraße zu schmal.

 

4.      Einbau von Hindernissen in der Fahrbahn

Der Einbau von Hindernissen in der Fahrbahn wird aus gestalterischen und denkmalrechtlichen Gründen abgelehnt. Dadurch, dass einige Straßen sehr schmale Fahrbahnen haben und alle Straße gepflastert sind, sind sie ohnehin nur mit geringer Geschwindigkeit zu befahren.

 

  1. Einführung verkehrsberuhigter Bereiche

Die Einführung verkehrsberuhigter Bereiche oder die Vorschaltung einer verkehrsberuhigten Zone vor der Brandenburger Straße, bedingt einen umfassenden Umbau zu Mischverkehrsflächen ohne Trennung von Gehweg und Fahrbahn. Dies ist stadtgestalterisch und denkmalpflegerisch weder gewollt, noch finanzierbar.

 

  1. Geschwindigkeitsbegrenzungen

Die Anordnung einer geringeren Geschwindigkeit als 30 km/h ist nach § 45 StVO für normale Erschließungsstraßen nicht zulässig. Eine geringere Geschwindigkeit kann nur bei erheblichen Querungsverkehr durch Fußgänger oder über die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs erreicht werden. Dieses ist jedoch wegen der o.g. Gründe nicht möglich. Da die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h beklagt wird, können hier nur verstärkt Geschwindigkeitskontrollen Abhilfe schaffen.   

 

Schlussfolgerungen/Empfehlungen:

Die mögliche Maßnahme zur Reduzierung der Verkehrsbelastung zwischen Hegelallee und Brandenburger Straße ist die Ausdehnung von reinen Anwohnerparkbereichen in diesem Gebiet.

Dies ist bereits Gegenstand des Beschlusses 01/SVV/0215  vom 06.06.2001 zur „Präzisierung Rahmenplan Verkehr – Innenstadt“. Der Beschlusstext dazu lautet: Die Schaffung von Mischparkzonen ist nach erfolgtem Bau der vorgesehenen Parkhäuser im Sinne einer Rückführung in Anwohnerparkzonen neu zu überdenken.“

Dementsprechend wurde schon im Frühjahr 2006 in der Hermann-Elflein-Straße das Mischparken gegen Anwohnerparken ausgetauscht.

Ein Nachteil dieser Lösung besteht darin, dass innerhalb einer Anwohnerparkzone tagsüber nur maximal 50% der Stellplätze für die Anwohner reserviert sein dürfen. Dies steht einem denkbaren Ziel entgegen, dass darin besteht, Fremdparker bzw.  Parksuchverkehr aus dem Gebiet heraus zu halten. Mit einer Neuordnung der Anwohnerparkzonen und einer Änderung der Ausweisungen der Stellplätze lässt sich dies für den betreffenden Bereich der Innenstadt u.U. lösen. Dabei ist jedoch nicht auszuschließen, dass in der Folge einer solchen Lösung in anderen Bereichen der Innenstadt der Parksuchverkehr zunimmt.

 

Für die Bewohner ist eine Reduzierung des Parksuchverkehr auf jeden Fall eine Verbesserung.

 

In der subjektiven Empfindung der Kunden der Innenstadt stellt die Reduzierung des Angebots an unmittelbar in den Straßenräumen verfügbaren Stellplätzen trotz des unausgelasteten Angebotes an Parkhausstellplätzen einen Nachteil dar, der u.U. der Behebung der z.Zt. nochvorhandenen Funktionsschwäche der Innenstadt und damit der Erfüllung der Sanierungsziele entgegenwirkt.

 

Mit den betroffenen Anwohnern und Gewerbetreibenden muss im Vorfeld über mögliche Varianten der Parkraumbewirtschaftung gesprochen werden.

 

Weiteres Vorgehen/ Empfehlungen der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt, die o.g. Ergebnisse den Sanierungsbetroffenen vorzustellen, um sich ein Meinungsbild über eine Änderung der Parkraumbewirtschaftung in Wechselwirkung zum Ziel der wirtschaftlichen Stärkung der Innenstadt zu verschaffen. Eine Entscheidung zu evtl. Änderungen ist in Abhängigkeit von dem Ergebnis der Betroffenenbeteiligung zu treffen.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen entstehen erst dann, wenn im Ergebnis der Erörterung mit den Betroffenen und der weitergehenden politischen Meinungsbildung ein Votum zugunsten einer Änderung der Parkraumbewirtschaftung erfolgt.

In diesem Fall wäre eine komplexe fachliche Begutachtung erforderlich, die allein mit Verwaltungskapazitäten erstellt werden kann. Eine externe Beauftragung ist bisher nicht im Budget für den Haushalt 2007 vorgesehen.

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