Mitteilungsvorlage - 06/SVV/0636
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsberuhigung Gutenbergstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
|
30.08.2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
19.09.2006
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Der Oberbürgermeister berichtet über das Ergebnis der
Prüfung zum Auftrag 05/SVV/0737: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu
prüfen, ob in der südlichen Innenstadt zwischen Brandenburger Straße /
Bassinplatz und Hegelallee / Kurfürstenstraße eine Verkehrsberuhigung
durchsetzbar ist. Das Prüfergebnis ist bis zum Mai 2006 vorzulegen.“
Ausgangssituation:
Für diesen Bereich der Innenstadt gibt es bezüglich der
Verkehrsplanung bisher folgende Beschlüsse:
- Innenstadt Potsdam – Rahmenkonzept Straßengestaltung und Verkehr
vom 06.09.1995
- Präzisierung Rahmenplan Verkehr vom 06.06.2001
- Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans vom 04.07.2001
- Parkraumbewirtschaftung Potsdamer Innenstadt vom 01.12.2004
In der „Präzisierung Rahmenplan Verkehr“ ist für den
Abschnitt der Gutenbergstraße zwischen der Friedrich-Ebert-Straße und der
Jägerstraße die Ausweisung als Einbahnstraße in Richtung Westen vorgesehen.
Dabei wurde jedoch davon ausgegangen, dass von der
Jägerstraße noch direkt auf die Nordfahrbahn der Hegelallee ausgefahren werden
kann und somit eine
dritte Anbindung des Wohn- und Gewerbequartiers nördlich der Brandenburger
Straße an das umgebende Hauptverkehrsstraßennetz vorhanden ist. Diese
Verkehrsanbindung musste aus verkehrstechnischen Gründen wegen der Zufahrt zum
Parkhaus auf dem Stadtverwaltungsgelände geschlossen werden.
Diese Einbahnstraßenregelung sollte den Durchgangsverkehr
verhindern. Der Antragsteller und die Verwaltung gingen zunächst davon aus,
dass Durchgangs- und Schleichverkehre einen großen Anteil an der
Verkehrsbelastung ausmachen würden.
Mögliche Maßnahmen der Verkehrsberuhigung
1. Reduzierung des Durchgangsverkehrs, Ausweisung von Einbahnstrassen
In der Annahme, dass der Durchgangsverkehr einen
wesentlichen Anteil an der Verkehrsbelastung hat, wurde am 27.04.2006 von 15:00
bis 18:00 Uhr eine Verkehrszählung mit Kennzeichenerfassung durchgeführt. Es
wurden an den Einfahrten Hegelallee/Hermann-Elflein-Straße und
Hegelallee/Dortustraße und an den Ausfahrten Gutenbergstraße/Hebbelstraße und
Am Bassin/Charlottenstraße die Fahrzeuge mit Kennzeichen erfasst.
Ergebnis: Innerhalb von 5 Minuten sind 84 Kfz, die im Nordwesten in
das Gebiet eingefahren sind, im Osten wieder herausgefahren. Nach 5 bis 20
Minuten sind 60 Kfz wieder herausgefahren und nach mehr als 20 Minuten waren es
54 Kfz. Lediglich 9,8 % der insgesamt 855 Kfz, die auf der Nordwestseite in das
Gebiet eingefahren sind, sind direkt durch das Gebiet gefahren und an der
Ostseite wieder herausgefahren.
Da es sich um eine Stichprobe handelt, ist nicht
auszuschließen, dass es auch Phasen mit einem etwas höheren Anteil an
Durchgangsverkehr gibt
Schlussfolgerung: Grundsätzlich ist aber davon
auszugehen, dass der Durchgangsverkehr nicht die Ursache für die verkehrliche
Belastung des Gebiets darstellt. Dies bestätigt auch der
Verkehrsentwicklungsplan. Im Analyseteil des Verkehrsentwicklungsplans wird von
rund 10.000 Personenfahrten im Quell- und Zielverkehr pro Werktag für die
Verkehrszelle zwischen Hegelallee, Hebbelstraße, Charlottenstraße und
Schopenhauerstraße ausgegangen.
Eine Ausweisung von Einbahnstraßen würde nur zur Verkehrsberuhigung beitragen, wenn der größte Teil des Verkehrs Durchgangsverkehr wäre. Da es sich jedoch hauptsächlich um Quell- und Zielverkehr handelt, würden Einbahnstraßen zu Umwegen und damit zu Mehrfahrten führen. Eine Ausweisung von Einbahnstrassen wird daher, weil nicht zielführend, abgelehnt.
- Reduzierung bzw. Verzicht auf Mischparkzonen zugunsten von
Anwohnerparkzonen
Die Untersuchungen zum ruhenden
Verkehr aus dem Jahre 2000 für das Gebiet zwischen Hegelallee,
Friedrich-Ebert-Straße, Brandenburger Straße und Schopenhauerstraße hatten
ergeben, dass im Jahr 2010 (Abschluss der Sanierung) tagsüber mit einem Bedarf
von 2100 Stellplätzen gerechnet werden muss. Ohne
die an dieses Gebiet angrenzenden Parkhäuser stehen nur rund 900 Stellplätze zur
Verfügung. Diese reichen rechnerisch nicht für die Anwohner, wenn alle Gebäude
in dem Bereich saniert sind. Da die beiden Stellplatzanlagen unter dem
Luisenplatz (228 Stellplätze) und auf dem Gelände der Stadtverwaltung (477
Stellplätze) nur gering ausgelastet sind, ist eine Reduzierung der Stellplätze
für Besucher der Innenstadt im Straßenraum der Innenstadt denkbar. In diese
Überlegung müssen jedoch insbesondere die
Einzelhändler und Gewerbetreibenden der Innenstadt einbezogen werden.
Ein positives Votum dafür erscheint jedoch derzeit fraglich.
.
- Änderung der Parkanordnung
Derzeit kann außer in der südlichen
Hegelallee überall beidseitig geparkt werden. Eine Änderung zugunsten eines
wechselseitigen Parkens führt hier nicht zu Geschwindigkeits-begrenzungen, da
die zur Verfügung stehende Fahrspur dadurch breiter wird. Zudem gehen dadurch
für das Anwohnerparken benötigte Parkplätze verloren. Für beidseitiges Quer-
und Schrägparken ist die Fahrbahn in der Gutenbergstraße zu schmal.
4. Einbau
von Hindernissen in der Fahrbahn
Der Einbau von Hindernissen in der Fahrbahn wird aus
gestalterischen und denkmalrechtlichen Gründen abgelehnt. Dadurch, dass einige
Straßen sehr schmale Fahrbahnen haben und alle Straße gepflastert sind, sind
sie ohnehin nur mit geringer Geschwindigkeit zu befahren.
- Einführung verkehrsberuhigter Bereiche
Die Einführung verkehrsberuhigter
Bereiche oder die Vorschaltung einer verkehrsberuhigten Zone vor der
Brandenburger Straße, bedingt einen umfassenden Umbau zu Mischverkehrsflächen ohne
Trennung von Gehweg und Fahrbahn. Dies ist stadtgestalterisch und
denkmalpflegerisch weder gewollt, noch finanzierbar.
- Geschwindigkeitsbegrenzungen
Die Anordnung einer geringeren
Geschwindigkeit als 30 km/h ist nach § 45 StVO für normale Erschließungsstraßen
nicht zulässig. Eine geringere Geschwindigkeit kann nur bei erheblichen
Querungsverkehr durch Fußgänger oder über die Anordnung eines
verkehrsberuhigten Bereichs erreicht werden. Dieses ist jedoch wegen der o.g.
Gründe nicht möglich. Da die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h beklagt wird, können hier nur verstärkt Geschwindigkeitskontrollen Abhilfe
schaffen.
Schlussfolgerungen/Empfehlungen:
Die mögliche Maßnahme zur Reduzierung der Verkehrsbelastung
zwischen Hegelallee und Brandenburger Straße ist die Ausdehnung von reinen
Anwohnerparkbereichen in diesem Gebiet.
Dies ist bereits Gegenstand des Beschlusses 01/SVV/0215 vom 06.06.2001 zur „Präzisierung
Rahmenplan Verkehr – Innenstadt“. Der Beschlusstext dazu lautet: Die Schaffung
von Mischparkzonen ist nach erfolgtem Bau der vorgesehenen Parkhäuser im Sinne
einer Rückführung in Anwohnerparkzonen neu zu überdenken.“
Dementsprechend wurde schon im Frühjahr 2006 in der Hermann-Elflein-Straße das Mischparken gegen Anwohnerparken ausgetauscht.
Ein Nachteil dieser Lösung besteht darin, dass innerhalb
einer Anwohnerparkzone tagsüber nur maximal 50% der Stellplätze für die
Anwohner reserviert sein dürfen. Dies steht einem denkbaren Ziel entgegen, dass
darin besteht, Fremdparker bzw.
Parksuchverkehr aus dem Gebiet heraus zu
halten. Mit einer Neuordnung der Anwohnerparkzonen und einer Änderung der
Ausweisungen der Stellplätze lässt sich dies für den betreffenden Bereich der
Innenstadt u.U. lösen. Dabei ist jedoch nicht auszuschließen, dass in
der Folge einer solchen Lösung in anderen Bereichen der Innenstadt der
Parksuchverkehr zunimmt.
Für die Bewohner ist eine Reduzierung des Parksuchverkehr
auf jeden Fall eine Verbesserung.
In der subjektiven Empfindung der Kunden der Innenstadt
stellt die Reduzierung des Angebots an unmittelbar in den Straßenräumen
verfügbaren Stellplätzen trotz des unausgelasteten Angebotes an
Parkhausstellplätzen einen Nachteil dar, der u.U. der Behebung der z.Zt.
nochvorhandenen Funktionsschwäche der Innenstadt und damit der Erfüllung der
Sanierungsziele entgegenwirkt.
Mit den betroffenen Anwohnern und Gewerbetreibenden muss im Vorfeld über mögliche Varianten der Parkraumbewirtschaftung gesprochen werden.
Weiteres Vorgehen/ Empfehlungen der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, die o.g. Ergebnisse den
Sanierungsbetroffenen vorzustellen, um sich ein Meinungsbild über eine Änderung
der Parkraumbewirtschaftung in Wechselwirkung zum Ziel der wirtschaftlichen
Stärkung der Innenstadt zu verschaffen. Eine Entscheidung zu evtl. Änderungen
ist in Abhängigkeit von dem Ergebnis der Betroffenenbeteiligung zu treffen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen entstehen erst dann, wenn im Ergebnis der Erörterung mit den
Betroffenen und der weitergehenden politischen Meinungsbildung ein Votum
zugunsten einer Änderung der Parkraumbewirtschaftung erfolgt.
In diesem
Fall wäre eine komplexe fachliche Begutachtung erforderlich, die allein mit
Verwaltungskapazitäten erstellt werden kann. Eine externe Beauftragung ist
bisher nicht im Budget für den Haushalt 2007 vorgesehen.