Mitteilungsvorlage - 06/SVV/0600
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerbare Energien und Energieeffizienz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung-Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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30.08.2006
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Anhörung
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14.09.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung
nimmt zur Kenntnis:
Die Stadtverordnetenversammlung hat
in ihrer Sitzung am 07.06.2006 die Verwaltung beauftragt, die aktive Förderung
erneuerbarer Energien sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (im
Bestand als auch bei der künftigen Bauleitplanung) in der Landeshauptstadt zu
prüfen und dabei nicht nur städtische Eigenbetriebe zu betrachten, sondern auch
künftige Um- und Neubaumaßnahmen in der Stadt zu prüfen und Vorschläge zur
Umsetzung einer auf Nachhaltigkeit basierenden und zukunftsorientierten
Energiegewinnung zu unterbreiten. Der Stadtverordnetenversammlung ist darüber
gemäß Beschlussfassung im August 2006 zu berichten.
Die Verwaltung legt im Ergebnis der durchgeführten Prüfungen folgenden Bericht vor:
Die Möglichkeiten der aktiven
Förderung erneuerbarer Energien und von Maßnahmen zur Steigerung der
Energieeffizienz bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden werden
verwaltungsseitig bereits aktiv genutzt. Die hierzu bereits bestehenden
Beratungsangebote der einschlägigen Fachbehörden und Verbände werden
gegenwärtig schon durch die Verwaltung den Bauherren empfohlen. Entsprechende
bundesgesetzliche Regelungen werden künftig eine noch intensivere
Inanspruchnahme erneuerbarer Energien bei der Errichtung und/oder Änderung von
privaten und öffentlichen Gebäuden ermöglichen. Die Energieeinsparverordnung
mit ihrer ganzheitlichen Betrachtung der Energiebilanz eines Gebäudes und der
Energiepass für Gebäude sind geeignete Regularien um den Bauherren zum Einsatz
von erneuerbaren Energieträgern zu bewegen.
Diese Hinweise werden dem Bauherren im Rahmen von Beratungsgesprächen gegeben, so auch die Möglichkeit der Beheizung bzw. Wassererwärmung durch sogenannte Erdwärmepumpen.
Im Rahmen der Verbindlichen Bauleitplanung sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 f) des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen der Abwägung der Belange des Umweltschutzes unter anderem auch die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie zu prüfen.
Die Möglichkeiten einer effektiven städtebaulichen Steuerung
des Einsatzes erneuerbarer Energien durch die Bebauungsplanung sind jedoch
begrenzt. Die zwingende Festsetzung von Gebieten, in denen bei der Errichtung
von Gebäuden bestimmte bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien
getroffen werden müssen, setzt voraus, dass eine solche Festsetzung
geeignet ist, den damit beabsichtigten Effekt des Einsatzes erneuerbarer
Energien auch in Abwägung dieses Belanges gegenüber allen anderen in das
Verfahren eingebrachten öffentlichen und privaten Belangen zu erreichen. Da mit
der Energieeinsparverordnung bereits Regularien getroffen sind, die einen
gebäudebezogenen Einsatz erneuerbarer Energien ermöglichen, ist eine
entsprechende Regelung in einem Bebauungsplan entbehrlich. In Bauleitplänen
werden solche Festsetzungen daher künftig nicht getroffen werden.
Damit ist das mit der Energieeinsparverordnung bereits bestehende Instrumentarium ausreichend, um die im Beschluss formulierten Ziele zu erreichen – dies auch mit Blick auf die dort formulierten beschäftigungspolitisch möglichen Effekte. Ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand für die Prüfung und verwaltungsseitige Umsetzungskontrolle von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bei privaten oder öffentlichen Gebäuden ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.