Anfrage - 06/SVV/0708

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In einem Schreiben des Fraktionsvorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Günter Baaske, erwähnt dieser eine vom Bundesarbeitsministerium eingeleitete Prüfung nicht benötigter Mittel für Eingliederungsleistungen nach dem SGB II, die unter Berücksichtigung des gesetzten Rahmens an anderem Ort nutzbar gemacht werden können. Zu Beginn soll die hierzu bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende die Höhe der tatsächlich verausgabten Mittel sowie die darüber hinaus gebundenen Mittel abgefragt werden.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Was hat die Prüfung des Bundesarbeitsministeriums bei der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft unter der o. g. Fragestellung ergeben?

 

 

 

 

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Erläuterung

 

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