Anfrage - 06/SVV/0734

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Stadtordnung werden alle Grundstückseigentümer aufgefordert, ihre Grundstücke in Ordnung zu halten und regelmäßig ihren Anliegerpflichten nachzukommen. In der zentrale Ortslage von Bornim fallen zwei Grundstücke in der Mitschurinstr. 1 und Rückertstr. 37

auf, die offensichtlich dem Verfall preisgegeben sind.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um diese Schandflecken im Ortsbild von Bornim zu beseitigen und ihren Anliegerpflichten im Sinne der Stadtordnung nachzukommen?

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Erläuterung

 

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Anlagen

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