Beschlussvorlage - 06/SVV/0761

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Für die Gewährung von Sozialleistungen bis zum Jahresende wird den überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 8.079.000 Euro zugestimmt.

Deckungsquellen stehen derzeit im FB Soziales, Gesundheit und Umwelt in Höhe von 6.153.290 Euro zur Verfügung.

Zur Finanzierung sind vorrangig durch den GB 3 bis zum 31.10.2006 weitere Deckungsquellen zur

Reduzierung des Mehrbedarfes bereitzustellen.

 

Sollte darüber hinaus eine Deckungslücke bestehen bleiben, sollen Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen ( 90500.04100) herangezogen werden.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Für Ausgaben in der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kap. SGB XII wurden für das Haushaltsjahr 2006 im Deckungsring Sozialhilfe  (DZ: 41010.73100) insgesamt 40.441.000 Euro eingestellt.

 

Folgende Personenkreise werden daraus finanziert:

  • Deutsche Hilfeempfänger, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten
  • Jüdische Zuwanderer
  • Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge
  • Grundsicherungsempfänger, die Leistungen nach dem 4. Kap. SGB XII erhalten
  • Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II, für die der kommunale Träger zuständig ist

 

Der Mittelabfluss per 01.08.2006 macht deutlich, dass die für 2006 veranschlagten Haushaltsmittel nicht ausreichen werden.

 

Folgende Ursachen sind hier zu sehen:

 

  1. Für die Leistungsgewährung nach dem 5. Kap. SGB XII  § 48  - Hilfe bei Krankheit wurden insgesamt 1 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2006 eingeplant.

Per 01.08.2006 betrug das Anordnungssoll 1.396.771,26 Euro, so dass bereits mit

140 % der Haushaltsansatz überzogen wurde. Die Mehrausgaben wurden  bisher über den SH – Deckungsring ausgeglichen, was jetzt nicht mehr möglich ist.

 

Seit 2004 werden gem. § 264 SGB V die Krankenbehandlungskosten für den Personenkreis der Nichtpflichtversicherten an die Krankenkassen erstattet.

So erfolgen derzeit noch Abrechnungen aus 2005 sowie z.T. noch Endabrechnungen aus dem Jahr 2004. Aus diesem Grund war eine genaue Ansatzbildung für 2006 nicht möglich. Ein besonders hoher Kostenaufwand besteht für den Personenkreis der rund 300 Grundsicherungsbezieher, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten.

 

Ausgaben für Krankenhilfe im Zeitraum Jan. bis Juli 2006: (RN aus 2004 u. 2005)

 

·         PK der Grundsicherungsbezieher                   =    564.464,25

·         PK der jüdischen Zuwanderer                         =      36.349,56

·         PK der deutschen Hilfeempfänger                  =    357.607,36

 

Obwohl seit dem 01.01.2005 mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II nur noch ca. 5 % aller ehemaligen SH – Empfänger Leistungen nach SGB XII erhalten, wird deutlich, dass der überwiegende Kostenanteil Abrechnungen der Krankenkassen aus dem Jahr 2004/2005 sind.

 

Der FB geht davon aus, dass im 2. HJ 2006 noch Abrechnungen der Krankenkassen in Höhe von etwa 600.000 eingehen werden. 

 

In der HST: 41300.73202 – Hilfe bei Krankheit gem. § 48 SGB XII ist somit der Haushaltsansatz von ursprünglich 1.0 Mio. auf 2.0 Mio. zu erhöhen.

 

 

2.      Bezogen auf die Gewährung von Arbeitslosengeld II werden u.a. auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung (Kosten der Unterkunft) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Zuständig für die Gewährung dieser Leistungen ist der kommunale Träger.

Bei der Kalkulation des Haushaltsansatzes für 2006 wurde in Abstimmung mit der Kämmerei von durchschnittlich 7.500 Bedarfsgemeinschaften (BG) im Monat ausgegangen sowie von 325 Euro Kosten der Unterkunft pro BG.

Bereits im 1. Quartal 2006  zeichnete sich ab, dass der monatliche Mittelabfluss höher ist, als im Haushalt veranschlagt wurde.

Bei einem geplanten monatlichen Mittelabfluss von rund 2.4 Mio. betrugen die monatlichen Ist-Kosten bereits zu dieser Zeit mehr als 2.7 Mio.

Eine weitere Schwierigkeit besteht nach wie vor darin, dass die BA für Arbeit nicht in der Lage ist, eindeutiges, verlässliches und zeitnahes Zahlenmaterial bezogen auf die monatliche Anzahl an Bedarfsgemeinschaften den Kommunen zur Verfügung zu stellen.

So stellte sich im Nachhinein heraus, dass die von der BA für Arbeit korrigierten Zahlen zwischen 1500 bis 2000 BG höher lagen als im Vergleich zur offiziellen Bundesstatistik.

 

Danach lag im Durchschnitt des 2. HJ 2005 die monatliche Anzahl der BG nicht bei 7.198 sondern bereits bei 9.139 BG.

 

Die derzeitige Kostenentwicklung im Vergleich zur Anzahl der BG sieht wie folgt aus:

 

Monat              Ausgaben in TEURO      Anz. BG der BA       Korrekturzahlen der BA

                                                                                                                

 


            Januar                           2.731                         8.115                           9.671

            Februar                         2.805                         8.437                           9.900

            März                              2.978                         8.835                        10.160   

            April                               2.797                         8.754                        10.162

            Mai                                 3.118                         8.880                noch keine Korrektur !

            Juni                                2.805                         8.869

            Juli                                 2.901                         8.576

August                           2.973                         8.846

 


Ausgaben gesamt:    23.108                                                        10.000 (kalkuliert)

 

 


Prognose des ermittelten Mehrbedarfes für Kosten der Unterkunft

 

Der FB schätzt ein, dass bezogen auf den Jahresdurchschnitt die monatliche korrigierte Zahl der Bedarfsgemeinschaften etwa bei 10.000 BG liegen wird. Weder die aktuelle Gesetzgebung noch die derzeitige Entwicklung  auf dem Arbeitsmarkt gibt Veranlassung dazu, dass sich im 2. HJ 2006 die Zahlen der BG reduzieren werden. Die durchschnittlichen Ausgaben für KdU pro Monat und BG liegen weiterhin bei ca. 300 Euro.

Danach werden die monatlichen Ausgaben für den Zeitraum September bis Dezember etwa 3.2 Mio. betragen. So sind bereits per 11.09.2006  für Kosten der Unterkunft

2.7 Mio. angeordnet.

 

Die Kostenkalkulation würde für diesen Zeitraum wie folgt aussehen:

                

                September      =    3.200.000

                Oktober          =     3.200.000

                November      =     3.200.000

                Dezember      =     3.200.000

 


Bedarf für 4 Monate   ca.  12.800.000

Danach wird der Gesamtbedarf für die Gewährung von Kosten der Unterkunft im Jahr 2006 rund 35.9 Mio. (23.108 Mio. + 12.8 Mio.) betragen.

 

Das bedeutet, dass der bestehende Haushaltsansatz für Kosten der Unterkunft

(48200.69110) in Höhe von 28.821 Mio. entsprechend den vorhanden Deckungsquellen des FB Soziales, Gesundheit und Umwelt auf 35.9 Mio. zu erhöhen ist.

(Finanzielle Auswirkungen der Beschlussvorlage).

 

 

Entsprechend dem Mittelabfluss im Deckungsring (DR) Sozialhilfe ( Anlage 1)

werden die Mehrausgaben 2006 insgesamt  8.079.000 betragen.

 

An Deckungsquellen konnten im FB 38 derzeit insgesamt 6.153.290 erschlossen werden (Anlage 2). 

Zur weiteren Reduzierung des Mehrbedarfes wird im GB 3 geprüft, inwieweit bis zum 31.10.2006 weitere Deckungsquellen angeboten werden können.

 

 

HH-Stelle              Ansatz 2006     Ansatz neu        Mehrbedarf        Deckungsquelle

 

 


41300.73202          1.000.000       2.000.000  1.000.000                    41285.74600

Hilfe bei Krankheit                                                                                                              (1.0 Mio. aus der EGH)

gem. § 48 SGB XII

 

 


48200.69110        28.821.000     33.974.290            5.153.290       41100.16102     (400.000)

Kosten der Unter-                                                                                                                             48200.19100  (2.060.000)

                   kunft gem. SGB II                                                                                                           90500.06120       (78.810)

                                                                                                           90500.09200       (49.680)

                                                                                                                                             90500.09300  (2.564.800)

 

 

 

Weitere Mehrausgaben werden innerhalb des Deckungsringes Sozialhilfe

(DZ: 41010.73100) ausgeglichen.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

  HH- Stelle       Bezeichnung                    Ansatz 2006                   Ansatz neu           Mehrbedarf

                                                                     in Euro                             in Euro                 in Euro

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41300.73202   Hilfe bei Krankheit             1.000.000,00                   2.000.000,00          1.000.000,00

                        gem. § 48 SGB XII

 

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48200.69110  Kosten der Unterkunft      28.821.000,00                 35.900.00,00            7.079.000,00

                       gem. § 22 SGB II

 

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                                                                    Mehrbedarf insgesamt:                                8.079.000,00

                                                                    Minderung des Mehrbedarfes um:               6.153.290,00

 

 

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Anlagen

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