Antrag - 01/SVV/0790

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam fordert die Abgeordneten des Landtages Brandenburg auf, der durch das Kabinett im Rahmen des Haushaltsstrukturgesetzes 2002/2003 vorgelegten ersatzlosen Streichung des Landespflegegeldes für Gehörlose nicht zuzustimmen.

Reduzieren

Erläuterung

Wir erleben eine Zeit, in der Bundes- und Landespolitiker einen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik - vom behinderten Menschen als Objekt staatlicher Fürsorge zur selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben - durchsetzen.

Die beabsichtigte Streichung des seit 1995 vom Land Brandenburg anerkannten und gewährten Nachteilsausgleich für Gehörlose steht im krassen Gegensatz zum  seit 01. Juli 2001 gültigen Sozialgesetzbuch IX (SGB) und die in Vorbereitung befindlichen Gesetze zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auf Bundes- und Länderebene.

Mit dem SGB IX § 55 (1) 4 "Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft" und SGB IX § 57 "Förderung der Verständigung" wird gerade dem Anspruch der Gehörlosen neben den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben auf die Integration in die Gemeinschaft Rechnung getragen.

Zur Kompensation seiner Kommunikationsbarrieren benötigt ein Gehörloser neben den höheren Kosten für technische Hilfsmittel (Faxgerät, Schreibtelefon usw.) einen Nachteilsausgleich hinsichtlich Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetschern in den verschiedensten Lebensbereichen (aktueller Honorarsatz im Land  Brandenburg ab 70,00 DM pro Stunde).

Eine ersatzlose Streichung dieses Nachteilsausgleiches empfinden die Betroffenen als Verstoß gegen Artikel 3 (3) des Grundgesetzes und Artikel 12 (4) der Landesverfassung Brandenburg und als eine deutliche Schlechterstellung gegenüber anderen behinderten Menschen.

Durch Geltendmachung der Ansprüche der Betroffenen beim örtlichen Träger der Sozialhilfe müssen die kreisfreien Städte und die Landkreise mit höheren Kosten rechnen.

Aus den genannten Gründen halten wir diese Reduzierung im Haushaltstitel "Landespflegegeld" sowohl sozialpolitisch als auch hauhälterisch für nicht akzeptabel.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Loading...