Beschlussvorlage - 06/SVV/0744
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des BebauungsplansNr. 35-3 "Schwanenallee/Berliner Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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27.09.2006
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01.11.2006
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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17.10.2006
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB wird über die Anregungen
der Bürger und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 35-3 „Schwanenallee/ Berliner
Straße“ entsprechend Anlagen 1a, 1b und 1c entschieden.
- Der Bebauungsplan Nr. 35-3
„Schwanenallee/Berliner Straße“ ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen (s.
Anlage 1 und 2)
Erläuterung
Anlage
1
Begründung:
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1 : Kurzeinführung (2
Seiten)
Anlage 1a:Abwägungsvorschlag zu den während der ersten
öffentlichen Auslegung
des
Bebauungsplans eingegangenen Anregungen (8
Seiten)
Anlage 1b:Abwägungsvorschlag zu den während der ersten öffentlichen Auslegung
des
Bebauungsplans eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange (1 Seite)
Anlage1c: Abwägungsvorschlag zu den während der erneuten Behördenbeteiligung
eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffent-
licher
Belange
Anlage 2 Bebauungsplan mit Begründung (29 Seiten Begründung, 3 Seiten Textl.
Festsetzungen und 1 Plan)
Kurzeinführung
Die
Stadtverordnetenversammlung hat am 07.06.2006 beschlossen, dass der Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 35-3 „Schwanenallee/Berliner Straße“ in der Fassung zur
ersten öffentlichen Auslegung in der Form zu ändern ist, „dass Baurechte
lediglich in der Front zur Berliner Straße festgesetzt werden“ (DS
06/SVV/0388).
Infolge der Änderung muss der Bebauungsplan erneut
öffentlich ausgelegt werden. Da das Bebauungsplanverfahren zudem nicht vor dem
20. Juli 2006 abgeschlossen werden konnte, muss das Verfahren gemäß § 244 BauGB
in der aktuellen Fassung nun nach dem Baugesetzbuch in der seit dem 20. Juli
2004 gültigen Fassung fortgeführt werden. Danach ist im Rahmen der
Bebauungsplanung eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Anlass
für die vorliegende Beschlussvorlage
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 35-3
„Schwanenallee/Berliner Straße“ mit Begründung hat in der Zeit vom 09. Dezember
2005 bis einschließlich 13. Januar 2006 öffentlich ausgelegen. Die Beteiligung
der von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange fand vom 14. Dezember
2005 bis zum 16. Januar 2006 parallel zur öffentlichen Auslegung statt.
In diesem Zusammenhang sind auch die von der Planung
berührten Fachbereiche der Stadtverwaltung in das Beteiligungsverfahren
einbezogen worden.
Im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung wurden vom
Verein Berliner Vorstadt e. V. und vom Eigentümer des Nachbargrundstücks an der
Schwanenallee grundsätzliche Bedenken gegen die auf den Flurstücken 198 und 202
geplante Bebauung vorgebracht. Die vorgebrachten Argumente waren in ihren
Grundzügen bereits bekannt und haben daher für die Abwägung keinen neuen
Sachverhalt ergeben. Der Entwurf des Bebauungsplans ist in der Form geändert,
dass auf die Schaffung von Baurechten auf rückwärtigen Grundstücksflächen
verzichtet wird. Der überarbeitete Bebauungsplan-Entwurf sieht in Ergänzung zum
vorhandenen Villengebäude nur noch eine Neubebauung an der Berliner Straße
sowie Errichtung eines historisches Nebengebäudes an der Schwanenallee vor.
Vonseiten der beteiligten Träger öffentlicher Belange wurden
keine grundsätzlichen Bedenken gegen die dem Bebauungsplan zugrunde liegende
Bebauungskonzeption vorgebracht. Die von der unteren Denkmalschutzbehörde und
der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten vorgebrachten Bedenken gegen die
nach den textlichen Festsetzungen zulässigen ober- und unterirdischen
Überschreitungen von Baugrenzen sind in der Form berücksichtigt worden, dass
die Regelzulässigkeit dieser Überschreitungsmöglichkeiten entfallen ist.
Von der für Immissionsschutz zuständigen Stelle des
Landesumweltamtes wurde angeregt, die Bemessungsgrundlagen für die Festsetzung
erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen für Gebäude an der Berliner Straße zu
überprüfen und die Regelungen des Bebauungsplans ggf. anzupassen. Im Ergebnis
der Prüfung durch die für Immissionsschutz zuständige Stelle des Bereichs
Umwelt und Natur sind geringere Lärmbelastungen als bisher angenommen
festgestellt worden, so dass die Lärmschutzanforderungen an Außenbauteile
reduziert werden konnten.
Dem von der für Natur-, Landschafts- und Artenschutz
zuständigen Stelle des Landesumweltamtes vorgebrachte Hinweis auf mögliche
geschützte Lebensstätten besonders geschützter Arten, wurde von der zuständigen
Stelle des Bereichs Umwelt und Natur durch eine Begutachtung vor Ort
nachgegangen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Ausweisung von
Baufeldern im Bebauungsplan nicht den als geschützten Lebensraum besonders
geschützter Arten in Betracht kommenden Altbaumbestand betrifft.
Gemäß dem Stadtverordnetenbeschluss vom 07.06.2006 und
infolge der Änderung des Bebauungsplans wurde erneut das frühzeitige
Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplans zur Behördenbeteiligung nach
§ 4 Abs. 1 BauGB (Stand 20. Juli 2006) beinhaltete im Einzelnen folgende Änderungen
gegenüber dem Entwurf zur ersten öffentlichen Auslegung (Stand 2. November
2005).
-
Verzicht
auf Bebaubarkeit rückwärtiger Grundstücksflächen der Flurstücke 198 und 202
-
Streichung
der Festsetzung zur abweichenden Bauweise
-
Vergrößerung
des erforderlichen Abstandes von Stellplätzen zur Schwanenallee von 25 m auf 40
m
-
Streichung
der Regelzulässigkeit der oberirdischen Überschreitung der Baugrenzen durch
untergeordnete Bauteile
-
Streichung
der Regelzulässigkeit der unterirdischen Überschreitung der Baugrenzen um bis
zu 12 m durch Tiefgaragenteile
-
Streichung
der allgemeinen Bindung für Baumpflanzungen auf den Baugrundstücken unter
Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes
-
Modifizierung
und Konkretisierung der Festsetzungen zum Lärmschutz für Gebäude entlang der
Berliner Straße und Ergänzung durch eine Regelung zur lärmschutzorientierten
Grundrissausrichtung
-
Ergänzung
der Pflanzliste um Säulenpappeln
-
Nachrichtliche
Übernahme des Bodendenkmalschutzes für die Flurstücke 198 und 202.
Im Juli / August 2006 sind die von der Planung berührten Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (in der neuen Fassung) von der
geänderten Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert
worden. Aufgrund der vorliegenden umweltbezogenen Untersuchungen und
Behördenstellungnahmen beinhaltete die zugesandte Begründung einen
vollständigen Umweltbericht.
Die bei der Stadtverwaltung
eingegangenen Stellungnahmen beinhalten keine Änderungsvorschläge zu den
Festsetzungen des Bebauungsplans.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern
die Stadtverordnetenversammlung den Vorschlag der Verwaltung zur Abwägung der
im Verfahren vorgetragenen Belange bestätigt, kann der Beschluss zur erneuten
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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