Beschlussvorlage - 06/SVV/0838

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes „Potsdamer Mitte- Stadtschloss“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt (s. Anlage 2).

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Erläuterung

Begründung:                                                                                                             Anlage 1

 

Kurzeinführung

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

In den Unterlagen, die den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind als Anlage enthalten:

- Anlage 1:   Kurzeinführung (1 Seite)

- Anlage 2: Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung (4 Seiten)

 

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes sind die konkretisierten Sanierungsziele der Planung durch den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. SAN-P 10 „Baufeld Stadtschloss“ im Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“.

 

Am 20. Mai 2005 beschloss der Landtag Brandenburg, dass der neue Sitz des Landtages am Standort „Alter Markt“ in der Mitte der Landeshauptstadt Potsdam errichtet werden soll. Der Landtag Brandenburg beauftragte die Landesregierung, in Zusammenarbeit mit dem Landtag und in Abstimmung mit der LH Potsdam die Voraussetzungen für einen Landtagsneubau zu schaffen.

 

Gegenstand der Planung ist die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für den Neubau eines Landtagsgebäudes am Alten Markt.

 

Das an der Havel in der historischen Mitte von Potsdam gelegene Plangebiet umfasst den Verkehrsknotenpunkt Friedrich-Ebert-Straße/Breite Straße, die Grünfläche auf dem ehemaligen Schlossgrundriss mit dem Fortunaportal, den Alten Markt sowie Teilflächen der  Straße Am Alten Markt und der geplanten Trasse an der Humboldtstraße.

Die Fläche für den Landtagsneubau für Brandenburg (Berlin) wird als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Landtag“ ausgewiesen. Diese ermöglicht die Nutzung für  einen Landtagsneubau in der Größe eines Parlamentsgebäudes eines gemeinsamen Bundeslandes Brandenburg-Berlin am Alten Markt. Alle das „Baufeld Stadtschloss“ umgebenden Flächen sind Straßenverkehrsflächen.

Mit dem Aufbau des Stadtschlosses wird eine Wiederannährung an die historische Stadtgestalt geschaffen, die auch Ziel des FNP ist.

 

Empfehlung der Verwaltung

Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung kann der Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 32. Änderung des Flächennutzungsplans „Potsdamer Mitte- Stadtschloss“ gefasst werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Durch die Aufstellung des 32. Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen keine finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt

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Anlagen

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