Beschlussvorlage - 06/SVV/0839
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 8 "Griebnitzsee" der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.11.2006
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Erläuterung
Anlage 1
Begründung:
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Am 3. April 1991 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ gefasst. Mit diesem Bebauungsplan sollen die Flächen im Uferbereich des Griebnitzsees für den Gemeinbedarf als Grünbereich gesichert werden. Der Aufstellungsbeschluss und die Planungsziele wurden mit Beschluss vom 2. Februar 2005 bekräftigt (DS 05/SVV/0048). Gleichzeitig wurde eine erste Veränderungssperre für die Landflächen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans (bis zur Uferlinie) beschlossen (DS 05/SVV/0034). Die Veränderungssperre ist am 4. Februar 2005 im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam bekannt gemacht worden.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.
Januar 2006 den Beschluss für eine zweite Veränderungssperre gefasst (DS
06/SVV/0058), um sicherzustellen, dass keine Veränderungen auch auf den
vorgelagerten Wasserflächen eintreten, die die Umsetzung der Planungsziele
unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 7.
Juni 2006 den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“
gefasst (06/SVV/0394). Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
hat im Zeitraum vom 24. Juli bis zum 1. September 2006 einschließlich
stattgefunden. Es haben sich über 1.000 Bürger schriftlich zur Planung
geäußert. Der erhebliche Umfang und die inhaltliche Tragweite der
Stellungnahmen erfordern eine sorgfältige Auswertung und fundierte Abwägung,
die trotz des unverzüglichen Arbeitsfortgangs einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Da es deshalb zeitlich
nicht möglich sein wird, den Bebauungsplan vor dem Ablauf der Geltungsdauer der
Veränderungssperre in Kraft zu setzen, ist eine Verlängerung der
Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB erforderlich. Die
Verlängerung ist zulässig, da die Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre
selbst weiterhin gegeben sind: Für den Uferbereich des Griebnitzsees gibt es
durch einige Eigentümer der betroffenen Grundstücke weiterhin
Nutzungsbestrebungen, die das Planungsziel des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes wesentlich erschweren. So kam es im Frühjahr/ Sommer 2006
vermehrt zu ungenehmigten Veränderungen in der Landschaft (Rodungsmaßnahmen,
Umnutzung von Brachland zu Gartenland etc.) sowie die rechtswidrige Errichtung
von baulichen Anlagen. Ohne eine Verlängerung der Veränderungssperre ist die
Durchsetzung der Planungsziele gefährdet.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann die Erste
Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des
Bebauungsplans Nr. 8 „Griebnitzsee“ der Landeshauptstadt Potsdam
beschlossen werden.