Beschlussvorlage - 06/SVV/0839

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 8 „Griebnitzsee“ der Landeshauptstadt Potsdam gemäß Anlage 2.

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Erläuterung

Anlage 1

Begründung:

 

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

Am 3. April 1991 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ gefasst. Mit diesem Bebauungsplan sollen die Flächen im Uferbereich des Griebnitzsees für den Gemeinbedarf als Grünbereich gesichert werden. Der Aufstellungsbeschluss und die Planungsziele wurden mit Beschluss vom 2. Februar 2005 bekräftigt (DS 05/SVV/0048). Gleichzeitig wurde eine erste Veränderungssperre für die Landflächen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans (bis zur Uferlinie) beschlossen (DS 05/SVV/0034). Die Veränderungssperre ist am 4. Februar 2005 im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam bekannt gemacht worden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25. Januar 2006 den Beschluss für eine zweite Veränderungssperre gefasst (DS 06/SVV/0058), um sicherzustellen, dass keine Veränderungen auch auf den vorgelagerten Wasserflächen eintreten, die die Umsetzung der Planungsziele unmöglich machen oder wesentlich erschweren würden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 7. Juni 2006 den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ gefasst (06/SVV/0394). Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung hat im Zeitraum vom 24. Juli bis zum 1. September 2006 einschließlich stattgefunden. Es haben sich über 1.000 Bürger schriftlich zur Planung geäußert. Der erhebliche Umfang und die inhaltliche Tragweite der Stellungnahmen erfordern eine sorgfältige Auswertung und fundierte Abwägung, die trotz des unverzüglichen Arbeitsfortgangs  einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Da es deshalb zeitlich nicht möglich sein wird, den Bebauungsplan vor dem Ablauf der Geltungsdauer der Veränderungssperre in Kraft zu setzen, ist eine Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB erforderlich. Die Verlängerung ist zulässig, da die Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre selbst weiterhin gegeben sind: Für den Uferbereich des Griebnitzsees gibt es durch einige Eigentümer der betroffenen Grundstücke weiterhin Nutzungsbestrebungen, die das Planungsziel des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes wesentlich erschweren. So kam es im Frühjahr/ Sommer 2006 vermehrt zu ungenehmigten Veränderungen in der Landschaft (Rodungsmaßnahmen, Umnutzung von Brachland zu Gartenland etc.) sowie die rechtswidrige Errichtung von baulichen Anlagen. Ohne eine Verlängerung der Veränderungssperre ist die Durchsetzung der Planungsziele gefährdet.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 8 „Griebnitzsee“ der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Für den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich durch den Beschluss keine finanziellen Auswirkungen

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