Mitteilungsvorlage - 06/SVV/0886
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltfreies Vorschuljahr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Jugendamt
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Ergebnis der Prüfung des Beschlusses 06/SVV/0543 – entgeltfreies Vorschuljahr
Mit der Freistellung von Elternbeiträgen sollen Eltern
motiviert werden, ihr Kind – zumindest – im Vorschulalter in eine
Kita-Betreuung zu führen.
Mit dieser vorschulischen Bildung verbessert sich der
schulische Einstieg und damit die Bildungschancen.
Nach § 16 KitaG Bbg werden die Kosten der
Kindertagesbetreuung durch Eigenleistungen des Trägers, durch Elternbeiträge
sowie durch Zuschüsse des örtlichen Trägers der Jugendhilfe gedeckt.
Der
durchschnittliche Elternbeitragssatz liegt in der Landeshauptstadt Potsdam
bei ca. 58 € pro Kind und Monat.
(Im Rahmen der Elterbeitragsordnung erfolgt eine einkommensabhängige
Staffelung.)
Zur Zeit
werden von 1.224 Kindern im Vorschulalter 1.153 Kinder im o.g. Vorschuljahr in
Kindertagesstätten betreut. Dies bedeutet, dass derzeit in der Landeshaupt
Potsdam ca. 94 % der Vorschulkinder in einer Kindertagesstätte betreut werden.
Es kann in der Landeshauptstadt Potsdam damit fast von einer vollständigen
Betreuung gesprochen werden.
Bei einem
Verzicht auf Elternbeiträge bei den derzeit betreuten Vorschulkindern würden
jährlich voraussichtlich 802.488 EUR Mehrkosten für die Landeshauptstadt
Potsdam entstehen.
Bei
100%iger Einlösung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung müssten derzeit
weitere 71 Kinder betreut werden. Dadurch entstünden zusätzliche Kosten von
monatlich 58 € Elternbeiträge sowie 308 € Platzkosten pro Kind, was einen
weiteren Mehrbedarf in Höhe von 311.832 EUR pro Jahr bedeuten würde.
Insgesamt
würde dies für die Landeshauptstadt Potsdam jährlich somit Mehrkosten in Höhe
von 1.114.320 EUR bedeuten.
Bei der Elternbeitragsordnung der Landeshauptstadt Potsdam
ist es fraglich, ob mit einer Freistellung von Entgelten diese 71 Kinder in
eine Kita-Betreuung geführt werden würden. Um eine 100 %ige Betreuung der
Kinder im letzten Kindergartenjahr zu erreichen, müsste möglicherweise eine
Kindergartenpflicht für diese Altergruppe eingeführt werden.
Die angestrebte Gebührenfreiheit für das letzte
Kindergartenjahr wäre ein Vorgriff auf bundes- bzw. landesgesetzliche
Regelungen und würde mangels gesetzlicher Regelungen eine neue freiwillige
Leistung der Landeshauptstadt Potsdam darstellen.
Die
Landeshauptstadt Potsdam hat seit 1996 einen defizitären Haushalt und hat
aufgrund dieser Tatsache nach § 74 GO Bbg ein Haushaltssicherungskonzept
aufzustellen, das durch die Kommunalaufsicht zu genehmigen ist. Damit das Ministerium des Innern der
Landeshauptstadt Potsdam weiterhin einen Konsolidierungswillen bestätigen kann,
sind die Prüfkriterien entsprechend des Runderlasses des Ministerium des Innern
Nr. 5/2000 einzuhalten.
Ein Prüfkriterium dabei ist:
„Freiwillige Leistungen sind in vertretbarer Weise zu reduzieren. Die Kommune verpflichtet sich während des Konsolidierungszeitraumes keine Verträge abzuschließen, die zu neuen freiwilligen Leistungen führen.“
Das bedeutet für die Landeshauptstadt Potsdam, dass ein beitragsfreies Vorschuljahr nur eingeführt werden kann, wenn das KitaG Bbg geändert und damit gleichzeitig die Finanzierung durch das Land sichergestellt wird.
Nach Aussage des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg ist eine diesbezügliche Änderung des KitaGBbg nicht vorgesehen.
Erklärtes Ziel der Landeshauptstadt Potsdam ist es jedoch, den bisherigen Betreuungsstandard von ca. 94 % der Kinder im letzten Kindergartenjahr beizubehalten.