Mitteilungsvorlage - 06/SVV/0886

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Ergebnis der Prüfung des Beschlusses 06/SVV/0543 – entgeltfreies Vorschuljahr

 

Mit der Freistellung von Elternbeiträgen sollen Eltern motiviert werden, ihr Kind – zumindest – im Vorschulalter in eine Kita-Betreuung zu führen.

Mit dieser vorschulischen Bildung verbessert sich der schulische Einstieg und damit die Bildungschancen.

 

Nach § 16 KitaG Bbg werden die Kosten der Kindertagesbetreuung durch Eigenleistungen des Trägers, durch Elternbeiträge sowie durch Zuschüsse des örtlichen Trägers der Jugendhilfe gedeckt.

 

Der durchschnittliche Elternbeitragssatz liegt in der Landeshauptstadt Potsdam bei  ca. 58 € pro Kind und Monat. (Im Rahmen der Elterbeitragsordnung erfolgt eine einkommensabhängige Staffelung.)

 

Zur Zeit werden von 1.224 Kindern im Vorschulalter 1.153 Kinder im o.g. Vorschuljahr in Kindertagesstätten betreut. Dies bedeutet, dass derzeit in der Landeshaupt Potsdam ca. 94 % der Vorschulkinder in einer Kindertagesstätte betreut werden. Es kann in der Landeshauptstadt Potsdam damit fast von einer vollständigen Betreuung gesprochen werden.

 

Bei einem Verzicht auf Elternbeiträge bei den derzeit betreuten Vorschulkindern würden jährlich voraussichtlich 802.488 EUR Mehrkosten für die Landeshauptstadt Potsdam entstehen.

 

Bei 100%iger Einlösung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung müssten derzeit weitere 71 Kinder betreut werden. Dadurch entstünden zusätzliche Kosten von monatlich 58 € Elternbeiträge sowie 308 € Platzkosten pro Kind, was einen weiteren Mehrbedarf in Höhe von 311.832 EUR pro Jahr bedeuten würde.

 

Insgesamt würde dies für die Landeshauptstadt Potsdam jährlich somit Mehrkosten in Höhe von 1.114.320 EUR  bedeuten.

 

Bei der Elternbeitragsordnung der Landeshauptstadt Potsdam ist es fraglich, ob mit einer Freistellung von Entgelten diese 71 Kinder in eine Kita-Betreuung geführt werden würden. Um eine 100 %ige Betreuung der Kinder im letzten Kindergartenjahr zu erreichen, müsste möglicherweise eine Kindergartenpflicht für diese Altergruppe eingeführt werden.

 

Die angestrebte Gebührenfreiheit für das letzte Kindergartenjahr wäre ein Vorgriff auf bundes- bzw. landesgesetzliche Regelungen und würde mangels gesetzlicher Regelungen eine neue freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Potsdam darstellen.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat seit 1996 einen defizitären Haushalt und hat aufgrund dieser Tatsache nach § 74 GO Bbg ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, das durch die Kommunalaufsicht zu genehmigen ist.  Damit das Ministerium des Innern der Landeshauptstadt Potsdam weiterhin einen Konsolidierungswillen bestätigen kann, sind die Prüfkriterien entsprechend des Runderlasses des Ministerium des Innern Nr. 5/2000 einzuhalten.

 

Ein Prüfkriterium dabei ist:

„Freiwillige Leistungen sind in vertretbarer Weise zu reduzieren. Die Kommune verpflichtet sich während des Konsolidierungszeitraumes keine Verträge abzuschließen, die zu neuen freiwilligen Leistungen führen.“

 

Das bedeutet für die Landeshauptstadt Potsdam, dass ein beitragsfreies Vorschuljahr nur eingeführt werden kann, wenn das KitaG Bbg geändert und damit gleichzeitig die Finanzierung durch das Land sichergestellt wird.

Nach Aussage des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg ist eine diesbezügliche Änderung des KitaGBbg nicht vorgesehen.

Erklärtes Ziel der Landeshauptstadt Potsdam ist es jedoch, den bisherigen Betreuungsstandard von ca. 94 % der Kinder im letzten Kindergartenjahr beizubehalten.

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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