Beschlussvorlage - 06/SVV/0939

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Wiesenrand“ (Ortsteil Neu Fahrland) vom 07.09.1995 wird aufgehoben; das Verfahren wird eingestellt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Gemeindevertretung Neu Fahrland hat am 07.09.1995 den Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Wiesenrand“ beschlossen.

 

Gegenstand der Planung ist die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit SB-Markt und Tiefgarage.

 

Zur Umsetzung der Planung wurde mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, in dem sich dieser zur Realisierung der Baumaßnahmen im räumlichen Geltungsbereich, zur Durchführung der erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichs(- und Ersatz)maßnahmen und von Erschließungsmaßnahmen verpflichtet. In einem städtebaulichen  Vertrag hat sich der Vorhabenträger zur Herstellung der öffentlichen Ver- und Entsorgungsanlagen (Wasserversorgungsleitungen und Abwasserleitungsnetz für Schmutzwasser im Trennsystem) im Erschließungsgebiet und der Straße „Am Rehweg“ verpflichtet.

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Verpflichtungen aus dem zugehörigen Durchführungsvertrag sind nicht realisiert worden.

 

Nach dem Satzungsbeschluss ist der Vorhaben- und Erschließungsplan der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt worden. Die Genehmigung wurde versagt, weil der Eigentumsnachweis aufgrund zwischenzeitlich gestellter Restitutionsansprüche nicht erbracht werden konnte.

 

Die Inkraftsetzung des als Satzung beschlossenen Vorhaben- und Erschließungsplans konnte daher nicht vorgenommen werden.

 

Mit der erfolgten Eingliederung der Gemeinde Neu Fahrland in die Landeshauptstadt Potsdam ist auch die Planungshoheit für dieses Bauleitplanverfahren an die Landeshauptstadt Potsdam übergegangen.

 

Nach Prüfung des bisherigen Verfahrens ist die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Vorhaben- und Erschließungsplan nicht mehr erforderlich. Die künftige städtebauliche Entwicklung dieses Gebietes kann auf der planungsrechtlichen Grundlage des § 34 BauGB erfolgen.

 

Offene Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Durchführungsvertrag und dem städtebaulichen Vertrag zum Vorhaben- und Erschließungsvertrag bestehen nicht, da diese unwirksam sind.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Wiesenrand“ zur Aufhebung zu bringen.

 

Die Aufhebung des Satzungsbeschlusses erzeugt keine negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Aus der Aufhebung des Satzungsbeschlusses resultieren ebenfalls keine rechtlichen Risiken für die Landeshauptstadt Potsdam.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Beschluss zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan gefasst und das Verfahren eingestellt werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan entstehen nicht, da mit der Aufhebung des Satzungsbeschlusses keine finanziellen Verpflichtungen der Landeshauptstadt Potsdam begründet werden.

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