Beschlussvorlage - 06/SVV/0937

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 11 „Alfred-Wegener-Institut“ vom 28.01.1998 (DS 98/030/1) wird aufgehoben; das Verfahren wird eingestellt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat am 28.01.1998 den Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 11 „Alfred-Wegener-Institut“ gefasst.

 

Gegenstand der Planung ist der Neubau des geplanten Gebäudes (für Laborfunktionen) der Forschungsstelle Potsdam des Alfred-Wegener-Instituts und dessen Integration in die vorhandene Struktur des Wissenschaftsparks Albert Einstein auf dem Telegrafenberg.

Zur Umsetzung der Planung wurde mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, in dem sich dieser zur Realisierung der Baumaßnahmen im räumlichen Geltungsbereich, zur Durchführung der erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen und von Erschließungsmaßnahmen verpflichtet.

 

Nach dem Satzungsbeschluss sind noch Änderungswünsche des Vorhabenträgers zum Vorhaben- und Erschließungsplan geäußert worden. Der Vorhabenträger hat sich jedoch nach Abstimmung mit der Verwaltung bereiterklärt, auf die Einleitung eines förmlichen Änderungsverfahrens zu verzichten und dem hohen Zeitdruck entsprechend das Vorhaben auf der Grundlage des § 33 des Baugesetzbuches (BauGB) realisiert.

 

Die Inkraftsetzung des als Satzung beschlossenen Vorhaben- und Erschließungsplans ist im Ergebnis nicht mehr vorgenommen worden.

 

Nach Prüfung des bisherigen Verfahrens ist die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Vorhaben- und Erschließungsplan nicht mehr erforderlich. Auf planungsrechtliche Vorgaben, wie sie im Vorhaben- und Erschließungsplan in der zuletzt als Satzung beschlossenen Fassung geregelt waren, kann künftig verzichtet werden. Eine bauleitplanerische Steuerung ist an diesem Standort entbehrlich.

 

Offene Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan bestehen nicht.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 11 „Alfred-Wegener-Institut“  zur Aufhebung zu bringen.

 

Die Aufhebung des Satzungsbeschlusses erzeugt keine negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Aus der Aufhebung des Satzungsbeschlusses resultieren ebenfalls keine rechtlichen Risiken für die Landeshauptstadt Potsdam.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Beschluss zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses über den Vorhaben- und Erschließungsplan gefasst und das Verfahren eingestellt werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan entstehen nicht, da mit der Aufhebung des Satzungsbeschlusses keine finanziellen Verpflichtungen der Landeshauptstadt Potsdam begründet werden.

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