Beschlussvorlage - 06/SVV/0935

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9 „Potsdam – Eiche, Wohnbebauung 153 WE“ vom 02.11.1994 (DS 94/0442) wird aufgehoben; das Verfahren wird eingestellt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 02.11.1994 den Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9 „Potsdam – Eiche Wohnbebauung 153 WE“ beschlossen.

 

Gegenstand der Planung ist die planungsrechtliche  Vorraussetzung zu schaffen für die Realisierung von  neuem Wohnraum für die große Anzahl von Wohnungssuchenden in Eiche und dem direkten (seinerzeitigen) Umland in Potsdam.

Zur Umsetzung der Planung wurde mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, in dem sich dieser zur Realisierung der Baumaßnahmen im räumlichen Geltungsbereich, zur Durchführung der erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und von Erschließungsmaßnahmen verpflichtet.

 

Die mit der Eingemeindung von Eiche übernommenen Verfahrensunterlagen hatten nicht den Standard, der ohne weiteres einen rechtssicheren Verfahrensabschluss ermöglicht hätte. Aus dem genannten Grund wurde der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung  vorgelegt.

 

Die Inkraftsetzung des als Satzung beschlossenen Vorhaben- und Erschließungsplans konnte daher nicht vorgenommen werden.

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist allerdings bereits auf der Grundlage des § 33 des Baugesetzbuches (BauGB) realisiert worden.

Die Verpflichtungen aus dem zugehörigen Durchführungsvertrag  sind vollständig realisiert worden.

 

Nach Prüfung des bisherigen Verfahrens ist die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Vorhaben- und Erschließungsplan nicht mehr erforderlich. Auf planungsrechtliche Vorgaben, wie sie im Vorhaben- und Erschließungsplan in der zuletzt als Satzung beschlossenen Fassung geregelt waren, kann künftig verzichtet werden. Die künftige städtebauliche Entwicklung dieses Gebietes kann auf der planungsrechtlichen Grundlage des § 34 BauGB erfolgen.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9 „Potsdam – Eiche, Wohnanlage 153 WE“ zur Aufhebung zu bringen.

 

Die Aufhebung des Satzungsbeschlusses erzeugt keine negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Aus der Aufhebung des Satzungsbeschlusses resultieren ebenfalls keine rechtlichen Risiken für die Landeshauptstadt Potsdam.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Beschluss zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses über den Vorhaben- und Erschließungsplan gefasst und das Verfahren eingestellt werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan entstehen nicht, da mit der Aufhebung des Satzungsbeschlusses keine finanziellen Verpflichtungen der Landeshauptstadt Potsdam begründet werden.

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