Beschlussvorlage - 06/SVV/0933

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 3 „Berufsbildungswerk Oberlinhaus“ vom 02.03.1994 wird aufgehoben; das Verfahren wird eingestellt.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 02.03.1994 den Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 3 „Berufsbildungswerk Oberlinhaus“ beschlossen.

 

Gegenstand der Planung ist die Errichtung einer beruflichen Erstausbildungsstätte für körper- und lernbehinderte Menschen im nordöstlichen Bereich der Steinstraße. Das Projekt besteht aus einem zwei- bis dreigeschossigen Hauptgebäude an der Steinstraße, einem aus vier Baukörpern bestehenden dreigeschossigen Internat, vier eingeschossigen Werkstattgebäuden, Sport- und Funktionsgebäuden sowie den zugehörigen Parkierungsanlagen und Freiflächen.

Zur Umsetzung der Planung wurde mit dem Vorhabenträger, der Berufsbildungswerk im Oberlinhaus gGmbH ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, in dem sich dieser zur Realisierung der Baumaßnahmen im räumlichen Geltungsbereich, zur Durchführung der erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und von Erschließungsmaßnahmen sowie der zur Umsetzung der Planung erforderlichen Vorbereitungs- und Ordnungsmaßnahmen verpflichtet. Als Wirksamkeitsvoraussetzung des Vertrags wurde die Inkraftsetzung des Vorhaben- und Erschließungsplans vereinbart. Zur gemeinsamen Schmutzwasserentsorgung ist zwischen der Berufsbildungswerk im Oberlinhaus gGmbH, dem Investor für die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 4 „Eigenheimsiedlung Steinstraße“, also der Kommanditgesellschaft Martin Steinbrecher und der Landeshauptstadt Potsdam ein städtebaulicher Vertrag über die Schmutzwasserentsorgung der Bebauungsplangebiete „Oberlinhaus“ und „Steinstraße“ abgeschlossen worden.

 

Nach dem Satzungsbeschluss sind zunächst noch Änderungswünsche des Vorhabenträgers zum Vorhaben- und Erschließungsplan geäußert worden. Der Vorhabenträger hat sich jedoch nach Abstimmung mit der Verwaltung bereiterklärt, auf die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Vorhaben- und Erschließungsplan zu verzichten und den Plan in der als Satzung beschlossenen Fassung zu realisieren.

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist bereits auf der Grundlage des § 33 des Baugesetzbuches (BauGB) in Gänze realisiert worden. Wegen der seinerzeit noch offenen Abstimmungsprozesse ist der Vorhaben- und Erschließungsplan der Aufsichtsbehörde nicht zur Genehmigung vorgelegt worden.

Die Inkraftsetzung des als Satzung beschlossenen Vorhaben- und Erschließungsplans konnte daher nicht vorgenommen werden.

 

Die Verpflichtungen aus dem zugehörigen Durchführungsvertrag sind vollständig realisiert worden. Der städtebauliche Vertrag über die Schmutzwasserentsorgung der Bebauungsplangebiete „Oberlinhaus“ und „Steinstraße“ ist ebenfalls vollständig umgesetzt worden.

 

Nach Prüfung des bisherigen Verfahrens ist die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Vorhaben- und Erschließungsplan nicht mehr erforderlich. Auf planungsrechtliche Vorgaben, wie sie im Vorhaben- und Erschließungsplan in der zuletzt als Satzung beschlossenen Fassung geregelt waren, kann künftig verzichtet werden. Eine bauleitplanerische Steuerung ist für diese baulichen und sonstigen Maßnahmen entbehrlich.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 3 „Berufsbildungswerk Oberlinhaus“ zur Aufhebung zu bringen.

 

Die Aufhebung des Satzungsbeschlusses erzeugt keine negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.

Aus der Aufhebung des Satzungsbeschlusses resultieren ebenfalls keine rechtlichen Risiken für die Landeshauptstadt Potsdam.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Beschluss zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan gefasst und das Verfahren eingestellt werden.

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan entstehen nicht, da mit der Aufhebung des Satzungsbeschlusses keine finanziellen Verpflichtungen der Landeshauptstadt Potsdam begründet werden.

Loading...