Beschlussvorlage - 06/SVV/0929

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6 „Kinderklinik Kartzow“ (Ortsteil Fahrland) vom 23.11.1995  wird aufgehoben; das Verfahren wird eingestellt.

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Erläuterung

Begründung:                                                                                                                    Anlage

 

Die Gemeindevertretung Fahrland hat am 23.11.1995 den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6 „Kinderklinik Kartzow“ beschlossen.

 

Gegenstand der Planung ist die Erweiterung der seinerzeit im Schloss Kartzow vorhandenen Rehabilitationsklinik für Kinder von 60 auf 120 Plätze.

 

Zur Umsetzung der Planung wurden mit dem Vorhabenträger keine Verträge abgeschlossen.

 

Der Bebauungsplan ist nicht realisiert worden; die Klinik besteht nicht mehr.

 

Nach dem Satzungsbeschluss ist der Bebauungsplan der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt worden. Die Genehmigung wurde am 02.07.1996 mit Auflagen erteilt. Die Auflagen wurden nicht mehr erfüllt, da der Vorhabenträger zwischenzeitlich aus wirtschaftlichen Gründen das Vorhaben nicht mehr realisieren konnte.

 

Die Inkraftsetzung des als Satzung beschlossenen Bebauungsplans konnte daher nicht vorgenommen werden.

 

Mit der erfolgten Eingliederung der Gemeinde Fahrland in die Landeshauptstadt Potsdam ist auch die Planungshoheit für dieses Bauleitplanverfahren an die Landeshauptstadt Potsdam übergegangen.

 

Nach Prüfung des bisherigen Verfahrens ist die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan nicht mehr erforderlich. Auf planungsrechtliche Vorgaben, wie sie im Bebauungsplan in der zuletzt als Satzung beschlossenen Fassung geregelt waren, kann künftig verzichtet werden. Eine bauleitplanerische Steuerung ist für diese baulichen und sonstigen Maßnahmen entbehrlich. Die künftige städtebauliche Entwicklung dieses Gebietes kann auf der planungsrechtlichen Grundlage des § 34 BauGB erfolgen.

 

Offene Verpflichtungen aus städtebaulichen Verträgen bestehen nicht.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 6 „Kinderklinik Kartzow“ zur Aufhebung zu bringen.

 

Die Aufhebung des Satzungsbeschlusses erzeugt keine negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Aus der Aufhebung des Satzungsbeschlusses resultieren ebenfalls keine rechtlichen Risiken für die Landeshauptstadt Potsdam.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Beschluss zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan gefasst und das Verfahren eingestellt werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan entstehen nicht, da mit der Aufhebung des Satzungsbeschlusses keine finanziellen Verpflichtungen der Landeshauptstadt Potsdam begründet werden.

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