Beschlussvorlage - 06/SVV/0966
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenumbenennung in 14482 Potsdam - Babelsberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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29.11.2006
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Erläuterung
Begründung:
Bei der Bearbeitung von Baugenehmigungen und
Hausnummernzuweisungen wurde festgestellt, dass die „Donarstraße“ in Babelsberg
nicht durchgängig vom Freya-Platz (über Behring-, Filcher-, und
Bruno-H.-Bürgel-Straße) westwärts bis an die Allee nach Glienicke verläuft.
Der östliche Straßenabschnitt der Donarstraße endet als
Sackgasse an der Bruno-H.-Bürgel-Straße. Eine fußläufige Durchwegung mit
Treppenanlage, vorbei an einem Sport-/Spielplatz, bis zur Allee nach Glienicke
ist allerdings möglich.
Der westliche Teil der Donarstraße - von der Allee nach
Glienicke in Richtung Bruno-H.-Bürgel-Straße – war vormals eine Zufahrt zu
Kleingärten und der Sparten-Gaststätte „Hoffnung“. Jetzt wollen einige
Gartenbesitzer ihre Lauben zu Einfamilienhäusern ausbauen, so dass eine
Hausnummerierung erforderlich ist.
Eine Umbenennung des westlichen Straßenabschnittes der
Donarstraße ist somit notwendig, um Irrtümer in Bezug auf Einsätze von
Rettungsfahrzeugen, Feuerwehr und Polizei auszu-schließen und vernünftige
Hausnummerierung vornehmen zu können.
Die von der Umbenennung betroffene Familie und der Betreiber der Gaststätte „Hoffnung“ wurden bereits vor Beschlussfassung über eine Änderung des Straßennamens informiert.
Die Umschreibung der amtlichen Dokumente, Personalausweise und Fahrzeugscheine, wird nach Beschlussfassung lt. „Entscheidungsvorlage für die Sitzung des Magistrats“ vom 11. September 1991 (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Potsdam vom 21. Oktober 1991) für die Anwohner und den Gaststätteninhaber der vormaligen Donarstraße gebührenfrei erfolgen. Anspruch auf Ersatz von weiteren Kosten, die durch Umbenennung entstehen, können Anwohner, Unternehmer und sonstige Geschäftsleute nicht erheben.
Der Beschluss des Kulturausschusses vom 17. August 2006 zur Umbenennung liegt vor.