Beschlussvorlage - 06/SVV/0975
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung einer Catering GmbH als Tochtergesellschaft der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.12.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Gründung einer Catering GmbH zum 1. Januar 2007 als eine
100%ige Tochtergesellschaft der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH mit dem Zweck
der Erbringung von Cateringdienstleistungen und der Produktion von
Verpflegungsleistungen für das Klinikum Ernst von Bergmann und anderen sowie
sonstiger hiermit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen im
Gesundheitswesen jeglicher Art.
Erläuterung
Begründung:
1.
Sachverhalt
Für die städtische Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH (KEvB)
wird vorgeschlagen, zum
1. Januar 2007 eine Catering GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft zu
gründen. Der Catering GmbH soll die bislang durch die KEvB selbst erbrachte
Speisenversorgung übertragen werden.
Die KEvB steht in den nächsten Jahren unter besonderem
Kostendruck durch die Einführung des vollständigen Fallpauschalensystems (DRG)
sowie des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Eine von der Geschäftsführung in Auftrag gegebene Analyse
der Speisenversorgung im Klinikum Ernst von Bergmann – die die Erstellung der
Patienten- und Mitarbeiterverpflegung einschließlich der Cafeteria umfasst –
durch die GÖK Consulting AG hat ergeben, dass die Ausgliederung in eine Tochtergesellschaft
unter Wirtschaftlichkeits- und Qualitätskriterien die geeigneteste Variante
darstellt. Die GÖK Consulting AG hat daher empfohlen, das Geschäftsfeld
Speisenversorgung im Klinikum Ernst von Bergmann in eine 100%ige
Tochtergesellschaft der KEvB übergehen zu lassen. Die KEvB kann ein
Einsparpotenzial in Höhe von ca. 150 T€ im Jahr durch die Umsetzung von
Prozessverbesserungen erschließen. Die Durchführung der Speisenversorgung durch
eine Tochtergesellschaft ist auch im Vergleich zu einer Vergabe des Betriebs an
Dritte eine wirtschaftliche Alternative. Die Leistung der Speisenversorgung
bleibt somit als Eigenversorgung des Klinikums mit Speisen mittelfristig
sichergestellt. Darüber hinaus
sollen durch Überführung der Mitarbeiterschaft in die Tochtergesellschaft
betriebsbedingte Kündigungen vermieden und damit dem Ziel des
Unternehmensvertrages zwischen der Gesellschafterin und der KEvB entsprochen
werden. Der Übergang der betroffenen Mitarbeiter erfolgt mit einer
vollständigen sozialen Absicherung, in dem die Nachwirkungen aus dem
Tarifvertrag TVöD weiter gewährt sowie die Beiträge an die Zusatzversorgungskasse
gezahlt werden. Zur Arbeitsplatzsicherung verpflichtet sich die KEvB, einen
mittelfristig angelegten Leistungsvertrag zu vereinbaren. Während dieser Zeit
hat die Catering GmbH die Möglichkeit, sich dem Markt zu öffnen und z. B. durch
Belieferung und Versorgung des Seniorenwohnheims „Geschwister-Scholl“ sowie
durch Prozess-/Leistungsverdichtung effizienter zu werden. Die Zukunftssicherung
der Mitarbeiter wird dadurch wesentlich gestärkt.
Aufgrund des speziellen Organschaftsverhältnisses zwischen
der KEvB und der Catering GmbH ist der Leistungsverkehr innerhalb der
Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit. Darüber hinaus hat die KEvB weiterhin
den Zugriff auf die Qualität und die Leistung der Speisenversorgung. Ferner
können weitere Personalkostensteigerungen gedämpft werden.
Gemäß § 3 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der KEvB kann
die KEvB ihren Betriebszweck insbesondere durch den Betrieb und die
Unterhaltung eines allgemeinen Krankenhauses der Schwerpunktversorgung mit den
Ausbildungsstätten, den sonstigen Nebeneinrichtungen und Nebenbetrieben sowie
durch alle Maßnahmen und Geschäfte, die unmittelbar dieser Aufgabenerfüllung
unter Beachtung der Gemeinnützigkeit dienen, verwirklichen.
Der Aufsichtsrat der KEvB fasste gemäß § 7 Abs. 1 Buchstaben
p) des Gesellschaftsvertrags in seiner Sitzung am 16. Oktober 2006 den
Beschluss, der Gesellschafterversammlung der KEvB die Gründung der Catering
GmbH zum 1. Januar 2007 als eine 100%ige Tochtergesellschaft der KEvB zu
empfehlen.
2. Catering GmbH
Der Zweck der Catering GmbH ist die Erbringung von
Cateringdienstleistungen und die Produktion von Verpflegungsleistungen für das
Klinikum Ernst von Bergmann und anderen sowie sonstige Dienstleistungen im
Gesundheitswesen jeglicher Art, die hiermit in Zusammenhang stehen.
Zum 1. Januar 2007 soll das bisherige Personal der Speisenversorgung (37,05 Vollkräfte) in die neu zu gründende Catering GmbH überführt werden. Gemäß § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gehen die Arbeitsverhältnisse der betreffenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf die Catering GmbH über.
Das Stammkapital der Gesellschaft soll 25.000 € betragen und
wird vom KEvB als Bareinlage erbracht. Die Kosten der Gründung der
Tochtergesellschaft trägt die KEvB.
Der Geschäftsführer der KEvB soll als alleiniger
Geschäftsführer der Catering GmbH tätig sein.
3. Sicherung des gemeindlichen Einflusses
Auf Grund des geringen Geschäftsumfanges der Catering GmbH
ist nicht vorgesehen, einen gesonderten Aufsichtsrat in der Gesellschaft
einzurichten. Der Einfluss der Landeshauptstadt Potsdam auf die
Tochtergesellschaft der KEvB ist gemäß § 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung über
den Aufsichtsrat der KEvB gesichert. Gesellschafterbeschlüsse der
Tochtergesellschaft sollen nur mit Zustimmung der Landeshauptstadt Potsdam in
ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin der KEvB gefasst werden. Hieraus ergibt
sich im formellen Sinne eine Erweiterung der Aufgaben des Aufsichtsrates der
KEvB, allerdings für ein Geschäftsfeld, das bereits bislang in die
Zuständigkeit der Muttergesellschaft KEvB und ihrer Organe fiel.
4. Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 35 Abs. 2 Ziff. 26 Gemeindeordnung obliegt der
Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung über Art und Umfang der
Beteiligung der Unternehmen an weiteren Unternehmen, an denen die Gemeinde mehr
als ein Viertel der Geschäftsanteile hält.
5. Beschlussfassung im Dezember 2006
Da die Gründung der Catering GmbH zum 1. Januar 2007 erfolgen soll, wird eine Entscheidung in der Dezembersitzung 2006 empfohlen.