Antrag - 06/SVV/0891

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Arbeitsanweisung „Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß SGB II und SGB XII“ zu überprüfen.

 

Auf der Grundlage der vorhandenen Betriebskostenabrechnungen und bereits erfolgten Überprüfungen zur Angemessenheit von Wohnraum bei Empfängern von Alg II in der Landeshauptstadt Potsdam ist über eine Anpassung der Arbeitsanweisung nachzudenken und im Beirat der Paga zu diskutieren.

 

Die Stadtverordneten sind in einer Mitteilungsvorlage im Februar 2007 über die Ergebnisse der Überprüfung sowie den Ausgang der Diskussion im Beirat der Paga zu informieren.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

In der im Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 7. Dezember 2004 diskutierten „Arbeitsanweisung für Unterkunft und Heizung.....“, gültig seit 1.1.2005, ist in der Begründung nachzulesen: „Eine Anpassung der vorliegenden Arbeitsanweisung für die Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß SGB II und SGB XII wird erst nach einer Auswertung voraussichtlich im 3. Quartal 2005 erfolgen. “

Im Protokoll der Ausschusssitzung vom 7. Dezember 2004 (öffentlicher Teil) zum TOP 9 hat der damalige Fachbereichsleiter Soziales, Herr Thomann, deutlich gemacht, dass die vorliegende Arbeitsanweisung laufend geprüft und angepasst wird. Prüfergebnisse wurden trotz mehrmaliger Nachfrage seitdem im Ausschuss oder in der Stadtverordnetenversammlung nicht mitgeteilt.

 

 

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