Antrag - 06/SVV/0986

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen eine Anpassung der AA 3/2004 - Angemessenheit der Unterkunft – vorgenommen werden muss.

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Erläuterung

Begründung:

 

Aufgrund allgemeiner Steigerung der Energie- sowie sonstiger Bewirtschaftungskosten ist eine Überprüfung der erstattungsfähigen Kosten der Unterkunft notwendig.

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