Antrag - 06/SVV/0987

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, zum nächst möglichen Termin eine Wasserversorgungsgebührensatzung vorzulegen, in der für alle Leistungen, die im Rahmen der Wasserversorgung erbracht werden, eine Gebühr aufgeführt ist.

 

 

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Erläuterung

 

 

Begründung:

 

Es gibt in Potsdam bisher nur eine „Satzung über die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt Potsdam“, in der nur die Grundgebühr und die Mengengebühr aufgeführt sind. Für alle weiteren Gebührenpositionen (es gibt insgesamt ca. 100 Gebührenpositionen) verweist die Stadtverwaltung auf die Möglichkeit der Einsichtnahme. Dies ist jedoch nicht ausreichend transparent und weicht von der Praxis in allen anderen Gebührenbereichen ab (Abfall, Straßenreinigung, Volkshochschule).

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