Beschlussvorlage - 06/SVV/1004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

 

Die Stelle 465 000 04 wird mit dem Aufgabenbereich  „Sachbearbeiter/in ordnungsbehördliche Verfahren und Bußgeldverfahren“ im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung (46) für die Dauer von 18 Monaten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden  extern besetzt.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Die Stelle mit dem Aufgabenbereich „Sachbearbeiter/in ordnungsbehördliche Verfahren und Bußgeldverfahren“ ist ab dem 01.01.2007 mit dem Stellenwert: E 9 TVöD/TVÜ/VKA  zu besetzen.

 

Die zu besetzende Stelle beinhaltet die Bearbeitung von ordnungsbehördlichen Verfahren und den sich daran anschließenden Bußgeldverfahren. Dies betrifft Verfahren mit bauordnungsrechtlichem Hintergrund.

Die betreffenden Sachbearbeiterinnen bzw. die Sachbearbeiter haben die Aufgabe, die Anhörung des jeweils Betroffenen im Rahmen des ordnungsbehördlichen Verfahrens innerhalb der verschiedenen Rechtsgebiete durchzuführen und im Anschluss daran die entsprechenden Bescheide nach Abwägung der Ergebnisse der Anhörung zu fertigen.

Im Rahmen der Organisationsuntersuchung im Bereich 465 ist die Anzahl der Sachbearbeiterstellen für ordnungsbehördliche Verfahren und Bußgeldverfahren ermittelt worden. Diese Ermittlung beruht auf der Betrachtung der zurückliegenden Jahre und konnte zu diesem Zeitpunkt die Entwicklung an den Seeufern des Griebnitzsees und des Groß Glienicker Sees nicht voraussehen. Das bedeutet, dass nur die „normalen Verfahren“ aus diesem Aufgabenfeld mit der ermittelten Kapazität bearbeitet werden können. Für den Bereich Bauaufsicht ist daher die Schaffung einer befristeten Vollzeitstelle notwendig, aber auch auseichend.

 Die Stelle ist als Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden zu besetzen, da es sonst zu einer weiteren Unterdeckung der Arbeitskapazitäten in diesem Tätigkeitsfeld kommt. Eine Kompensation durch Übernahme von Aufgaben in andere Tätigkeitsfelder ist nicht möglich. Eine befristete Besetzung der Stelle für 18 Monate erscheint zum jetzigen Zeitpunkt als ausreichend. Es wird eingeschätzt, dass zu diesem Zeitpunkt alle notwendigen Verfahren soweit vorangetrieben sind, dass sie sich ggf. im Klageverfahren befinden und somit in einem anderen Tätigkeitsfeld bearbeitet werden. Nach Ablauf der 18 Monate muss überprüft werden, ob diese Prognose zutreffend ist, und nötigenfalls über Fortdauer der Kapazitätsaufstockung in diesem Bereich nachgedacht werden.

 

Die vielfältigen bauordnungsrechtlichen Aufgaben der Stelle können nur durch die Besetzung der o. g. Stelle abgesichert werden.  Die Bearbeitung der erheblichen Anzahl von ordnungsbehördlichen Verfahren und Bußgeldverfahren im Bereich des Griebnitzsees und des Groß Glienicker Sees kann mit dem vorhanden Personalbestand im Bereich Bauaufsicht (465) nicht in der erforderlichen Qualität gewährleistet werden, ohne dass an anderer Stelle entsprechende Verfahren im gesamten Stadtgebiet nicht geführt werden können. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass die anstehenden Verfahren organisatorisch der zu besetzenden Stelle zugeordnet werden sollen; vielmehr soll die rechtssichere Abarbeitung dieser ersichtlich streitbefangenen Verfahren im Rahmen der erweiterten Gesamtkapazität übergreifend sichergestellt werden.

 

Anstehende Stellenbesetzungen in den letzten Monaten haben bereits gezeigt, dass geeignete Kräfte innerhalb der Verwaltung nicht mehr gefunden werden können, weder im Personalüberhang noch durch interne Ausschreibung. In dem Fall wäre das alleinige Ergebnis eine interne Umbesetzung innerhalb der Bauaufsicht, also mit dem Ergebnis einer Verschiebung der Lücke. Andere geeignete Kandidaten mit der zwingend erforderlichen Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst wurden in diesem Verfahren innerhalb der Stadtverwaltung nicht erkannt.

Deshalb hat der Hauptausschuss bereits am 16.08.2006 der externen Ausschreibung der Stelle 465 300 09 zugestimmt.

Obwohl die Aussichten für eine interne Besetzung der hier zu betrachtenden Stellen mit gleichen Anforderungen vor diesem Hintergrund als äußerst gering eingeschätzt werden, wird im November 2006 eine interne Ausschreibung der Stellen erfolgen. Ob dieses Verfahren - wider Erwarten - ein positives Ergebnis erbracht hat, kann in der Sitzung am 13.12.2006 mündlich berichtet werden.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es handelt sich um eine freie Stelle mit der Entgeltgruppe 9 TVöD, die in den Stellenplan für den Haushalt 2007 zusätzlich eingestellt wurde. Die erforderlichen Personalkosten sind im Sammelnachweis 4 für 2007 geplant.

Bis zur Genehmigung des Hauhaltsplans 2007 werden die für die Vergütung des potentiellen Stelleninhabers bzw. der potentiellen Stelleninhaberin benötigten Personalkosten aus folgenden, bereits im Haushalt 2006 vorhandenen und im Haushalt 2007 geplanten, freien Stellenanteilen gedeckt:

 

1. 465 200 06, Soll – VZE: 1,0; tatsächliche Besetzung: 0,625 VZE = zur Verfügung: 0,375 VZE  

    Entgeltgruppe E 12 TVöD

2. 465 300 07, Soll – VZE: 1,0; tatsächliche Besetzung: 0,875 VZE = zur Verfügung: 0,125 VZE

    Besoldungsgruppe A 10 BBesG à Entgeltgruppe E 10 TVöD

3. 465 100 03, Soll – VZE: 1,0; tatsächliche Besetzung: 0,625 VZE = zur Verfügung: 0,375 VZE

    Entgeltgruppe E 8 TVöD

4. 462 000 07, Soll – VZE: 1,0; tatsächliche Besetzung: 0,875 VZE = zur Verfügung: 0,125 VZE

    Entgeltgruppe E 11 TVöD

 

Insgesamt zur Verfügung: 1,0 VZE; Personalkosten mind. in Höhe der Entgeltgruppe E 10

 

 

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