Beschlussvorlage - 06/SVV/1004
Grunddaten
- Betreff:
-
Externe Besetzung der Stelle 465 000 04 "Sachbearbeiter/in ordnungsbehördliche Verfahren und Bußgeldverfahren"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Verwaltungsmanagement
- Einreicher*:
- Servicebereich Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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13.12.2006
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss möge beschließen:
Die Stelle 465 000 04 wird mit dem Aufgabenbereich „Sachbearbeiter/in ordnungsbehördliche
Verfahren und Bußgeldverfahren“ im Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung (46)
für die Dauer von 18 Monaten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40
Stunden extern besetzt.
Erläuterung
Begründung:
Die
Stelle mit dem Aufgabenbereich „Sachbearbeiter/in ordnungsbehördliche Verfahren
und Bußgeldverfahren“ ist ab dem 01.01.2007 mit dem Stellenwert: E 9
TVöD/TVÜ/VKA zu besetzen.
Die zu besetzende Stelle beinhaltet die Bearbeitung von ordnungsbehördlichen Verfahren und den sich daran anschließenden Bußgeldverfahren. Dies betrifft Verfahren mit bauordnungsrechtlichem Hintergrund.
Die betreffenden Sachbearbeiterinnen bzw. die Sachbearbeiter haben die Aufgabe, die Anhörung des jeweils Betroffenen im Rahmen des ordnungsbehördlichen Verfahrens innerhalb der verschiedenen Rechtsgebiete durchzuführen und im Anschluss daran die entsprechenden Bescheide nach Abwägung der Ergebnisse der Anhörung zu fertigen.
Im Rahmen der Organisationsuntersuchung im Bereich 465 ist
die Anzahl der Sachbearbeiterstellen für ordnungsbehördliche Verfahren und
Bußgeldverfahren ermittelt worden. Diese Ermittlung beruht auf der Betrachtung
der zurückliegenden Jahre und konnte zu diesem Zeitpunkt die Entwicklung an den
Seeufern des Griebnitzsees und des Groß Glienicker Sees nicht voraussehen. Das
bedeutet, dass nur die „normalen Verfahren“ aus diesem Aufgabenfeld mit der
ermittelten Kapazität bearbeitet werden können. Für den Bereich Bauaufsicht ist
daher die Schaffung einer befristeten Vollzeitstelle notwendig, aber auch
auseichend.
Die Stelle ist
als Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden zu besetzen, da es sonst zu einer
weiteren Unterdeckung der Arbeitskapazitäten in diesem Tätigkeitsfeld kommt.
Eine Kompensation durch Übernahme von Aufgaben in andere Tätigkeitsfelder ist
nicht möglich. Eine befristete Besetzung der Stelle für 18 Monate erscheint zum
jetzigen Zeitpunkt als ausreichend. Es wird eingeschätzt, dass zu diesem
Zeitpunkt alle notwendigen Verfahren soweit vorangetrieben sind, dass sie sich
ggf. im Klageverfahren befinden und somit in einem anderen Tätigkeitsfeld
bearbeitet werden. Nach Ablauf der 18 Monate muss überprüft werden, ob diese
Prognose zutreffend ist, und nötigenfalls über
Fortdauer der Kapazitätsaufstockung in diesem
Bereich nachgedacht werden.
Die vielfältigen bauordnungsrechtlichen Aufgaben der Stelle können nur durch die Besetzung der o. g. Stelle abgesichert werden. Die Bearbeitung der erheblichen Anzahl von ordnungsbehördlichen Verfahren und Bußgeldverfahren im Bereich des Griebnitzsees und des Groß Glienicker Sees kann mit dem vorhanden Personalbestand im Bereich Bauaufsicht (465) nicht in der erforderlichen Qualität gewährleistet werden, ohne dass an anderer Stelle entsprechende Verfahren im gesamten Stadtgebiet nicht geführt werden können. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass die anstehenden Verfahren organisatorisch der zu besetzenden Stelle zugeordnet werden sollen; vielmehr soll die rechtssichere Abarbeitung dieser ersichtlich streitbefangenen Verfahren im Rahmen der erweiterten Gesamtkapazität übergreifend sichergestellt werden.
Anstehende
Stellenbesetzungen in den letzten Monaten haben bereits gezeigt, dass geeignete
Kräfte innerhalb der Verwaltung nicht mehr gefunden werden können, weder im
Personalüberhang noch durch interne Ausschreibung. In dem Fall wäre das
alleinige Ergebnis eine interne Umbesetzung innerhalb der Bauaufsicht, also mit
dem Ergebnis einer Verschiebung der Lücke. Andere geeignete Kandidaten mit der
zwingend erforderlichen Befähigung für den gehobenen nichttechnischen
Verwaltungsdienst wurden in diesem Verfahren innerhalb der Stadtverwaltung nicht
erkannt.
Deshalb
hat der Hauptausschuss bereits am 16.08.2006 der externen Ausschreibung der
Stelle 465 300 09 zugestimmt.
Obwohl
die Aussichten für eine interne Besetzung der hier zu betrachtenden Stellen mit
gleichen Anforderungen vor diesem Hintergrund als äußerst gering eingeschätzt
werden, wird im November 2006 eine interne Ausschreibung der Stellen erfolgen.
Ob dieses Verfahren - wider Erwarten - ein positives Ergebnis erbracht hat,
kann in der Sitzung am 13.12.2006 mündlich berichtet werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Es handelt sich um eine freie Stelle mit der Entgeltgruppe 9
TVöD, die in den Stellenplan für den Haushalt 2007 zusätzlich eingestellt
wurde. Die erforderlichen Personalkosten sind im Sammelnachweis 4 für 2007
geplant.
Bis zur Genehmigung des Hauhaltsplans 2007 werden die für die Vergütung des potentiellen Stelleninhabers bzw. der potentiellen Stelleninhaberin benötigten Personalkosten aus folgenden, bereits im Haushalt 2006 vorhandenen und im Haushalt 2007 geplanten, freien Stellenanteilen gedeckt:
1. 465 200 06, Soll – VZE: 1,0; tatsächliche Besetzung: 0,625 VZE = zur Verfügung: 0,375 VZE
Entgeltgruppe E 12 TVöD
2. 465 300 07, Soll – VZE: 1,0; tatsächliche Besetzung: 0,875 VZE = zur Verfügung: 0,125 VZE
Besoldungsgruppe A 10 BBesG à Entgeltgruppe E 10 TVöD
3. 465 100 03, Soll – VZE: 1,0; tatsächliche Besetzung: 0,625 VZE = zur Verfügung: 0,375 VZE
Entgeltgruppe E 8 TVöD
4. 462 000 07, Soll – VZE: 1,0; tatsächliche Besetzung: 0,875 VZE = zur Verfügung: 0,125 VZE
Entgeltgruppe E 11 TVöD
Insgesamt zur Verfügung: 1,0 VZE; Personalkosten mind. in Höhe der Entgeltgruppe E 10