Beschlussvorlage - 06/SVV/1006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

Die Stelle mit dem Aufgabenbereich „Sachbearbeiter/in ordnungsbehördlicher Vollzug“ im Bereich Umwelt und Natur wird für die Dauer von 18 Monaten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden zur externen Besetzung freigegeben.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stelle – Sachbearbeiter/in „ordnungsbehördlicher Vollzug“ – ist ab dem 01.01.2007 mit dem Stellenwert E 9 TVöD/TVÜ/VKA befristet für 18 Monate mit 20 Stunden pro Woche zu besetzen.

Der Stelleninhaber bzw.  die Stelleninhaberin hat sich inhaltlich im Wesentlichen mit den ordnungsbehördlichen Verfahren und umweltschutzrechtlichen Prüfungen zu den Themenbereichen „Griebnitzsee“ und „Groß Glienicker See“ zu befassen.

Die Belange und die Bearbeitung der entsprechenden Verfahren aus dem Bereich des Umweltschutzes sind im Bereich Umwelt und Natur (387) des Fachbereichs Soziales, Gesundheit und Umwelt (38) konzentriert. Für eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Verfahren zu den beiden Themenbereichen, deren Federführung im Bereich Bauaufsicht liegen, sind zunächst umfangreiche Prüfungen zu umweltschutzrechtlichen Belangen erforderlich. Die neu beantragte Stelle ist zusätzlich und zeitgleich zu der entsprechenden 1,0 VZE-Stelle im Bereich Bauaufsicht im Stellenplan eingestellt worden, um Kapazitäten für die Durchführung von abgestimmten Verfahren zwischen den beteiligten Fachbereichen unter Beachtung der Fachzuständigkeit sicherzustellen.

 

Derzeit liegen ca. 30 ordnungsbehördliche Verfahren im Bereich Umwelt und Natur im Zusammenhang mit den Schwerpunkten „Griebnitzsee“ und „Groß Glienicker See“ vor, deren zügige und ordnungsgemäße Bearbeitung mit dem vorhandenen Personalbestand nicht abgesichert werden kann, ohne dass es an anderen Stellen zu Einbußen in der Qualität und Quantität der Aufgabenerledigung kommen könnte.

Die Einrichtung und Besetzung einer 0,5 VZE-Stelle für einen Zeitumfang von 18 Monaten erscheint daher notwendig, aber auch ausreichend zu sein für die zeitnahe Bearbeitung der Verfahren.

Eine Kompensation durch Übernahme von Aufgaben in andere Tätigkeitsfelder ist nicht ersichtlich.

Anstehende Stellenbesetzungen in den letzten Monaten mit nahezu dem gleichen Anforderungsprofil haben gezeigt, dass geeignete Beschäftigte für eine Stellenbesetzung derzeit nicht zur Verfügung stehen; dies schließt eine Übernahme aus dem sog. Personalüberhang“ ein.

Eine interne Stellenausschreibung wird dennoch derzeit vorgenommen, wenngleich die Erfolgsaussichten als gering einzuschätzen sind. Über das Ergebnis wird im Hauptausschuss am 13.12.2006 durch die Verwaltung berichtet.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es handelt sich um eine 0,5 VZE - Stelle, die im Stellenplan zum Haushalt 2007 zusätzlich eingestellt wurde. Die erforderlichen Personalkosten sind im Sammelnachweis 4 für 2007 eingeplant.

 

Bis zur Genehmigung des Haushaltsplans 2007 werden zur Deckung der Personalkosten ab Einstellung des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin folgende freie Stellenplananteile zur Verfügung gestellt:

 

Stellenplannummer 333 200 07 mit 0,375 VZE und der Dienstpostenbewertung A 11 BBesG (entspricht E 11 TVöD/TVÜ/VKA)

Stellenplannummer 333 300 22 mit 0,125 VZE und der Stellenbewertung E 10 TVöD/TVÜ/VKA

 

Zusammen: 0,5 VZE mit einer Eingruppierung oberhalb von E 10 TVöD/TVÜ/VKA

 

 

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