Mitteilungsvorlage - 06/SVV/1012

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Reinigungspflichten sowohl für die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) als auch für Anliegerbereiche werden sowohl durch die Straßenreinigungssatzung als auch durch die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (Stadtordnung) geregelt.

 

Die Gewährleistung der Sauberkeit im Stadtraum durch den Geschäftsbereich 3 gliedert sich in mehrere Komplexe.

 

Für den Bereich der öffentlichen Straßen wurde bei der Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung in den vergangenen Jahren der Anspruch an eine erhöhte Reinigungsintensität in touristisch stark frequentierten Bereichen berücksichtigt.  So ist der Reinigungszyklus sowohl in der Brandenburger Straße als auch am Hauptbahnhof der höchste. Ab 2007 wurde dieser Zyklus auch im Bereich der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Charlottenstraße und Nauener Tor verdichtet. Insgesamt genießt der Bereich der Barocken Stadterweiterung  hier stetes besonderes Augenmerk.

 

Der zweite Komplex umfasst die freiwillige Aufgabe der Aufstellung, Wartung und Entleerung der Abfallbehälter im öffentlichen Straßenland. Hierzu wurde in der jüngeren Vergangenheit insbesondere im Bereich der Barocken Stadterweiterung zahlreiche Maßnahmen zur effizienteren Gestaltung dieser Aufgabe durchgeführt.

 

So wurden z.B. neue, einheitliche Abfallbehälter installiert. Diese haben ein größeres Volumen als die bisherigen und sind auf Grund ihrer Konstruktion „vogelsicherer“. An besonders frequentierten Orten erfolgte die Installation von Unterflurbehältern. Dies z.B. am Hauptbahnhof, am Touristenbusparkplatz und am Wochenmarkt. Gleichzeitig wurde die Häufigkeit der Entleerungen betrachtet. So werden z. B. die Abfallbehältnisse sowohl in der Brandenburger Straße als auch am Hauptbahnhof täglich (Montag bis Sonntag) geleert.

 

Ein dritter Komplex betrachtet die Erfüllung der Anliegerpflichten. Hier werden durch die Mitarbeiter des Außendienstes während ihrer täglichen Dienstdurchführung regelmäßig Kontrollen gemacht. Bei der Feststellung von unterlassenen Anliegerpflichten ergehen entsprechende Aufforderungen an den Betroffenen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, werden entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

 

Die Entleerung von Abfallsammelbehältern in Grünanlagen und gesondert ausgewiesenen Flächen erfolgt durch Stadtmitarbeiter bzw. Vertragspartnern aus Pflegeverträgen. Der Aufwand ist einerseits saisonalabhängig und andererseits hier stark von Veranstaltungen beeinflusst.

 

Um künftig im öffentlichen Raum auch in Flächen und Grünanlagen Verbesserungen zu erzielen, werden gegenwärtig in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle für Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung als Teil des Projektes „Erfassung von Stadtmöbeln im Rahmen der Graffitiprävention“ neben anderem gezielt sämtliche Papierkorbstandorte auf öffentlichen Flächen erfasst.

 

Nach dem voraussichtlichen Abschluss des Projektes im Februar 2007 ist geplant, mit allen zu beteiligenden Bereichen die Bestandslisten mit den jeweils eigenen vorhanden Daten abzugleichen. Für eine Beteiligung sind seitens der Stadtverwaltung die Bereiche Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Umwelt und Natur, Grünflächen und Verkehrsanlagen sowie als externe Partner, die STEP und die VIP vorgesehen.

 

Ziel wird es sein, unter organisatorischen und finanziellen Gesichtspunkten die einzelnen Standorte zu betrachten und die jeweils günstigste Lösung zu finden.  Dabei werden die Leerungsintervalle und die standortspezifischen Besonderheiten in die Überprüfung mit einbezogen.

 

 

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Loading...