Mitteilungsvorlage - 06/SVV/1012
Grunddaten
- Betreff:
-
Sauberes Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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06.12.2006
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Reinigungspflichten sowohl für die dem öffentlichen Verkehr
gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) als auch für
Anliegerbereiche werden sowohl durch die Straßenreinigungssatzung als auch
durch die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und
öffentlichen Anlagen im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (Stadtordnung)
geregelt.
Die Gewährleistung der Sauberkeit im Stadtraum durch den
Geschäftsbereich 3 gliedert sich in mehrere Komplexe.
Für den
Bereich der öffentlichen Straßen wurde bei der Überarbeitung der
Straßenreinigungssatzung in den vergangenen Jahren der Anspruch an eine erhöhte
Reinigungsintensität in touristisch stark frequentierten Bereichen
berücksichtigt. So ist der Reinigungszyklus
sowohl in der Brandenburger Straße als auch am Hauptbahnhof der höchste. Ab
2007 wurde dieser Zyklus auch im Bereich der Friedrich-Ebert-Straße zwischen
Charlottenstraße und Nauener Tor verdichtet. Insgesamt genießt der Bereich der
Barocken Stadterweiterung hier
stetes besonderes Augenmerk.
Der zweite Komplex umfasst die freiwillige Aufgabe der
Aufstellung, Wartung und Entleerung der Abfallbehälter im öffentlichen
Straßenland. Hierzu wurde in der jüngeren Vergangenheit insbesondere im Bereich
der Barocken Stadterweiterung zahlreiche Maßnahmen zur effizienteren Gestaltung
dieser Aufgabe durchgeführt.
So wurden z.B. neue, einheitliche Abfallbehälter installiert. Diese haben ein größeres Volumen als die bisherigen und sind auf Grund ihrer Konstruktion „vogelsicherer“. An besonders frequentierten Orten erfolgte die Installation von Unterflurbehältern. Dies z.B. am Hauptbahnhof, am Touristenbusparkplatz und am Wochenmarkt. Gleichzeitig wurde die Häufigkeit der Entleerungen betrachtet. So werden z. B. die Abfallbehältnisse sowohl in der Brandenburger Straße als auch am Hauptbahnhof täglich (Montag bis Sonntag) geleert.
Ein dritter Komplex betrachtet die Erfüllung der
Anliegerpflichten. Hier werden durch die Mitarbeiter des Außendienstes während
ihrer täglichen Dienstdurchführung regelmäßig Kontrollen gemacht. Bei der
Feststellung von unterlassenen Anliegerpflichten ergehen entsprechende
Aufforderungen an den Betroffenen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen,
werden entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Die
Entleerung von Abfallsammelbehältern in Grünanlagen und gesondert ausgewiesenen
Flächen erfolgt durch Stadtmitarbeiter bzw. Vertragspartnern aus
Pflegeverträgen. Der Aufwand ist einerseits saisonalabhängig und andererseits
hier stark von Veranstaltungen beeinflusst.
Um künftig im öffentlichen Raum auch in Flächen und
Grünanlagen Verbesserungen zu erzielen, werden gegenwärtig in Zusammenarbeit
mit der Geschäftsstelle für Arbeitsmarktpolitik und
Beschäftigungsförderung als Teil des Projektes „Erfassung von
Stadtmöbeln im Rahmen der Graffitiprävention“ neben anderem gezielt sämtliche
Papierkorbstandorte auf öffentlichen Flächen erfasst.
Nach dem voraussichtlichen Abschluss des Projektes im
Februar 2007 ist geplant, mit allen zu beteiligenden Bereichen die Bestandslisten
mit den jeweils eigenen vorhanden Daten abzugleichen. Für eine Beteiligung sind
seitens der Stadtverwaltung die Bereiche Allgemeine Ordnungsangelegenheiten,
Umwelt und Natur, Grünflächen und Verkehrsanlagen sowie als externe Partner,
die STEP und die VIP vorgesehen.
Ziel wird es sein, unter organisatorischen und finanziellen
Gesichtspunkten die einzelnen Standorte zu betrachten und die jeweils
günstigste Lösung zu finden. Dabei
werden die Leerungsintervalle und die standortspezifischen Besonderheiten in
die Überprüfung mit einbezogen.