Beschlussvorlage - 06/SVV/0937
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 11 Alfred-Wegener-Institut
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.12.2006
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31.01.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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12.12.2006
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Erläuterung
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
hat am 28.01.1998 den Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr.
11 „Alfred-Wegener-Institut“ gefasst.
Gegenstand der Planung ist der Neubau des geplanten Gebäudes
(für Laborfunktionen) der Forschungsstelle Potsdam des Alfred-Wegener-Instituts
und dessen Integration in die vorhandene Struktur des Wissenschaftsparks Albert
Einstein auf dem Telegrafenberg.
Zur Umsetzung der Planung wurde mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, in dem sich dieser zur Realisierung der Baumaßnahmen im räumlichen Geltungsbereich, zur Durchführung der erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen und von Erschließungsmaßnahmen verpflichtet.
Nach dem Satzungsbeschluss sind noch Änderungswünsche des
Vorhabenträgers zum Vorhaben- und Erschließungsplan geäußert worden. Der
Vorhabenträger hat sich jedoch nach Abstimmung mit der Verwaltung
bereiterklärt, auf die Einleitung eines förmlichen Änderungsverfahrens zu
verzichten und dem hohen Zeitdruck entsprechend das Vorhaben auf der Grundlage
des § 33 des Baugesetzbuches (BauGB) realisiert.
Die Inkraftsetzung des als Satzung beschlossenen Vorhaben-
und Erschließungsplans ist im Ergebnis nicht mehr vorgenommen worden.
Nach Prüfung des bisherigen Verfahrens ist die Weiterführung
des Aufstellungsverfahrens zum Vorhaben- und Erschließungsplan nicht mehr erforderlich.
Auf planungsrechtliche Vorgaben, wie sie im Vorhaben- und Erschließungsplan in
der zuletzt als Satzung beschlossenen Fassung geregelt waren, kann künftig
verzichtet werden. Eine bauleitplanerische Steuerung ist an diesem Standort
entbehrlich.
Offene Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen
Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan bestehen nicht.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Satzungsbeschluss zum
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 11 „Alfred-Wegener-Institut“ zur Aufhebung zu bringen.
Die Aufhebung des Satzungsbeschlusses erzeugt keine
negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.
Aus der Aufhebung des Satzungsbeschlusses resultieren
ebenfalls keine rechtlichen Risiken für die Landeshauptstadt Potsdam.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern
dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Beschluss zur Aufhebung des
Satzungsbeschlusses über den Vorhaben- und Erschließungsplan gefasst und das
Verfahren eingestellt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Aufhebung des
Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan entstehen nicht, da mit
der Aufhebung des Satzungsbeschlusses keine finanziellen Verpflichtungen der
Landeshauptstadt Potsdam begründet werden.