Beschlussvorlage - 06/SVV/0938

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 15 „Werner-Alfred-Bad“ vom 10.11.1997 (DS 97/0801) wird aufgehoben; das Verfahren wird eingestellt.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat am 10.11.1997 den Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 15 „Werner-Alfred-Bad“ gefasst.

 

Gegenstand der Planung ist die Erhaltung und Umnutzung des denkmalgeschützten „Werner-Alfred-Bades“ für gesundheitliche Einrichtungen sowie die Errichtung eines Neubaus im Blockinnenbereich für altengerechtes betreutes Wohnen.

Zur Umsetzung der Planung wurde mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, in dem sich dieser zur Realisierung der Baumaßnahmen im räumlichen Geltungsbereich, zur Durchführung der erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen und von Erschließungsmaßnahmen sowie zur Verlegung einer Verkehrsinsel in der Hegelallee verpflichtet.

 

Nach dem Satzungsbeschluss sollte der Vorhaben- und Erschließungsplan der höheren Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden. Abstimmungen mit der Aufsichtsbehörde haben rechtliche Zweifel an der Abstimmung von nachbarlichen Belangen zu notwendigen Abstandsflächen aufgezeigt, die erst im Rahmen des Bauantragsverfahrens für den Neubauteil des Vorhabens auf der Grundlage des § 33 des Baugesetzbuches (BauGB) gelöst werden konnten. Ohne eine solche Lösung wäre das Satzungsverfahren beanstandet worden. Insofern ist auf die Einholung einer Genehmigung verzichtet worden.

 

Die Inkraftsetzung des als Satzung beschlossenen Vorhaben- und Erschließungsplans konnte daher nicht vorgenommen werden.

 

Nach Prüfung des bisherigen Verfahrens ist die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Vorhaben- und Erschließungsplan nicht mehr erforderlich. Auf planungsrechtliche Vorgaben, wie sie im Vorhaben- und Erschließungsplan in der zuletzt als Satzung beschlossenen Fassung geregelt waren, kann künftig verzichtet werden. Die künftige städtebauliche Entwicklung dieses Gebietes kann auf der planungsrechtlichen Grundlage des § 34 BauGB erfolgen.

 

Naturschutzrechtliche Erfordernisse und die erschließungstechnischen Maßnahmen sind im Baugenehmigungsverfahren abgedeckt worden.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 15 „Werner-Alfred-Bad“ zur Aufhebung zu bringen.

 

Die Aufhebung des Satzungsbeschlusses erzeugt keine negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Aus der Aufhebung des Satzungsbeschlusses resultieren ebenfalls keine rechtlichen Risiken für die Landeshauptstadt Potsdam.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Beschluss zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses über den Vorhaben- und Erschließungsplan gefasst und das Verfahren eingestellt werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan entstehen nicht, da mit der Aufhebung des Satzungsbeschlusses keine finanziellen Verpflichtungen der Landeshauptstadt Potsdam begründet werden.

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