Beschlussvorlage - 06/SVV/0938
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 15 Werner-Alfred-Bad
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.12.2006
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31.01.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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12.12.2006
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Erläuterung
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
hat am 10.11.1997 den Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr.
15 „Werner-Alfred-Bad“ gefasst.
Gegenstand der Planung ist die Erhaltung und Umnutzung des
denkmalgeschützten „Werner-Alfred-Bades“ für gesundheitliche Einrichtungen
sowie die Errichtung eines Neubaus im Blockinnenbereich für altengerechtes betreutes
Wohnen.
Zur Umsetzung der Planung wurde mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, in dem sich dieser zur Realisierung der Baumaßnahmen im räumlichen Geltungsbereich, zur Durchführung der erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen und von Erschließungsmaßnahmen sowie zur Verlegung einer Verkehrsinsel in der Hegelallee verpflichtet.
Nach dem Satzungsbeschluss sollte der Vorhaben- und Erschließungsplan der höheren Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden. Abstimmungen mit der Aufsichtsbehörde haben rechtliche Zweifel an der Abstimmung von nachbarlichen Belangen zu notwendigen Abstandsflächen aufgezeigt, die erst im Rahmen des Bauantragsverfahrens für den Neubauteil des Vorhabens auf der Grundlage des § 33 des Baugesetzbuches (BauGB) gelöst werden konnten. Ohne eine solche Lösung wäre das Satzungsverfahren beanstandet worden. Insofern ist auf die Einholung einer Genehmigung verzichtet worden.
Die Inkraftsetzung des als Satzung beschlossenen Vorhaben-
und Erschließungsplans konnte daher nicht vorgenommen werden.
Nach Prüfung des bisherigen Verfahrens ist die Weiterführung
des Aufstellungsverfahrens zum Vorhaben- und Erschließungsplan nicht mehr
erforderlich. Auf planungsrechtliche Vorgaben, wie sie im Vorhaben- und
Erschließungsplan in der zuletzt als Satzung beschlossenen Fassung geregelt
waren, kann künftig verzichtet werden. Die künftige städtebauliche Entwicklung
dieses Gebietes kann auf der planungsrechtlichen Grundlage des § 34 BauGB
erfolgen.
Naturschutzrechtliche Erfordernisse und die
erschließungstechnischen Maßnahmen sind im Baugenehmigungsverfahren abgedeckt
worden.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Satzungsbeschluss zum
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 15 „Werner-Alfred-Bad“ zur Aufhebung
zu bringen.
Die Aufhebung des Satzungsbeschlusses erzeugt keine
negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.
Aus der Aufhebung des Satzungsbeschlusses resultieren
ebenfalls keine rechtlichen Risiken für die Landeshauptstadt Potsdam.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der
Beschluss zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses über den Vorhaben- und
Erschließungsplan gefasst und das Verfahren eingestellt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Aufhebung des
Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan entstehen nicht, da mit
der Aufhebung des Satzungsbeschlusses keine finanziellen Verpflichtungen der
Landeshauptstadt Potsdam begründet werden.