Beschlussvorlage - 06/SVV/0976

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam zum 31.12.2005 wird gemäß § 7 Ziff. 4 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.

 

2.   Vom Jahresüberschuss in Höhe von 87.504,04 € sind an den Haushalt der Landeshaupt-

      stadt Potsdam 45.000,00 € abzuführen und 42.504,04 € in die zweckgebundene

      Rücklage des Eigenbetriebes einzustellen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Gemäß § 7 Ziff. 4 und 5 der Eigenbetriebsverordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung unbeschadet des § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie über die Entlastung der Werksleitung.

 

Prüfung durch das Ministerium des Innern, Kommunales Prüfungsamt

 

Vom Ministerium des Innern, Kommunales Prüfungsamt, wurde die Göken, Pollack und Partner Treuhandgesellschaft mbH Potsdam beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2005 des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam zu prüfen und die Ergebnisse in einem Prüfbericht zusammenzufassen.

 

Mit dem Prüfvermerk vom 17.03.2006 wurde seitens der Göken, Pollack und Partner Treuhandgesellschaft mbH Potsdam testiert, dass die Prüfungen zum Jahresabschluss zu keinen Einwendungen geführt haben.

 

Wesentliche Aussagen aus dem Prüfbericht der Göken, Pollack und Partner Treuhandgesellschaft mbH Potsdam und dem Lagebericht

 

Auszug aus dem Prüfvermerk vom 17.03.2006:

„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben zu Beanstandungen keinen Anlass.“

 

Besonderheiten des Geschäftsjahres

Im Geschäftsjahr 2005 ist es gelungen, die angestrebte Erweiterung der Betätigungsfelder insbesondere im Auftrag Dritter aufrechtzuerhalten und gefestigte Geschäftsbeziehungen aufzubauen.

 

Geschäftsverlauf

Durch die Landeshauptstadt Potsdam konnten größere finanzielle Mittel aus dem Vermögenshaushalt als im Vorjahr bereitgestellt werden. Somit wurde es dem Eigenbetrieb ermöglicht, insbesondere im Bereich des Neubaus von öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen und Lichtsignalanlagen im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam einen höheren Umsatz zu erreichen. Ebenfalls ist es gelungen, auf dem freien Markt ein größeres Auftragsvolumen zu akquirieren.

 

Jahresergebnis

Zum 31.12.2005 weist die Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebes einen Überschuss in Höhe von 87.504,04 € aus.

 

 

Eigenkapital

Das Eigenkapital ist im Jahr 2005 von 2.449 T€ auf 2.477 T€ gestiegen.

 

Liquidität

Die ausreichende Zahlungsbereitschaft war im Lauf des Geschäftsjahres jederzeit gegeben.

 

Aussagen über die weitere Entwicklung

Der Eigenbetrieb hat, wie bereits in den Vorjahren, im Jahr 2005 einen Überschuss erzielt. Ein Teil der Einnahmen mussten durch den Eigenbetrieb unter erheblichen Anstrengungen auf dem freien Markt im Rahmen von Aufträgen privater Investoren erzielt werden. Aufgrund der angespannten Marktlage bedarf es weiterhin der Unterstützung durch die Landeshauptstadt Potsdam.

 

Die Bereitstellung eines Teils der gegenwärtigen und zukünftigen Jahresüberschüsse für investive Maßnahmen im Bereich der Erneuerung von Spezialfahrzeugen (Hubarbeitsbühnen) würde es ermöglichen, die Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebes auf dem gegenwärtigen Stand zu erhalten.

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

 

Entsprechend § 7 Ziff. 4 EigV entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisverwendung.

Vom Jahresüberschuss in Höhe von 87.504,04 € sollen 45.000,00 € an den Haushalt der LHP abgeführt werden (HH-Stelle 80000.33000).

 

 

 

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Anlagen

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