Beschlussvorlage - 06/SVV/1047
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau einer Straßenbeleuchtungsanlage in Potsdam/OT Neu Fahrland Am Wiesenrand
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.01.2007
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07.03.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.02.2007
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Erläuterung
Begründung:
Der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen hatte den Ausbau der Straßenbeleuchtung in der Straße Am Wiesenrand (B 2 – OT Neu Fahrland), in Abstimmung mit dem Ortsbeirat Neu Fahrland, in die Finanzplanung 2006 eingestellt.
Das Ausbauerfordernis der Straßenbeleuchtung in der Straße
Am Wiesenrand begründet sich durch die Verkehrssicherungspflicht der Stadt
Potsdam als Straßenbaulastträger gemäß §§ 823, 836 und 839 BGB.
Die vorhandene Straßenbeleuchtungsanlage Neu Fahrland an der
B2 (Am Lehnitzsee bis Am Kirchberg) entspricht nicht der Richtlinie DIN 5044
sowie der EN 13201.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage ist auf Grund hoher
Lichtpunktabstände, überalterter Leuchten und abschnittsweise fehlende
Lichtpunkte zur Gefahrenabwehr dringend erforderlich.
Besonders, da auf der Fahrbahn (in beiden Richtungen)
Radfahrer auf einer markierten Radspur geführt werden, ist eine Ausleuchtung
des o.a. Straßenabschnittes nach DIN 5044 notwendig.
Der Straßenbaulastträger trägt die Verantwortung für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit in den Dunkelstunden.
Eine neu zu planende Straßenbeleuchtungsanlage an der B2 (Am
Lehnitzsee bis Am Kirchberg) ermöglich dem Kraftfahrzeugführer ein sicheres und
müheloses Sehen im Straßenraum, damit er andere Verkehrsteilnehmer- vor allem
den Radfahrer- sicher erkennen kann.
Das Bauvorhaben erfordert nach dem Kommunalabgabengesetz des
Landes Brandenburg (KAG) und der Straßenbaubeitragssatzung vom 19.05.2006 eine
50 %ige Kostenbeteiligung an den bei-tragsfähigen Kosten durch die Anlieger.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung endete mit der
Planauslegung ab 12.07.2006 und der Versendung gleichlautender Bürgerbriefe. Im
Ergebnis konnte bei beiden geplanten Abschnitten kein positives Votum
durch Anlieger für die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung
erreicht werden.
Der wesentliche und mehrfach genannte Ablehnungsgrund war
aus Sicht der Anlieger, dass sie keinen wirtschaftlichen Vorteil aus der
geplanten Baumaßnahme haben und somit diese Baumaßnahme nicht notwendig sei.
Beiträge werden von den Grundstückseigentümern als
Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme
der Einrichtung (Verkehrsanlage) wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Der
Kreis der bevorteilten Grundstücke beschränkt sich nicht nur auf baulich oder
gewerblich nutzbare Grundstücke, sondern auch auf Grundstücke im Außenbereich
mit den dort anzutreffenden Nutzungen (Landwirtschaft, Forst).
Die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung
bewirkt gleichzeitig eine Verbesserung der ganzen Straße. Durch eine
Verbesserung der Beleuchtung wird die gesamte Straße besser und gleichmäßiger ausgeleuchtet
und damit die Benutzung der Straße erleichtert.
Die Verwaltung hält nach Abwägung und pflichtgemäßem
Ermessen an der Notwendigkeit der Erneuerung und Verbesserung der Beleuchtung
fest. Die Möglichkeit zur Einlegung von entsprechenden Rechtsmitteln durch die
Anlieger ist im weiteren Verfahren gesichert.
Sollte die Maßnahme aus den verschiedensten Gründen nicht zur Ausführung gelangen, kann die Stadt Potsdam ihrer Verkehrssicherungspflicht gegenüber allen Verkehrsteilnehmern nicht mehr nachkommen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die Ausbaukosten betragen nach Kostenangebot für den
- Bauabschnitt
von der Straße Am Lehnitzsee bis Am Rehweg ca. 3.100,00..€ und für den
- Bauabschnitt
von der Straße Am Rehweg bis Am Kirchberg ca. 15.000,00..€.
Diese Baukosten sind nach der Straßenbaubeitragssatzung zu
50 % auf die Anlieger umzulegen.
Die Finanzierung beider Bauabschnitte ist aus folgender HHSt
vorgesehen:
- Haushaltsstelle: 63075 96002
„Beleuchtungsanlagen OT Neu Fahrland“
Die Umlage erfolgt nach Abschluss der Gesamtbaumaßnahme
voraussichtlich in 2008.