Beschlussvorlage - 06/SVV/1049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Schiedsstellen der Landeshauptstadt Potsdam werden in ihrer örtlichen und persönlichen Zuständigkeit wie folgt neu gegliedert:

 

Schiedsstelle Potsdam I

Örtliche Zuständigkeit: Stadtbezirk Nord mit den Stadtteilen und Ortsteilen Bornim, Nedlitz, Bornstedt, Sacrow, Eiche, Grube, Golm.

Persönliche Zuständigkeit: Schiedsmann Herr Friedrich Reichard, Johannes-Lepsius-Str. 2,        14469 Potsdam

 

Schiedsstelle Potsdam III/1

Örtliche Zuständigkeit: Stadtbezirk Nördliche Vorstädte mit den Stadtteilen Nauener Vorstadt, Jägervorstadt, Berliner Vorstadt sowie vom Stadtbezirk Innenstadt der Stadtteil Nördliche Innenstadt.

Persönliche Zuständigkeit: Schiedsfrau Frau Uta Kilian-Zech, Hermann-Mattern-Promenade 12, 14469 Potsdam

 

Schiedsstelle Potsdam III/2

Örtliche Zuständigkeit: von den Stadtbezirken Innenstadt, Babelsberg und Potsdam Süd die Stadtteile Südliche Innenstadt, Klein Glienicke, Babelsberg Nord, Templiner Vorstadt, Teltower Vorstadt und Forst Potsdam Süd.

Persönliche Zuständigkeit: Schiedsfrau Frau Dr. Petra Kasper, Humboldtring 45, 14473 Potsdam

 

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Erläuterung

Begründung:

 

In der Landeshauptstadt Potsdam waren bisher 6 Schiedsstellen gebildet worden. Mit der Wahl von zwei weiteren Schiedspersonen, am 07. Dezember 2005 Frau Kilian-Zech mit DS 05/SVV/0939 und nunmehr Frau Dr. Petra Kasper, besteht die Möglichkeit, die bisher mit den meisten Anträgen belastete Schiedsstelle Potsdam III in zwei Schiedsstellen aufzuteilen.

Gleichzeitig soll damit der Zuständigkeitsbereich der Schiedsstelle Potsdam I auf die im Stadtbezirk Potsdam Nord belegenen Stadtteile konzentriert werden.

 

Die vom städtischen Bereich Statistik und Wahlen erarbeitete Aufschlüsselung des gesamten Stadtgebietes nach Stadtbezirken, Stadtteilen und der darauf beruhenden kleinteiligeren Gliederung der Landeshauptstadt Potsdam bildete für die Neugliederung der Schiedsstellen die Grundlage.

 

Ziel sollte es künftig sein, 8 Schiedsstellen für Potsdam zu bilden. Deren Zuständigkeit sollte an die räumliche Aufteilung des Stadtgebietes nach 8 Stadtbezirken mit den jeweils zugeordneten Stadtteilen bzw. Ortsteilen angepasst werden.

 

Durch das Ausscheiden der bisherigen Schiedsperson für die Schiedsstelle Potsdam III, Herrn Jörg Alexander Reichel, war die Besetzung der Schiedsstelle und die Regelung der örtlichen Zuständigkeit neu zu bestimmen. Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (SchG) vom 21. November 2000 (GVBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. November 2005 (GVBl. I S. 254) ist die Stadtverordnetenversammlung zuständig für die Bildung der Schiedsstellen und die Bestimmung ihrer örtlichen Zuständigkeit.

Hierüber ist ein Beschluss zu fassen.

 

Aus vorgenannten Gründen wird um Zustimmung zu der Vorlage gebeten.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Ausstattung der Schiedsstellen mit Sachmitteln erfolgt durch die Landeshauptstadt Potsdam. Im Haushalt sind dafür jährlich Mittel in Höhe von 1.200,00 € geplant.

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Anlagen

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