Beschlussvorlage - 06/SVV/1049
Grunddaten
- Betreff:
-
Neugliederung Potsdamer Schiedsstellen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Einreicher*:
- Servicebereich Recht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.01.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Schiedsstellen der
Landeshauptstadt Potsdam werden in ihrer örtlichen und persönlichen
Zuständigkeit wie folgt neu gegliedert:
Schiedsstelle Potsdam I
Örtliche Zuständigkeit:
Stadtbezirk Nord mit den Stadtteilen und Ortsteilen Bornim, Nedlitz, Bornstedt,
Sacrow, Eiche, Grube, Golm.
Persönliche
Zuständigkeit: Schiedsmann Herr Friedrich Reichard, Johannes-Lepsius-Str.
2,
14469 Potsdam
Schiedsstelle Potsdam III/1
Örtliche Zuständigkeit:
Stadtbezirk Nördliche Vorstädte mit den Stadtteilen Nauener Vorstadt,
Jägervorstadt, Berliner Vorstadt sowie vom Stadtbezirk Innenstadt der Stadtteil
Nördliche Innenstadt.
Persönliche
Zuständigkeit: Schiedsfrau Frau Uta Kilian-Zech, Hermann-Mattern-Promenade 12,
14469 Potsdam
Schiedsstelle Potsdam III/2
Örtliche Zuständigkeit:
von den Stadtbezirken Innenstadt, Babelsberg und Potsdam Süd die Stadtteile
Südliche Innenstadt, Klein Glienicke, Babelsberg Nord, Templiner Vorstadt,
Teltower Vorstadt und Forst Potsdam Süd.
Persönliche
Zuständigkeit: Schiedsfrau Frau Dr. Petra Kasper, Humboldtring 45, 14473
Potsdam
Erläuterung
Begründung:
In der Landeshauptstadt Potsdam waren bisher 6 Schiedsstellen
gebildet worden. Mit der Wahl von zwei weiteren Schiedspersonen, am 07.
Dezember 2005 Frau Kilian-Zech mit DS 05/SVV/0939 und nunmehr Frau Dr. Petra
Kasper, besteht die Möglichkeit, die bisher mit den meisten Anträgen belastete
Schiedsstelle Potsdam III in zwei Schiedsstellen aufzuteilen.
Gleichzeitig soll damit der Zuständigkeitsbereich der
Schiedsstelle Potsdam I auf die im Stadtbezirk Potsdam Nord belegenen
Stadtteile konzentriert werden.
Die vom städtischen Bereich Statistik und Wahlen erarbeitete Aufschlüsselung des gesamten Stadtgebietes nach Stadtbezirken, Stadtteilen und der darauf beruhenden kleinteiligeren Gliederung der Landeshauptstadt Potsdam bildete für die Neugliederung der Schiedsstellen die Grundlage.
Ziel sollte es künftig sein, 8 Schiedsstellen für Potsdam zu
bilden. Deren Zuständigkeit sollte an die räumliche Aufteilung des
Stadtgebietes nach 8 Stadtbezirken mit den jeweils zugeordneten Stadtteilen
bzw. Ortsteilen angepasst werden.
Durch das Ausscheiden der bisherigen Schiedsperson für die
Schiedsstelle Potsdam III, Herrn Jörg Alexander Reichel, war die Besetzung der
Schiedsstelle und die Regelung der örtlichen Zuständigkeit neu zu bestimmen.
Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (SchG)
vom 21. November 2000 (GVBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.
November 2005 (GVBl. I S. 254) ist die Stadtverordnetenversammlung zuständig
für die Bildung der Schiedsstellen und die Bestimmung ihrer örtlichen
Zuständigkeit.
Hierüber ist ein Beschluss zu fassen.
Aus vorgenannten Gründen wird um Zustimmung zu der Vorlage
gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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96,3 kB
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