Beschlussvorlage - 06/SVV/0930

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 7 „Berufsausbildungszentrum“ (Ortsteil Fahrland) vom 27.05.1993  wird aufgehoben; das Verfahren wird eingestellt.

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Erläuterung

Begründung:                                                                                                                    Anlage

 

Die Gemeindevertretung Fahrland hat am 27.05.1993 den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 7 „Berufsausbildungszentrum“ beschlossen.

 

Gegenstand der Planung ist die Ausweisung einer Sondergebietsfläche für die bauberufliche Aus- und Weiterbildung auf einer bis dahin militärischen Zwecken dienenden Fläche (Schießplatz).

 

Zur Umsetzung der Planung wurden mit dem Vorhabenträger keine Verträge abgeschlossen.

 

Nach dem Satzungsbeschluss ist der Bebauungsplan der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt worden. Die Genehmigung wurde versagt, weil die Zustimmung des Landesumweltamtes zum Grünordnungsplan nicht vorlag und weil die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet zu diesem Zeitpunkt fehlte.

 

Die Inkraftsetzung des als Satzung beschlossenen Bebauungsplans konnte daher nicht vorgenommen werden.

 

Der Bebauungsplan ist bereits auf der Grundlage des § 33 des Baugesetzbuches (BauGB) realisiert worden. Im Baugenehmigungsverfahren konnten, aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Entlassung des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet, die landschaftsschutzrechtlichen Differenzen und die naturschutzrechtlichen Erfordernisse abgedeckt

werden.

 

Mit der erfolgten Eingliederung der Gemeinde Fahrland in die Landeshauptstadt Potsdam ist auch die Planungshoheit für dieses Bauleitplanverfahren an die Landeshauptstadt Potsdam übergegangen.

 

Nach Prüfung des bisherigen Verfahrens ist die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan nicht mehr erforderlich. Auf planungsrechtliche Vorgaben, wie sie im Bebauungsplan in der zuletzt als Satzung beschlossenen Fassung geregelt waren, kann künftig verzichtet werden. Eine bauleitplanerische Steuerung ist für diese baulichen und sonstigen Maßnahmen entbehrlich.

 

Offene Verpflichtungen aus städtebaulichen Verträgen bestehen nicht.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 7 „Berufsausbildungszentrum“ zur Aufhebung zu bringen.

 

Die Aufhebung des Satzungsbeschlusses erzeugt keine negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Aus der Aufhebung des Satzungsbeschlusses resultieren ebenfalls keine rechtlichen Risiken für die Landeshauptstadt Potsdam.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Beschluss zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan und die Einstellung des Verfahrens gefasst werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan entstehen nicht, da mit der Aufhebung des Satzungsbeschlusses keine finanziellen Verpflichtungen der Landeshauptstadt Potsdam begründet werden.

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