Beschlussvorlage - 06/SVV/0930
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 7 Berufsausbildungszentrum, (Ortsteil Fahrland)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.12.2006
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31.01.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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12.12.2006
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Erläuterung
Begründung: Anlage
Die Gemeindevertretung Fahrland hat am 27.05.1993 den
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 7 „Berufsausbildungszentrum“
beschlossen.
Gegenstand der Planung ist die Ausweisung einer
Sondergebietsfläche für die bauberufliche Aus- und Weiterbildung auf einer bis
dahin militärischen Zwecken dienenden Fläche (Schießplatz).
Zur Umsetzung der Planung wurden mit dem Vorhabenträger keine Verträge abgeschlossen.
Nach dem Satzungsbeschluss ist der Bebauungsplan der
Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt worden. Die Genehmigung wurde
versagt, weil die Zustimmung des Landesumweltamtes zum Grünordnungsplan nicht vorlag
und weil die Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet zu diesem Zeitpunkt
fehlte.
Die Inkraftsetzung des als Satzung beschlossenen
Bebauungsplans konnte daher nicht vorgenommen werden.
Der Bebauungsplan ist bereits auf der Grundlage des § 33 des Baugesetzbuches (BauGB) realisiert worden. Im Baugenehmigungsverfahren konnten, aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Entlassung des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet, die landschaftsschutzrechtlichen Differenzen und die naturschutzrechtlichen Erfordernisse abgedeckt
werden.
Mit der erfolgten Eingliederung der Gemeinde Fahrland in die
Landeshauptstadt Potsdam ist auch die Planungshoheit für dieses
Bauleitplanverfahren an die Landeshauptstadt Potsdam übergegangen.
Nach Prüfung des bisherigen Verfahrens ist die Weiterführung
des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan nicht mehr erforderlich. Auf
planungsrechtliche Vorgaben, wie sie im Bebauungsplan in der zuletzt als
Satzung beschlossenen Fassung geregelt waren, kann künftig verzichtet werden.
Eine bauleitplanerische Steuerung ist für diese baulichen und sonstigen
Maßnahmen entbehrlich.
Offene Verpflichtungen aus städtebaulichen Verträgen
bestehen nicht.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 7 „Berufsausbildungszentrum“ zur Aufhebung zu bringen.
Die Aufhebung des Satzungsbeschlusses erzeugt keine
negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.
Aus der Aufhebung des Satzungsbeschlusses resultieren
ebenfalls keine rechtlichen Risiken für die Landeshauptstadt Potsdam.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der
Beschluss zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan und die
Einstellung des Verfahrens gefasst werden.