Beschlussvorlage - 06/SVV/0931

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet 1“ (Ortsteil Satzkorn) vom  25.08.1998 wird aufgehoben; das Verfahren wird eingestellt.

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Erläuterung

Begründung:                                                                                                                    Anlage

 

Die Gemeindevertretung Satzkorn hat am 25.08.1998 den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet 1“ beschlossen.

 

Gegenstand der Planung ist die Festsetzung eines Industrie- und Gewerbegebietes. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des vorhandenen Gewerbestandortes (Asphaltmisch- und Baustoffrecyclinganlage und Lagerflächen für Kies, Bauschutt etc.) geschaffen werden.

 

Zur Umsetzung der Planung wurden mit dem Vorhabenträger keine Verträge abgeschlossen.

 

Der Bebauungsplan ist bislang nicht realisiert. Es bestehen aktuell keine Absichten des Vorhabenträgers, den vorhandenen Gewerbestandort weiter zu entwickeln.

 

Nach dem Satzungsbeschluss ist der Bebauungsplan der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt worden. Die Genehmigung wurde versagt, weil die Flächenverfügbarkeit für die Durchführung der erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen nicht nachgewiesen werden konnte und Fehler in der Abwägung der Belange des Immissionsschutzes geltend gemacht wurden.

 

Die Inkraftsetzung des als Satzung beschlossenen Bebauungsplans konnte daher nicht vorgenommen werden.

 

Mit der erfolgten Eingliederung der Gemeinde Satzkorn in die Landeshauptstadt Potsdam ist auch die Planungshoheit für dieses Bauleitplanverfahren an die Landeshauptstadt Potsdam übergegangen.

 

Nach Prüfung des bisherigen Verfahrens ist die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan nicht mehr erforderlich. Soweit die Weiterentwicklung des Gewerbestandortes wieder aktuell wird, ist anhand konkretisierter Absichten zu entscheiden, ob hierfür auch unter Beachtung des Immissionsschutzes Baurecht geschaffen werden kann. Insoweit wäre ohnehin ein Verfahren mit Umweltprüfung von Grund auf neu durchzuführen.

 

Offene Verpflichtungen aus städtebaulichen Verträgen bestehen nicht.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet 1“ zur Aufhebung zu bringen.

 

Die Aufhebung des Satzungsbeschlusses erzeugt keine negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Aus der Aufhebung des Satzungsbeschlusses resultieren ebenfalls keine rechtlichen Risiken für die Landeshauptstadt Potsdam.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Beschluss zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan und zur Einstellung des Verfahrens gefasst werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan entstehen nicht, da mit der Aufhebung des Satzungsbeschlusses keine finanziellen Verpflichtungen der Landeshauptstadt Potsdam begründet werden.

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