Beschlussvorlage - 06/SVV/0931
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 3 Gewerbegebiet 1, (Ortsteil Satzkorn)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.12.2006
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31.01.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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12.12.2006
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Erläuterung
Begründung: Anlage
Die Gemeindevertretung Satzkorn hat am 25.08.1998 den
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet 1“ beschlossen.
Gegenstand der Planung ist die Festsetzung eines Industrie-
und Gewerbegebietes. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine Erweiterung des vorhandenen Gewerbestandortes
(Asphaltmisch- und Baustoffrecyclinganlage und Lagerflächen für Kies, Bauschutt
etc.) geschaffen werden.
Zur Umsetzung der Planung wurden mit dem Vorhabenträger keine Verträge abgeschlossen.
Der Bebauungsplan ist bislang nicht realisiert. Es bestehen aktuell keine Absichten des Vorhabenträgers, den vorhandenen Gewerbestandort weiter zu entwickeln.
Nach dem Satzungsbeschluss ist der Bebauungsplan der
Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt worden. Die Genehmigung wurde
versagt, weil die Flächenverfügbarkeit für die Durchführung der erforderlichen
naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen nicht nachgewiesen werden konnte und
Fehler in der Abwägung der Belange des Immissionsschutzes geltend gemacht
wurden.
Die Inkraftsetzung des als Satzung beschlossenen
Bebauungsplans konnte daher nicht vorgenommen werden.
Mit der erfolgten Eingliederung der Gemeinde Satzkorn in die
Landeshauptstadt Potsdam ist auch die Planungshoheit für dieses
Bauleitplanverfahren an die Landeshauptstadt Potsdam übergegangen.
Nach Prüfung des bisherigen Verfahrens ist die Weiterführung
des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan nicht mehr erforderlich. Soweit
die Weiterentwicklung des Gewerbestandortes wieder aktuell wird, ist anhand
konkretisierter Absichten zu entscheiden, ob hierfür auch unter Beachtung des
Immissionsschutzes Baurecht geschaffen werden kann. Insoweit wäre ohnehin ein
Verfahren mit Umweltprüfung von Grund auf neu durchzuführen.
Offene Verpflichtungen aus städtebaulichen Verträgen
bestehen nicht.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet 1“ zur Aufhebung zu bringen.
Die Aufhebung des Satzungsbeschlusses erzeugt keine
negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.
Aus der Aufhebung des Satzungsbeschlusses resultieren
ebenfalls keine rechtlichen Risiken für die Landeshauptstadt Potsdam.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der
Beschluss zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan und zur
Einstellung des Verfahrens gefasst werden.