Beschlussvorlage - 06/SVV/0932
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan/Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 5 Reiterhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
06.12.2006
| |||
|
31.01.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
12.12.2006
|
Erläuterung
Begründung: Anlage
Die Gemeindevertretung Uetz-Paaren hat am 10.09.1996 den
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 5 „Reiterhof“ beschlossen.
Gegenstand der Planung ist die Festsetzung eines
Sondergebietes SO mit der Zweckbestimmung Reiterhof, Reithalle, Schießhalle und
ergänzender Wohnbebauung. Mit der Planung sollten die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Erweiterung der vorhandenen Reitsportanlage, die
Errichtung einer Übungsstätte für Sportschützen sowie die Errichtung von zwei
Wohngebäuden für Betriebspersonal geschaffen werden.
Zur Umsetzung der Planung wurde mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag zur Durchführung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen abgeschlossen.
Der Bebauungsplan ist bereits auf der Grundlage des § 33 des Baugesetzbuches (BauGB) in Teilen (Errichtung eines Wohngebäudes) realisiert worden. Es bestehen aktuell keine Absichten, den Standort Reiterhof weiter zu entwickeln.
Nach dem Satzungsbeschluss ist der Bebauungsplan der
Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt worden. Die Genehmigung wurde
versagt, weil Fehler in der Abwägung der Belange des Immissionsschutzes geltend
gemacht wurden.
Die Inkraftsetzung des als Satzung beschlossenen
Bebauungsplans konnte daher nicht vorgenommen werden.
Mit der erfolgten Eingliederung der Gemeinde Uetz-Paaren in
die Landeshauptstadt Potsdam ist auch die Planungshoheit für dieses
Bauleitplanverfahren an die Landeshauptstadt Potsdam übergegangen.
Nach Prüfung des bisherigen Verfahrens ist die Weiterführung
des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan nicht mehr erforderlich. Soweit
die Weiterentwicklung des Reiterhofes wieder aktuell wird, ist anhand
konkretisierter Absichten zu entscheiden, ob hierfür auch unter Beachtung des
Immissionsschutzes Baurecht geschaffen werden kann. Insoweit wäre ohnehin ein
Verfahren mit Umweltprüfung von Grund auf neu durchzuführen.
Offene Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen
städtebaulichen Vertrag bestehen nicht. Die für die Errichtung des Wohngebäudes
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wurden im Baugenehmigungsverfahren geregelt.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 5 „Reiterhof“ zur Aufhebung zu bringen.
Die Aufhebung des Satzungsbeschlusses erzeugt keine
negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.
Aus der Aufhebung des Satzungsbeschlusses resultieren
ebenfalls keine rechtlichen Risiken für die Landeshauptstadt Potsdam.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der
Beschluss zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan gefasst
und das Verfahren eingestellt werden.