Beschlussvorlage - 06/SVV/0932

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 5 „Reiterhof“ (Ortsteil Uetz-Paaren) vom 10.09.1996 wird aufgehoben; das Verfahren wird eingestellt.

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Erläuterung

Begründung:                                                                                                        Anlage

 

Die Gemeindevertretung Uetz-Paaren hat am 10.09.1996 den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 5 „Reiterhof“ beschlossen.

 

Gegenstand der Planung ist die Festsetzung eines Sondergebietes SO mit der Zweckbestimmung Reiterhof, Reithalle, Schießhalle und ergänzender Wohnbebauung. Mit der Planung sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der vorhandenen Reitsportanlage, die Errichtung einer Übungsstätte für Sportschützen sowie die Errichtung von zwei Wohngebäuden für Betriebspersonal geschaffen werden.

 

Zur Umsetzung der Planung wurde mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag zur Durchführung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen abgeschlossen.

 

Der Bebauungsplan ist bereits auf der Grundlage des § 33 des Baugesetzbuches (BauGB) in Teilen (Errichtung eines Wohngebäudes) realisiert worden. Es bestehen aktuell keine Absichten, den Standort Reiterhof weiter zu entwickeln.

 

Nach dem Satzungsbeschluss ist der Bebauungsplan der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt worden. Die Genehmigung wurde versagt, weil Fehler in der Abwägung der Belange des Immissionsschutzes geltend gemacht wurden.

 

Die Inkraftsetzung des als Satzung beschlossenen Bebauungsplans konnte daher nicht vorgenommen werden.

 

Mit der erfolgten Eingliederung der Gemeinde Uetz-Paaren in die Landeshauptstadt Potsdam ist auch die Planungshoheit für dieses Bauleitplanverfahren an die Landeshauptstadt Potsdam übergegangen.

 

Nach Prüfung des bisherigen Verfahrens ist die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan nicht mehr erforderlich. Soweit die Weiterentwicklung des Reiterhofes wieder aktuell wird, ist anhand konkretisierter Absichten zu entscheiden, ob hierfür auch unter Beachtung des Immissionsschutzes Baurecht geschaffen werden kann. Insoweit wäre ohnehin ein Verfahren mit Umweltprüfung von Grund auf neu durchzuführen.

 

 

Offene Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag bestehen nicht. Die für die Errichtung des Wohngebäudes erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wurden im Baugenehmigungsverfahren geregelt.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 5 „Reiterhof“ zur Aufhebung zu bringen.

 

Die Aufhebung des Satzungsbeschlusses erzeugt keine negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Aus der Aufhebung des Satzungsbeschlusses resultieren ebenfalls keine rechtlichen Risiken für die Landeshauptstadt Potsdam.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Beschluss zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan gefasst und das Verfahren eingestellt werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan entstehen nicht, da mit der Aufhebung des Satzungsbeschlusses keine finanziellen Verpflichtungen der Landeshauptstadt Potsdam begründet werden.

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