Beschlussvorlage - 06/SVV/0933
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 3 Berufsbildungswerk Oberlinhaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.12.2006
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31.01.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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12.12.2006
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Erläuterung
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 02.03.1994 den
Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 3 „Berufsbildungswerk
Oberlinhaus“ beschlossen.
Gegenstand der Planung ist die Errichtung einer beruflichen
Erstausbildungsstätte für körper- und lernbehinderte Menschen im nordöstlichen
Bereich der Steinstraße. Das Projekt besteht aus einem zwei- bis dreigeschossigen
Hauptgebäude an der Steinstraße, einem aus vier Baukörpern bestehenden
dreigeschossigen Internat, vier eingeschossigen Werkstattgebäuden, Sport- und
Funktionsgebäuden sowie den zugehörigen Parkierungsanlagen und Freiflächen.
Zur Umsetzung der Planung wurde mit dem Vorhabenträger, der Berufsbildungswerk im Oberlinhaus gGmbH ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, in dem sich dieser zur Realisierung der Baumaßnahmen im räumlichen Geltungsbereich, zur Durchführung der erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und von Erschließungsmaßnahmen sowie der zur Umsetzung der Planung erforderlichen Vorbereitungs- und Ordnungsmaßnahmen verpflichtet. Als Wirksamkeitsvoraussetzung des Vertrags wurde die Inkraftsetzung des Vorhaben- und Erschließungsplans vereinbart. Zur gemeinsamen Schmutzwasserentsorgung ist zwischen der Berufsbildungswerk im Oberlinhaus gGmbH, dem Investor für die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 4 „Eigenheimsiedlung Steinstraße“, also der Kommanditgesellschaft Martin Steinbrecher und der Landeshauptstadt Potsdam ein städtebaulicher Vertrag über die Schmutzwasserentsorgung der Bebauungsplangebiete „Oberlinhaus“ und „Steinstraße“ abgeschlossen worden.
Nach dem Satzungsbeschluss sind zunächst noch
Änderungswünsche des Vorhabenträgers zum Vorhaben- und Erschließungsplan
geäußert worden. Der Vorhabenträger hat sich jedoch nach Abstimmung mit der
Verwaltung bereiterklärt, auf die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum
Vorhaben- und Erschließungsplan zu verzichten und den Plan in der als Satzung
beschlossenen Fassung zu realisieren.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist bereits auf der
Grundlage des § 33 des Baugesetzbuches (BauGB) in Gänze realisiert worden.
Wegen der seinerzeit noch offenen Abstimmungsprozesse ist der Vorhaben- und
Erschließungsplan der Aufsichtsbehörde nicht zur Genehmigung vorgelegt worden.
Die Inkraftsetzung des als Satzung beschlossenen Vorhaben-
und Erschließungsplans konnte daher nicht vorgenommen werden.
Die Verpflichtungen aus dem zugehörigen Durchführungsvertrag sind vollständig realisiert worden. Der städtebauliche Vertrag über die Schmutzwasserentsorgung der Bebauungsplangebiete „Oberlinhaus“ und „Steinstraße“ ist ebenfalls vollständig umgesetzt worden.
Nach Prüfung des bisherigen Verfahrens ist die Weiterführung
des Aufstellungsverfahrens zum Vorhaben- und Erschließungsplan nicht mehr
erforderlich. Auf planungsrechtliche Vorgaben, wie sie im Vorhaben- und
Erschließungsplan in der zuletzt als Satzung beschlossenen Fassung geregelt
waren, kann künftig verzichtet werden. Eine bauleitplanerische Steuerung ist
für diese baulichen und sonstigen Maßnahmen entbehrlich.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Satzungsbeschluss zum
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 3 „Berufsbildungswerk Oberlinhaus“ zur
Aufhebung zu bringen.
Die Aufhebung des Satzungsbeschlusses erzeugt keine
negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.
Aus der Aufhebung des Satzungsbeschlusses resultieren
ebenfalls keine rechtlichen Risiken für die Landeshauptstadt Potsdam.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern
dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der Beschluss zur Aufhebung des
Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan gefasst und das Verfahren
eingestellt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Aufhebung des
Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan entstehen nicht, da mit
der Aufhebung des Satzungsbeschlusses keine finanziellen Verpflichtungen der
Landeshauptstadt Potsdam begründet werden.