Beschlussvorlage - 06/SVV/0935
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9 Potsdam Eiche, Wohnbebauung 153 WE
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.12.2006
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31.01.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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12.12.2006
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Erläuterung
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 02.11.1994 den
Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9 „Potsdam – Eiche
Wohnbebauung 153 WE“ beschlossen.
Gegenstand der Planung ist die planungsrechtliche Vorraussetzung zu schaffen für die Realisierung von neuem Wohnraum für die große Anzahl von Wohnungssuchenden in Eiche und dem direkten (seinerzeitigen) Umland in Potsdam.
Zur Umsetzung der Planung wurde mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, in dem sich dieser zur Realisierung der Baumaßnahmen im räumlichen Geltungsbereich, zur Durchführung der erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und von Erschließungsmaßnahmen verpflichtet.
Die mit der Eingemeindung von Eiche übernommenen
Verfahrensunterlagen hatten nicht den Standard, der ohne weiteres einen
rechtssicheren Verfahrensabschluss ermöglicht hätte. Aus dem genannten Grund
wurde der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht der Aufsichtsbehörde zur
Genehmigung vorgelegt.
Die Inkraftsetzung des als Satzung beschlossenen Vorhaben-
und Erschließungsplans konnte daher nicht vorgenommen werden.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist allerdings bereits auf der Grundlage des § 33 des Baugesetzbuches (BauGB) realisiert worden.
Die Verpflichtungen aus dem zugehörigen Durchführungsvertrag sind vollständig realisiert worden.
Nach Prüfung des bisherigen Verfahrens ist die Weiterführung
des Aufstellungsverfahrens zum Vorhaben- und Erschließungsplan nicht mehr
erforderlich. Auf planungsrechtliche Vorgaben, wie sie im Vorhaben- und
Erschließungsplan in der zuletzt als Satzung beschlossenen Fassung geregelt
waren, kann künftig verzichtet werden. Die künftige städtebauliche Entwicklung
dieses Gebietes kann auf der planungsrechtlichen Grundlage des § 34 BauGB
erfolgen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Satzungsbeschluss zum
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 9 „Potsdam – Eiche, Wohnanlage 153 WE“ zur
Aufhebung zu bringen.
Die Aufhebung des Satzungsbeschlusses erzeugt keine
negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.
Aus der Aufhebung des Satzungsbeschlusses resultieren
ebenfalls keine rechtlichen Risiken für die Landeshauptstadt Potsdam.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der
Beschluss zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses über den Vorhaben- und
Erschließungsplan gefasst und das Verfahren eingestellt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Aufhebung des
Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan entstehen nicht, da mit
der Aufhebung des Satzungsbeschlusses keine finanziellen Verpflichtungen der
Landeshauptstadt Potsdam begründet werden.