Beschlussvorlage - 06/SVV/0939
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan Am Wiesenrand, (Ortsteil Neu Fahrland)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.12.2006
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31.01.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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12.12.2006
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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18.01.2007
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Erläuterung
Begründung:
Die Gemeindevertretung Neu Fahrland hat am 07.09.1995 den
Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Wiesenrand“
beschlossen.
Gegenstand der Planung ist die Errichtung eines Wohn- und
Geschäftshauses mit SB-Markt und Tiefgarage.
Zur Umsetzung der Planung wurde mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, in dem sich dieser zur Realisierung der Baumaßnahmen im räumlichen Geltungsbereich, zur Durchführung der erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichs(- und Ersatz)maßnahmen und von Erschließungsmaßnahmen verpflichtet. In einem städtebaulichen Vertrag hat sich der Vorhabenträger zur Herstellung der öffentlichen Ver- und Entsorgungsanlagen (Wasserversorgungsleitungen und Abwasserleitungsnetz für Schmutzwasser im Trennsystem) im Erschließungsgebiet und der Straße „Am Rehweg“ verpflichtet.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Verpflichtungen aus dem zugehörigen Durchführungsvertrag sind nicht realisiert worden.
Nach dem Satzungsbeschluss ist der Vorhaben- und
Erschließungsplan der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt worden. Die
Genehmigung wurde versagt, weil der Eigentumsnachweis aufgrund zwischenzeitlich
gestellter Restitutionsansprüche nicht erbracht werden konnte.
Die Inkraftsetzung des als Satzung beschlossenen Vorhaben-
und Erschließungsplans konnte daher nicht vorgenommen werden.
Mit der erfolgten Eingliederung der Gemeinde Neu Fahrland in
die Landeshauptstadt Potsdam ist auch die Planungshoheit für dieses
Bauleitplanverfahren an die Landeshauptstadt Potsdam übergegangen.
Nach Prüfung des bisherigen Verfahrens ist die Weiterführung
des Aufstellungsverfahrens zum Vorhaben- und Erschließungsplan nicht mehr
erforderlich. Die künftige städtebauliche Entwicklung dieses Gebietes kann auf
der planungsrechtlichen Grundlage des § 34 BauGB erfolgen.
Offene Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen
Durchführungsvertrag und dem städtebaulichen Vertrag zum Vorhaben- und
Erschließungsvertrag bestehen nicht, da diese unwirksam sind.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den Satzungsbeschluss zum
Vorhaben- und Erschließungsplan „Am Wiesenrand“ zur Aufhebung zu bringen.
Die Aufhebung des Satzungsbeschlusses erzeugt keine
negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam.
Aus der Aufhebung des Satzungsbeschlusses resultieren
ebenfalls keine rechtlichen Risiken für die Landeshauptstadt Potsdam.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann der
Beschluss zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan gefasst
und das Verfahren eingestellt werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Aufhebung des
Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan entstehen nicht, da mit
der Aufhebung des Satzungsbeschlusses keine finanziellen Verpflichtungen der
Landeshauptstadt Potsdam begründet werden.