Beschlussvorlage - 07/SVV/0013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 105 „Neuendorfer Straße/Gerlachstraße“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB  aufzustellen.

Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 1+ 2).

 

2.      Die Satzung über den Vorhaben– und Erschließungsplan Nr.12 „Freizeitpark Drewitz“ soll gemäß §13 BauGB aufgehoben und zu diesem Zweck öffentlich ausgelegt werden.

Der  Beschluss  über  die  Vereinfachte Änderung zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 12 „Freizeitpark  Drewitz“  vom  27.01.1999  (DS 99/089/1)  gemäß  §  10 Abs. 1  i.V.m.  §  1 Abs. 8 BauGB wird aufgehoben.

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Erläuterung

Begründung:

 

Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage

In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:

 

Anlage   1: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 105 „NeuendorferStraße/Gerlachstraße“ incl. Prioritätenfestlegung          (3 Seiten )

 

Anlage   2   1 Plan Geltungsbereich

 

Anlass und Gegenstand der Beschlussvorlage

Für das Gebiet zwischen der Neuendorfer Straße, der Nuthestraße, den angrenzenden Flächen des Sterncenters und der Gerlachstraße ist aus den bisherigen Diskussionen in der Öffentlichkeit, aus den Abstimmungsprozessen mit den betroffenen Wohnungsbaugesellschaften und übrigen Institutionen sowie aus den Beratungen in den Gremien der Stadtverordnetenversammlung zu verschiedenen planerischen und Bebauungskonzepten deutlich geworden, dass für die weitere Entwicklung dieser Fläche die vorliegenden Erkenntnisse aus dem Masterplan Stern-Drewitz-Kirchsteigfeld den städtebaulichen Rahmen setzen sollen. Für die hier gelegene Brachfläche wird daher die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit einem Aufstellungsbeschluss vorgeschlagen.

 

Da für dieses Gebiet noch der nicht umgesetzte Vorhabenbezogene Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ gilt, soll zugleich das Aufhebungsverfahren für diesen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit einem Beschluss zur öffentlichen Auslegung des aufzuhebenden Plans eingeleitet werden.

Zur rechtlichen Klarstellung wird zudem vorgeschlagen, auch den Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.1999 aufzuheben.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Aus der Beschlussfassung resultieren keine negativen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Potsdam.

Die Aufstellung des Bebauungsplans entfaltet keine negativen Konsequenzen für den Haushalt der Stadt Potsdam, da der Bebauungsplan verwaltungsintern erarbeitet wird.

Die Entscheidung über die Herbeiführung der Aufhebung der Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan erzeugt keine Haushaltsauswirkungen für die Stadt.

Die Aufhebung des Beschlusses über die Vereinfachte Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans dient allein der Klarstellung der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung, sie entfaltet daher ebenfalls keine negativen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Potsdam.

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Anlagen

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