Beschlussvorlage - 07/SVV/0013
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 105 "Neuendorfer Straße/Gerlachstraße" und Beschluss über die Herbeiführung der Aufhebung der Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 12 "Freizeitpark Drewitz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
31.01.2007
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 105 „Neuendorfer Straße/Gerlachstraße“ ist gemäß § 2 Abs. 1
BauGB aufzustellen.
Das
Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender
Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 1+ 2).
2.
Die Satzung über den
Vorhaben– und Erschließungsplan Nr.12 „Freizeitpark Drewitz“ soll gemäß §13
BauGB aufgehoben und zu diesem Zweck öffentlich ausgelegt werden.
Der Beschluss über die Vereinfachte Änderung zum Vorhaben- und
Erschließungsplan Nr. 12 „Freizeitpark
Drewitz“ vom 27.01.1999 (DS 99/089/1)
gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB wird aufgehoben.
Erläuterung
Begründung:
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen
enthalten:
Anlage 1: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 105 „NeuendorferStraße/Gerlachstraße“ incl. Prioritätenfestlegung (3 Seiten )
Anlage
2 1 Plan
Geltungsbereich
Anlass und Gegenstand der Beschlussvorlage
Für das Gebiet zwischen der Neuendorfer Straße, der
Nuthestraße, den angrenzenden Flächen des Sterncenters und der Gerlachstraße
ist aus den bisherigen Diskussionen in der Öffentlichkeit, aus den
Abstimmungsprozessen mit den betroffenen Wohnungsbaugesellschaften und übrigen
Institutionen sowie aus den Beratungen in den Gremien der
Stadtverordnetenversammlung zu verschiedenen planerischen und
Bebauungskonzepten deutlich geworden, dass für die weitere Entwicklung dieser
Fläche die vorliegenden Erkenntnisse aus dem Masterplan
Stern-Drewitz-Kirchsteigfeld den städtebaulichen Rahmen setzen sollen. Für die
hier gelegene Brachfläche wird daher die Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens mit einem Aufstellungsbeschluss vorgeschlagen.
Da für dieses Gebiet noch der nicht umgesetzte
Vorhabenbezogene Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) Nr. 12
„Freizeitpark Drewitz“ gilt, soll zugleich das Aufhebungsverfahren für diesen
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit einem Beschluss zur öffentlichen Auslegung des
aufzuhebenden Plans eingeleitet werden.
Zur rechtlichen Klarstellung wird zudem vorgeschlagen, auch
den Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans
Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.1999
aufzuheben.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Aus der Beschlussfassung resultieren keine negativen
finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Potsdam.
Die Aufstellung des Bebauungsplans entfaltet keine negativen
Konsequenzen für den Haushalt der Stadt Potsdam, da der Bebauungsplan
verwaltungsintern erarbeitet wird.
Die Entscheidung über die Herbeiführung der
Aufhebung der Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan erzeugt keine
Haushaltsauswirkungen für die Stadt.
Die Aufhebung des Beschlusses über die Vereinfachte Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans dient allein der Klarstellung der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung, sie entfaltet daher ebenfalls keine negativen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Potsdam.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
25 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
269,4 kB
|