Beschlussvorlage - 07/SVV/0015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Im Vorgriff auf den Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) wird

 

  1. bezüglich des Investitionsplans die Errichtung der neuen Hauptfeuerwache,
  2. bezüglich der Kreditermächtigung die Aufnahme eines Kredites i.H.v. 8,0 Mio. € zur Finanzierung der Investition und
  3. bezüglich der Verpflichtungsermächtigungen eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 11,3 Mio. €

 

festgesetzt.

 

Zur Finanzierung dieser Maßnahme wird im Vorgriff auf den zur Haushaltssatzung 2007 der Landeshauptstadt Potsdam gehörigen Finanzplan 2006 – 2010 (Pflichtanlage zur Haushaltssatzung 2007)

 

die Erhöhung der Ansätze in der bisherigen kameralen HHst. 13093.67903 – Unterabschnitt FB Feuerwehr Miete an den KIS – für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 auf 1.586.800 € (davon 1.347.600 € für Hauptfeuerwache und Leitstelle)

 

festgesetzt.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Vor dem Hintergrund, den notwendigen Neubau der Hauptfeuerwache zeitnah beginnen zu können, ist es erforderlich, die entsprechende Ermächtigung für die dazu notwendige Vorbereitung und Ausschreibung zu schaffen. Grundsätzlich erfolgen die dafür notwendigen Festsetzungen im Zuge der Beschlussfassung des Wirtschaftsplans des KIS. Daher sind die hier vorgeschlagenen Festsetzungen auch Bestandteil des Wirtschaftsplanentwurfes 2007 des Eigenbetriebes KIS, der zeitgleich zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Die vorliegende Beschlussvorlage dient dazu, die hinsichtlich der Feuerwehr erforderlichen Festsetzungen in einem beschleunigten Verfahren zu ermöglichen.

 

Da bei der beabsichtigten Form der Finanzierung von der kommunalaufsichtlichen Genehmigungspflicht auszugehen ist, werden im Folgenden auch die dahingehend notwendigen Erörterungen vorgenommen:

 

I.  Errichtung der Hauptfeuerwache

 

1. Investition in den Altstandort

 

Derzeit befindet sich die Hauptfeuerwache mit Rettungswache in der Werner-Seelenbinder-Straße 5.

Neben dem allgemeinen Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude in Höhe von derzeit geschätzten 13 bis 15 Mio. € ergibt sich ein Erweiterungsbedarf von ca. 12 Mio. €. Das vorhandene Grundstück lässt jedoch auf Grund seiner begrenzten und bereits jetzt vollständig ausgelasteten Größe bauliche Erweiterungen nicht zu. Eine Erweiterung der Grundstücksfläche im unmittelbaren Stadtzentrum ist weder privatrechtlich noch städtebaulich möglich. Im Übrigen liegt die Feuer- und Rettungswache mitten im Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“, dessen Grenzen durch die entsprechende Sanierungssatzung festgelegt sind. Eine Erweiterung des Standortes stünde nicht im Einklang mit  den Sanierungszielen. Nach alledem scheidet eine bedarfsbefriedigende Investition in den bestehenden Standort als Lösungsvariante grundsätzlich aus.

 

2. Investition am neuen Standort Holzmarktstraße

 

Nach umfangreicher Analyse wurde bereits 2001 mit Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung (01/SVV/0733) festgestellt, dass der Standort Holzmarktstraße der geeigneteste Standort für den Neubau einer Hauptfeuerwache ist.

 

Vor Beginn der Planungen am Standort Holzmarktstraße wurden die inzwischen 5 Jahre zurückliegenden Ergebnisse der Standortanalyse nochmals verifiziert. Es wurde festgestellt, dass es keine Aspekte für eine Korrektur der Ergebnisse der Ausgangsanalyse gibt. Lediglich der Flächenbedarf für den Standort hat sich durch die Erweiterung der Leitstellenfunktion etwas vergrößert. Dieser Bedarf kann jedoch am bezeichneten Standort abgedeckt werden.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Entscheidung zum Neubau der Feuer- und Rettungswache am Standort Holzmarktstraße sowohl die wirtschaftlichste (selbst bei hypothetischer Annahme einer ausreichenden Grundstücksverfügbarkeit am Altstandort übersteigen die Investitionskosten einer Sanierungs- und Ergänzungslösung die Kosten eines Neubaus um ca. 4-6 Mio. €) als auch die einzig praktikable Variante ist.

 

3. Investitionskosten

 

Die Investitionskosten umfassen nach den derzeitigen Kostenermittlungen einen Betrag i.H.v. insgesamt 21.025.933,43 €. Zur Deckung der Gesamtkosten stehen Fördermittel nicht zur Verfügung und insofern sind unmittelbare Finanzierungsanteile Dritter nicht zu verzeichnen. Die Landeshauptstadt muss den Neubau ohne Fördermittel realisieren und bedient sich hierzu ihres Eigenbetriebes KIS, der zur Errichtung wiederum die erforderlichen Kreditmittel aufnehmen muss. Dementsprechend müssen die Investitionskosten vollständig aus der jährlichen Miete an den Eigenbetrieb KIS refinanziert werden. Künftig entstehen – bei Zugrundelegung der o. a. Investitionskosten und derzeit üblicher Kommunalkreditkonditionen – Mietkosten i.H.v. 1.347.504,44 € sowie Betriebskosten i.H.v. 616.217,96 € pa.

 

Diese Kosten werden wie folgt aufgeteilt:

 

a.) Ermittlung der Anteile der Investitionskosten

 

Da sich die jeweiligen Bedarfsträger Feuerwehr, Rettungsdienst und Leitstelle über die Miete nur mittelbar an den Investitionskosten beteiligen, bedarf es einer den jeweiligen Investitionsanteil widerspiegelnden Verteilung der Nettomiete. Hierbei gelten im Sinne einer möglichst objektiven und gleichbelastenden Behandlung der verschiedenen Bedarfsträger unterschiedliche Bewertungsansätze. Eine unmittelbare Zuordnung von Bauteilkosten auf die Bedarfsträger ist auf Grund der übergreifenden Bauwerksfunktionen nicht möglich. Lediglich die Kosten der Leitstelle ergeben sich, bis auf zu vernachlässigende Anteile, nahezu ausschließlich aus den Kosten der Leiststellentechnik. Die Kostenanteile der Feuerwehr und des Rettungsdienstes können hingegen auf die jeweils verbliebenen Flächenanteile bezogen werden.

 

Aus diesem Verteilerschlüssel ergeben sich folgende Zuordnungen von Nettomietanteilen:

 

Feuerwehr:                  58,75%                  d.h.                  791.599,14 €/a

Rettungsdienst:                  27,61%                  d.h.                  372.003,89 €/a

Leitstelle:                  13,65%                  d.h.                  183.901,41 €/a

 

(Berechnungen siehe auch Anlage 1+2)

 

b.) Ermittlung der Betriebskostenanteile

 

Im Rahmen der Erstellung der HU-Bau wurden durch die beauftragten Fachplaner die Betriebskosten in Anlehnung an die DIN 18960 ermittelt. In entsprechender Anwendung der Umlageschlüssel der Nettomieten sind die Betriebskosten auf die jeweiligen Bedarfsträger zu verteilen. Grundsätzlich gilt hierbei allerdings das Verursacherprinzip. Für nicht unmittelbar zuzuordnende Kostenarten kann zum jetzigen Zeitpunkt der Projektplanung nur eine prognostische Verteilung über Flächenschlüssel erfolgen, wobei auch hier wieder das Verursacherprinzip anzuwenden ist.

 

Aus der daraus folgenden Berechnung ergibt sich nachstehende Betriebskostenverteilung:

 

Feuerwehr: 249.483,65 €/a

Rettungsdienst: 114.493,90 €/a

Leitstelle: 252.240,42 €/a

 

c.) Gesamtkostenverteilung

 

Nach der Verteilung der Miet- und Betriebskosten auf die Bedarfsträger ist eine differenzierte Verteilung der sich daraus ergebenden Gesamtkosten auf die jeweiligen Kostenträger erforderlich. Die Verteilung der Leitstellenkosten auf die beteiligten Landkreise, den Rettungsdienst und die Feuerwehr Potsdam erfolgte nach dem Verhältnis der Einsatzzahlen und stellt sich wie folgt dar:

 

Feuerwehr Potsdam 1.050.165,20 €/a

Rettungsdienst 630.509,22 €/a

Landkreis Havelland 107.632,20 €/a

Landkreis Ostprignitz-Ruppin  98.085,14 €/a

Landkreis Prignitz  77.330,64 €/a

 

Somit verbleiben bei der Landeshauptstadt Potsdam nach Fertigstellung voraussichtlich Kosten i.H.v. 1.050.165,20 €/a. Um die jährliche Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln zu reduzieren, erfolgt derzeit eine Optimierung der Investitions- und Betriebskosten.

 

(Berechnungen siehe Anlage 3)

 

 

 

 

 

 

 

II.  Kreditfinanzierung

 

Zur Finanzierung des Neubaus sind nach derzeitigem Stand Kreditaufnahmen i.H.v. insgesamt 19,3 Mio. EUR notwendig, die durch den Eigenbetrieb KIS aufgenommen werden.

 

Diese Kreditaufnahmen bedürfen nach § 15 EigV i.V.m. § 85 (2) GO der Genehmigung der Rechtsaufsichtbehörde.

 

Die Refinanzierung des Schuldendienstes hat ab dem Jahr der Fertigstellung der Baumaßnahme (2009) über die der LHP berechnete Miete für die Hauptfeuerwache und Leitstelle und die, den an der Leitstelle beteiligten Landkreisen berechneten, Leitstellenkosten zu erfolgen.

 

Während der Bauphase wird die Tilgung der Kredite ausgesetzt (2 tilgungsfreie Jahre). Der in diesem Zeitraum anfallende Zinsaufwand wird im Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes KIS entsprechend berücksichtigt.

 

Die daraus resultierenden Erstattungen der anderen Gebietskörperschaften sind von den Beträgen auf Seite 2 dieser Vorlage (Finanzielle Auswirkungen) abzuziehen, so dass bei der Landeshauptstadt insgesamt der Betrag von 1.050.165,20 € als selbst zu tragender Aufwand verbleibt.

 

 

III.  Verpflichtungsermächtigung

 

Für die Beauftragung von Bauleistungen, die erst in 2008 zur Auszahlung kommen, wird eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 11,3 Mio. EUR im Wirtschaftsplan des KIS benötigt.

Diese unterliegt ebenfalls der Genehmigungspflicht durch die Rechtsaufsichtsbehörde, hier nach § 15 EigV i.V.m. § 84 (4) GO. Nach § 84 (4) GO bedarf eine Verpflichtungsermächtigung nämlich dann der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, wenn in den Jahren zu deren Lasten diese veranschlagt ist, Kreditaufnahmen vorgesehen sind.

Dies trifft beim EB KIS insofern zu, dass für 2008 weitere Kreditaufnahmen vorgesehen sind.

 

 

IV.  Haushaltssatzung 2007 der LHP

 

Die zur Refinanzierung des Schuldendienstes heranzuziehende Miete muss sich in den entsprechenden Haushaltsansätzen widerspiegeln. Dies betrifft hier die Jahre ab Fertigstellung der Hauptfeuerwache, also die mittelfristige Finanzplanung und darin die Jahre 2009 und 2010. Die Ausgabeansätze für die Finanzplanjahre 2009 und 2010 werden, wie unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt, mit den nach den derzeitigen Kostenermittlungen und Berechungen erforderlichen Beträgen festgesetzt.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch den Neubau von Hauptfeuerwache und Leitstelle erhöhen sich der Miet- und der Bewirtschaftungsaufwand, welchen die Landeshauptstadt Potsdam ab 2009 an den Eigenbetrieb KIS zu zahlen haben wird.

(Hinweis: Im Bewirtschaftungsaufwand sind Personalaufwendungen für einen Hausmeister und zwei Reinigungskräfte enthalten, welche über den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam abgedeckt sind.)

 

Der Mietaufwand steigt voraussichtlich wie folgt:

                                                Veranschlagt im Haushaltsentwurf 2007 / Finanzplan (Planstufe 6) bisher:

2006     125.093,60 €             HHst. 13093.67903  (Teilbetrag von 364.300 €)

2007     125.093,60 €             HHst. 13093.67903  (Teilbetrag von 364.300 €)

2008     125.093,60 €             HHst. 13093.67903 (Teilbetrag von 364.300 €)

2009  1.347.504,44 €             HHst. 13093.67903 (125.100 €) / HHst. 13100.53000 (1.264.600 €)

2010  1.347.504,44 €             HHst. 13093.67903 (125.100 €) / HHst. 13100.53000  1.264.600 €)

 

Der Bewirtschaftungsaufwand steigt voraussichtlich wie folgt:

2006    298.145,96 €              )

2007    298.145,96 €              )

2008    298.145,96 €              ) veranschlagt in diversen Haushaltsstellen

2009    616.217,96 €              )

2010    616.217,96 €              )

 

Die Planansätze im bisherigen Entwurf des Haushaltes 2007 (Planstufe 6) sind damit insgesamt ausreichend.

Da die Miete an den Eigenbetrieb KIS zu zahlen ist, ist die Planung in der bisherigen HHst 13093.67903 für 2009 und 2010 zu erhöhen und in der bisherigen HHst 13100.53000 ist der Ansatz auf 26.300 € für das Objekt Steinstraße zu reduzieren.

Die Miet- und Bewirtschaftungsaufwendungen von voraussichtlich insgesamt 1.963.722,40 € pro Jahr verteilen sich nach den Bedarfsträgern wie folgt:

 

Feuerwehr Potsdam 1.050.165,20 €/a

Rettungsdienst 630.509,22 €/a (Ersatz durch Krankenkassen)

Landkreis Havelland 107.632,20 €/a (Ersatz durch Landkreis Havelland)

Landkreis Ostprignitz-Ruppin  98.085,14 €/a (Ersatz durch Landkreis Ostprignitz-

                       Ruppin)

Landkreis Prignitz  77.330,64 €/a (Ersatz durch Landkreis Prignitz)

 

Somit verbleiben bei der Landeshauptstadt Potsdam infolge des Neubaus der Hauptfeuerwache ab dem Jahr 2009 voraussichtlich Kosten i.H.v. 1.050.165,20 € pro Jahr, die durch den Haushalt der Landeshauptstadt zu tragen sind (s. Anlage 3).

 

Derzeit erfolgt eine Optimierung der Investitions- und Betriebskosten mit dem Ziel, die jährliche Belastung für den Haushalt der Landeshauptstadt so weit wie möglich zu reduzieren. Hierdurch kann sich eine Reduzierung der entsprechenden Planansätze ergeben.

 

 

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Anlagen

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