Beschlussvorlage - 07/SVV/0015
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung der neuen Hauptfeuerwache
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Feuerwehr
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Feuerwehr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.01.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Vorgriff auf den Wirtschaftsplan
2007 des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) wird
- bezüglich des Investitionsplans die Errichtung der
neuen Hauptfeuerwache,
- bezüglich der Kreditermächtigung die Aufnahme eines
Kredites i.H.v. 8,0 Mio. € zur Finanzierung der Investition und
- bezüglich der Verpflichtungsermächtigungen eine
Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 11,3 Mio. €
festgesetzt.
Zur Finanzierung dieser Maßnahme
wird im Vorgriff auf den zur Haushaltssatzung 2007 der Landeshauptstadt Potsdam
gehörigen Finanzplan 2006 – 2010 (Pflichtanlage zur Haushaltssatzung 2007)
die Erhöhung der Ansätze in der bisherigen kameralen HHst. 13093.67903 – Unterabschnitt FB Feuerwehr Miete an den KIS – für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 auf 1.586.800 € (davon 1.347.600 € für Hauptfeuerwache und Leitstelle)
festgesetzt.
Erläuterung
Begründung:
Vor dem Hintergrund, den notwendigen Neubau der
Hauptfeuerwache zeitnah beginnen zu können, ist es erforderlich, die
entsprechende Ermächtigung für die dazu notwendige Vorbereitung und
Ausschreibung zu schaffen. Grundsätzlich erfolgen die dafür notwendigen
Festsetzungen im Zuge der Beschlussfassung des Wirtschaftsplans des KIS. Daher
sind die hier vorgeschlagenen Festsetzungen auch Bestandteil des Wirtschaftsplanentwurfes
2007 des Eigenbetriebes KIS, der zeitgleich zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt wird. Die vorliegende Beschlussvorlage dient dazu, die hinsichtlich
der Feuerwehr erforderlichen Festsetzungen in einem beschleunigten Verfahren zu
ermöglichen.
Da bei der beabsichtigten Form der Finanzierung von der
kommunalaufsichtlichen Genehmigungspflicht auszugehen ist, werden im Folgenden
auch die dahingehend notwendigen Erörterungen vorgenommen:
I. Errichtung
der Hauptfeuerwache
1. Investition in den Altstandort
Derzeit befindet sich die Hauptfeuerwache mit Rettungswache
in der Werner-Seelenbinder-Straße 5.
Neben dem allgemeinen Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude
in Höhe von derzeit geschätzten 13 bis 15 Mio. € ergibt sich ein Erweiterungsbedarf
von ca. 12 Mio. €. Das vorhandene Grundstück lässt jedoch auf Grund seiner
begrenzten und bereits jetzt vollständig ausgelasteten Größe bauliche
Erweiterungen nicht zu. Eine Erweiterung der Grundstücksfläche im unmittelbaren
Stadtzentrum ist weder privatrechtlich noch städtebaulich möglich. Im Übrigen
liegt die Feuer- und Rettungswache mitten im Sanierungsgebiet „Potsdamer
Mitte“, dessen Grenzen durch die entsprechende Sanierungssatzung festgelegt
sind. Eine Erweiterung des Standortes stünde nicht im Einklang mit den Sanierungszielen. Nach alledem
scheidet eine bedarfsbefriedigende Investition in den bestehenden Standort als
Lösungsvariante grundsätzlich aus.
Nach umfangreicher Analyse wurde bereits 2001 mit
Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung (01/SVV/0733) festgestellt,
dass der Standort Holzmarktstraße der geeigneteste Standort für den Neubau
einer Hauptfeuerwache ist.
Vor Beginn der Planungen am Standort Holzmarktstraße wurden
die inzwischen 5 Jahre zurückliegenden Ergebnisse der Standortanalyse nochmals
verifiziert. Es wurde festgestellt, dass es keine Aspekte für eine Korrektur
der Ergebnisse der Ausgangsanalyse gibt. Lediglich der Flächenbedarf für den
Standort hat sich durch die Erweiterung der Leitstellenfunktion etwas
vergrößert. Dieser Bedarf kann jedoch am bezeichneten Standort abgedeckt
werden.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Entscheidung zum
Neubau der Feuer- und Rettungswache am Standort Holzmarktstraße sowohl die
wirtschaftlichste (selbst bei hypothetischer Annahme einer ausreichenden
Grundstücksverfügbarkeit am Altstandort übersteigen die Investitionskosten
einer Sanierungs- und Ergänzungslösung die Kosten eines Neubaus um ca. 4-6 Mio.
€) als auch die einzig praktikable Variante ist.
3.
Investitionskosten
Die Investitionskosten umfassen nach den derzeitigen Kostenermittlungen einen Betrag i.H.v. insgesamt 21.025.933,43 €. Zur Deckung der Gesamtkosten stehen Fördermittel nicht zur Verfügung und insofern sind unmittelbare Finanzierungsanteile Dritter nicht zu verzeichnen. Die Landeshauptstadt muss den Neubau ohne Fördermittel realisieren und bedient sich hierzu ihres Eigenbetriebes KIS, der zur Errichtung wiederum die erforderlichen Kreditmittel aufnehmen muss. Dementsprechend müssen die Investitionskosten vollständig aus der jährlichen Miete an den Eigenbetrieb KIS refinanziert werden. Künftig entstehen – bei Zugrundelegung der o. a. Investitionskosten und derzeit üblicher Kommunalkreditkonditionen – Mietkosten i.H.v. 1.347.504,44 € sowie Betriebskosten i.H.v. 616.217,96 € pa.
Diese
Kosten werden wie folgt aufgeteilt:
a.) Ermittlung der Anteile der Investitionskosten
Da sich die jeweiligen Bedarfsträger Feuerwehr, Rettungsdienst und Leitstelle über die Miete nur mittelbar an den Investitionskosten beteiligen, bedarf es einer den jeweiligen Investitionsanteil widerspiegelnden Verteilung der Nettomiete. Hierbei gelten im Sinne einer möglichst objektiven und gleichbelastenden Behandlung der verschiedenen Bedarfsträger unterschiedliche Bewertungsansätze. Eine unmittelbare Zuordnung von Bauteilkosten auf die Bedarfsträger ist auf Grund der übergreifenden Bauwerksfunktionen nicht möglich. Lediglich die Kosten der Leitstelle ergeben sich, bis auf zu vernachlässigende Anteile, nahezu ausschließlich aus den Kosten der Leiststellentechnik. Die Kostenanteile der Feuerwehr und des Rettungsdienstes können hingegen auf die jeweils verbliebenen Flächenanteile bezogen werden.
Aus diesem Verteilerschlüssel ergeben sich folgende
Zuordnungen von Nettomietanteilen:
Feuerwehr: 58,75% d.h. 791.599,14
€/a
Rettungsdienst: 27,61% d.h. 372.003,89
€/a
Leitstelle: 13,65% d.h. 183.901,41
€/a
(Berechnungen siehe auch Anlage 1+2)
b.) Ermittlung der Betriebskostenanteile
Im Rahmen der Erstellung der HU-Bau wurden durch die beauftragten Fachplaner die Betriebskosten in Anlehnung an die DIN 18960 ermittelt. In entsprechender Anwendung der Umlageschlüssel der Nettomieten sind die Betriebskosten auf die jeweiligen Bedarfsträger zu verteilen. Grundsätzlich gilt hierbei allerdings das Verursacherprinzip. Für nicht unmittelbar zuzuordnende Kostenarten kann zum jetzigen Zeitpunkt der Projektplanung nur eine prognostische Verteilung über Flächenschlüssel erfolgen, wobei auch hier wieder das Verursacherprinzip anzuwenden ist.
Aus der daraus folgenden Berechnung ergibt sich nachstehende Betriebskostenverteilung:
Feuerwehr: 249.483,65 €/a
Rettungsdienst: 114.493,90 €/a
Leitstelle: 252.240,42 €/a
c.) Gesamtkostenverteilung
Nach der Verteilung der Miet- und
Betriebskosten auf die Bedarfsträger ist eine differenzierte Verteilung der
sich daraus ergebenden Gesamtkosten auf die jeweiligen Kostenträger
erforderlich. Die Verteilung der Leitstellenkosten auf die beteiligten
Landkreise, den Rettungsdienst und die Feuerwehr Potsdam erfolgte nach dem
Verhältnis der Einsatzzahlen und stellt sich wie folgt dar:
Feuerwehr Potsdam 1.050.165,20 €/a
Rettungsdienst 630.509,22 €/a
Landkreis Havelland 107.632,20 €/a
Landkreis Ostprignitz-Ruppin 98.085,14 €/a
Landkreis Prignitz 77.330,64 €/a
Somit verbleiben bei der
Landeshauptstadt Potsdam nach Fertigstellung voraussichtlich Kosten i.H.v.
1.050.165,20 €/a. Um die jährliche Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln zu
reduzieren, erfolgt derzeit eine Optimierung der Investitions- und
Betriebskosten.
(Berechnungen siehe Anlage 3)
II. Kreditfinanzierung
Zur Finanzierung des Neubaus sind
nach derzeitigem Stand Kreditaufnahmen i.H.v. insgesamt 19,3 Mio. EUR
notwendig, die durch den Eigenbetrieb KIS aufgenommen werden.
Diese Kreditaufnahmen bedürfen nach
§ 15 EigV i.V.m. § 85 (2) GO der Genehmigung der Rechtsaufsichtbehörde.
Die Refinanzierung des
Schuldendienstes hat ab dem Jahr der Fertigstellung der Baumaßnahme (2009) über
die der LHP berechnete Miete für die Hauptfeuerwache und Leitstelle und die,
den an der Leitstelle beteiligten Landkreisen berechneten, Leitstellenkosten zu
erfolgen.
Während der Bauphase wird die Tilgung der Kredite ausgesetzt (2 tilgungsfreie Jahre). Der in diesem Zeitraum anfallende Zinsaufwand wird im Wirtschaftsplan 2007 des Eigenbetriebes KIS entsprechend berücksichtigt.
Die daraus resultierenden
Erstattungen der anderen Gebietskörperschaften sind von den Beträgen auf Seite
2 dieser Vorlage (Finanzielle Auswirkungen) abzuziehen, so dass bei der
Landeshauptstadt insgesamt der Betrag von 1.050.165,20 € als selbst zu
tragender Aufwand verbleibt.
III. Verpflichtungsermächtigung
Für die Beauftragung von
Bauleistungen, die erst in 2008 zur Auszahlung kommen, wird eine
Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 11,3 Mio. EUR im Wirtschaftsplan des KIS
benötigt.
Diese unterliegt ebenfalls der
Genehmigungspflicht durch die Rechtsaufsichtsbehörde, hier nach § 15 EigV
i.V.m. § 84 (4) GO. Nach § 84 (4) GO bedarf eine Verpflichtungsermächtigung
nämlich dann der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, wenn in den
Jahren zu deren Lasten diese veranschlagt ist, Kreditaufnahmen vorgesehen sind.
Dies trifft beim EB KIS insofern zu,
dass für 2008 weitere Kreditaufnahmen vorgesehen sind.
IV. Haushaltssatzung 2007 der LHP
Die zur Refinanzierung des Schuldendienstes heranzuziehende Miete muss sich in den entsprechenden Haushaltsansätzen widerspiegeln. Dies betrifft hier die Jahre ab Fertigstellung der Hauptfeuerwache, also die mittelfristige Finanzplanung und darin die Jahre 2009 und 2010. Die Ausgabeansätze für die Finanzplanjahre 2009 und 2010 werden, wie unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt, mit den nach den derzeitigen Kostenermittlungen und Berechungen erforderlichen Beträgen festgesetzt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Durch den Neubau von
Hauptfeuerwache und Leitstelle erhöhen sich der Miet- und der
Bewirtschaftungsaufwand, welchen die Landeshauptstadt Potsdam ab 2009 an den
Eigenbetrieb KIS zu zahlen haben wird.
(Hinweis: Im Bewirtschaftungsaufwand sind
Personalaufwendungen für einen Hausmeister und zwei Reinigungskräfte enthalten,
welche über den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam abgedeckt sind.)
Der Mietaufwand steigt voraussichtlich wie folgt:
Veranschlagt im Haushaltsentwurf 2007 / Finanzplan (Planstufe 6) bisher:
2006 125.093,60 €
HHst. 13093.67903 (Teilbetrag von 364.300 €)
2007 125.093,60 €
HHst. 13093.67903
(Teilbetrag von 364.300 €)
2008 125.093,60 €
HHst. 13093.67903 (Teilbetrag von 364.300 €)
2009 1.347.504,44 €
HHst. 13093.67903 (125.100 €) / HHst. 13100.53000 (1.264.600 €)
2010 1.347.504,44 €
HHst. 13093.67903 (125.100 €) / HHst. 13100.53000 1.264.600 €)
Der Bewirtschaftungsaufwand steigt voraussichtlich wie
folgt:
2006
298.145,96 €
)
2007
298.145,96 € )
2008
298.145,96 €
) veranschlagt in diversen Haushaltsstellen
2009 616.217,96
€
)
2010 616.217,96 €
)
Die Planansätze im bisherigen Entwurf des Haushaltes 2007
(Planstufe 6) sind damit insgesamt ausreichend.
Da die Miete an den Eigenbetrieb KIS zu zahlen ist, ist die
Planung in der bisherigen HHst 13093.67903 für 2009 und 2010 zu erhöhen und in
der bisherigen HHst 13100.53000 ist der Ansatz auf 26.300 € für das Objekt
Steinstraße zu reduzieren.
Die Miet- und Bewirtschaftungsaufwendungen von
voraussichtlich insgesamt 1.963.722,40 € pro Jahr verteilen sich nach den
Bedarfsträgern wie folgt:
Feuerwehr Potsdam 1.050.165,20 €/a
Rettungsdienst 630.509,22 €/a (Ersatz
durch Krankenkassen)
Landkreis Havelland 107.632,20 €/a (Ersatz
durch Landkreis Havelland)
Landkreis Ostprignitz-Ruppin 98.085,14 €/a (Ersatz durch Landkreis Ostprignitz-
Ruppin)
Landkreis Prignitz 77.330,64 €/a (Ersatz durch Landkreis Prignitz)
Somit verbleiben bei der Landeshauptstadt Potsdam infolge
des Neubaus der Hauptfeuerwache ab dem Jahr 2009 voraussichtlich Kosten i.H.v. 1.050.165,20
€ pro Jahr, die durch den Haushalt der Landeshauptstadt zu tragen sind (s.
Anlage 3).
Derzeit erfolgt eine
Optimierung der Investitions- und Betriebskosten mit dem Ziel, die jährliche
Belastung für den Haushalt der Landeshauptstadt so weit wie möglich zu
reduzieren. Hierdurch kann sich eine Reduzierung der entsprechenden Planansätze
ergeben.
Anlagen
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