Antrag - 06/SVV/0688
Grunddaten
- Betreff:
-
Großveranstaltungen in der Potsdamer Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Einreicher*:
- Fraktion BürgerBündnis/FDP
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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27.09.2006
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31.01.2007
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07.03.2007
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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10.01.2007
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24.01.2007
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28.02.2007
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Erledigt
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Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft
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Vorberatung
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19.10.2006
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18.01.2007
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15.02.2007
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Beschlussvorschlag
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt eine Beschlussvorlage für die Durchführung
von mehrtägigen Großveranstaltungen in der Potsdamer Innenstadt bis zur
Stadtverordnetenversammlung im April 2007 vorzulegen.
Folgende
Rahmenbedingungen sind dabei einzubeziehen:
1. Mehrtägige Veranstaltungen werden
unter Verantwortung und Kontrolle der Stadt durchgeführt.
2. Es sind vor den Großveranstaltungen
die betroffenen Geschäftsleute einzubeziehen.
3. Vor der Vergabe von Aufträgen zur
Durchführung von Großveranstaltungen ist ein Anforderungsprofil zu erstellen
und es hat daraufhin eine Ausschreibung nach transparenten Auswahlkriterien zu
erfolgen.
4. Großveranstaltungen sind überwiegend
auf Plätze zu konzentrieren.
Erläuterung
Begründung:
Die
Potsdamer Innenstadt wird immer häufiger für größere und teilweise mehrtägige
Großveranstaltungen kommerziell genutzt. Das Gros der Veranstaltungen findet
auf dem Luisenplatz oder dem Platz vor dem Brandenburger Tor statt. Für den
Weihnachtsmarkt wird die gesamte Länge der Brandenburger Straße genutzt.
Die
Veranstaltungen bringen nicht nur Potsdam ins Gespräch und Besucher in die
City, sondern haben auch etliche negative Aspekte für Anwohner und
Gewerbetreibende. Beeinträchtigungen ergeben sich zu einem aus der mit vielen
Veranstaltungen verbundenen Lärmbelästigung, zum anderen aber auch durch
Verstellen der Geschäftszugänge und Geschäftsauslagen durch Buden oder
Ähnliches. Gastronomen, die bereits eine Gebühr für die Nutzung des
öffentlichen Raumes an die Stadt entrichten, müssen ein weiteres teilweise
recht hohes Entgelt an die Veranstalter zahlen.
Der
Lustgarten, der mit hohem finanziellen Aufwand als städtischer Festplatz
eingerichtet wurde, wird bei der Auswahl zu wenig einbezogen.