Antrag - 07/SVV/0006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister und die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung werden aufgefordert, die Bürgerbefragung zum Standort eines Landtagsneubaus unverzüglich fortzusetzen.

 

Dabei soll ein Bürgervotum eingeholt werden, ob die Mehrheit der Bevölkerung den Standort Alter Markt (Stadtschlossgrundriss) oder die Speicherstadt als Landtagsstandort favorisiert.

 

Die Abstimmung soll kostengünstig in Abstimmungslokalen mit anschließender öffentlicher Auszählung der Stimmen erfolgen. Statt des umstrittenen Nummerncodesystems soll ein Abstimmungsregister erstellt werden, um Mehrfachabstimmung auszuschließen.

 

Das Ergebnis soll bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.03.2007 vorliegen.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

In den letzten Tagen haben die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung das Ergebnis der Bürgerbefragung sehr unterschiedlich interpretiert.

 

Zahlreiche Briefe, Mails und Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern zeigen, dass eine Deutung der 42,8 % igen Zustimmung zum Schlossgrundriss - zu Recht - auf wenig Verständnis trifft. Die unterschiedliche Deutung des Ergebnisses und die vorhandenen Mängel der erfolgten Befragung (z.B. fehlende Kostenanalyse, irreführende Darstellung des derzeitigen Verkehrsverlaufs) lassen es fraglich erscheinen, ob ein Beschluss der Stadtverordneten für den Stadtschlossgrundriss tatsächlich dem Willen der Bürgerinnen und Bürger entsprechen würde.

 

Bei demokratischen Wahlen und Abstimmungen ist grundsätzlich mindestens die Mehrheit von mehr als 50 % der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Erhält kein Vorschlag diese Mehrheit, wird die Entscheidung in einer Stichwahl gefällt.

 

Dass eine hohe Mehrheit im ersten Wahlgang nicht zwangsläufig eine Zustimmung der absoluten Mehrheit bedeutet, haben nicht zuletzt auch die Oberbürgermeisterwahlen in Potsdam seit der Wende bewiesen.

 

Obwohl Jann Jakobs (SPD) 2002 im ersten Wahlgang 45,42 % und der Zweitplatzierte Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg (PDS) 31,18 % der Stimmen erhielt, lag Jann Jakobs bei der Auszählung der Stichwahlergebnisse lange hinten und konnte erst nach Auszählung der letzten Briefwahllokale eine Mehrheit von 121 Stimmen behaupten.

1993 erreichte Rolf Kutzmutz (PDS) im ersten Wahlgang 45,32 % gegenüber Dr. Horst Gramlich (SPD), der mit 29,48 % deutlich dahinter landete. Dennoch gewann Gramlich die Stichwahl deutlich mit 54,7 % zu 45,3 % der Stimmen.

 

Mit der öffentlichen Auszählung und der Verwendung eines Abstimmungsregisters soll die Abstimmung an Transparenz und Akzeptanz gewinnen.

Die praktisch nichtöffentliche Eingabe der Antworten in Computer ist deutlich intransparenter als die öffentliche Auszählung. Zudem liegt bei der öffentlichen Auszählung das Ergebnis früher vor. Eine spätere digitale Verarbeitung der Daten ist dadurch nicht ausgeschlossen.

Unserer Fraktion liegen bislang bereits mehr als 10 Namen von Abstimmungsberechtigten vor, die keinen Fragebogen erhalten haben. Einige von ihnen haben versucht, beim Wahlamt rechtzeitig neue Unterlagen zu beantragen. Ein Ersatz fehlender Abstimmungsbögen ist allerdings beim verwendeten Code-Nr.-System nicht möglich, weil Mehrfachabstimmungen dann nicht auszuschließen sind. Die Verwendung eines Abstimmungsregisters ermöglicht demgegenüber die Neuausstellung von Unterlagen.

 

Mit unserem Antrag möchten wir ein klares, interpretationsfestes Bürgervotum erreichen und die weitere Beschädigung des Instrumentes der Bürgerbefragung verhindern.

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