Antrag - 07/SVV/0006
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung der Bürgerbefragung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Einreicher*:
- Fraktion Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.01.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister und
die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung werden aufgefordert, die
Bürgerbefragung zum Standort eines Landtagsneubaus unverzüglich fortzusetzen.
Dabei soll ein Bürgervotum
eingeholt werden, ob die Mehrheit der Bevölkerung den Standort Alter Markt
(Stadtschlossgrundriss) oder die Speicherstadt als Landtagsstandort
favorisiert.
Die Abstimmung soll
kostengünstig in Abstimmungslokalen mit anschließender öffentlicher Auszählung
der Stimmen erfolgen. Statt des umstrittenen Nummerncodesystems soll ein
Abstimmungsregister erstellt werden, um Mehrfachabstimmung auszuschließen.
Das Ergebnis soll bis zur
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.03.2007 vorliegen.
Erläuterung
Begründung:
In
den letzten Tagen haben die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung das
Ergebnis der Bürgerbefragung sehr unterschiedlich interpretiert.
Zahlreiche
Briefe, Mails und Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern zeigen, dass eine Deutung
der 42,8 % igen Zustimmung zum Schlossgrundriss - zu Recht - auf wenig
Verständnis trifft. Die unterschiedliche Deutung des Ergebnisses und die
vorhandenen Mängel der erfolgten Befragung (z.B. fehlende Kostenanalyse,
irreführende Darstellung des derzeitigen Verkehrsverlaufs) lassen es fraglich
erscheinen, ob ein Beschluss der Stadtverordneten für den Stadtschlossgrundriss
tatsächlich dem Willen der Bürgerinnen und Bürger entsprechen würde.
Bei demokratischen Wahlen
und Abstimmungen ist grundsätzlich mindestens die Mehrheit von mehr als 50 %
der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Erhält kein Vorschlag diese Mehrheit,
wird die Entscheidung in einer Stichwahl gefällt.
Dass
eine hohe Mehrheit im ersten Wahlgang nicht zwangsläufig eine Zustimmung der
absoluten Mehrheit bedeutet, haben nicht zuletzt auch die
Oberbürgermeisterwahlen in Potsdam seit der Wende bewiesen.
Obwohl
Jann Jakobs (SPD) 2002 im ersten Wahlgang 45,42 % und der Zweitplatzierte Dr.
Hans-Jürgen Scharfenberg (PDS) 31,18 % der Stimmen erhielt, lag Jann Jakobs bei
der Auszählung der Stichwahlergebnisse lange hinten und konnte erst nach
Auszählung der letzten Briefwahllokale eine Mehrheit von 121 Stimmen behaupten.
1993
erreichte Rolf Kutzmutz (PDS) im ersten Wahlgang 45,32 % gegenüber Dr. Horst
Gramlich (SPD), der mit 29,48 % deutlich dahinter landete. Dennoch gewann
Gramlich die Stichwahl deutlich mit 54,7 % zu 45,3 % der Stimmen.
Mit
der öffentlichen Auszählung und der Verwendung eines Abstimmungsregisters soll
die Abstimmung an Transparenz und Akzeptanz gewinnen.
Die
praktisch nichtöffentliche Eingabe der Antworten in Computer ist deutlich
intransparenter als die öffentliche Auszählung. Zudem liegt bei der
öffentlichen Auszählung das Ergebnis früher vor. Eine spätere digitale
Verarbeitung der Daten ist dadurch nicht ausgeschlossen.
Unserer
Fraktion liegen bislang bereits mehr als 10 Namen von Abstimmungsberechtigten
vor, die keinen Fragebogen erhalten haben. Einige von ihnen haben versucht,
beim Wahlamt rechtzeitig neue Unterlagen zu beantragen. Ein Ersatz fehlender
Abstimmungsbögen ist allerdings beim verwendeten Code-Nr.-System nicht möglich,
weil Mehrfachabstimmungen dann nicht auszuschließen sind. Die Verwendung eines
Abstimmungsregisters ermöglicht demgegenüber die Neuausstellung von Unterlagen.
Mit
unserem Antrag möchten wir ein klares, interpretationsfestes Bürgervotum
erreichen und die weitere Beschädigung des Instrumentes der Bürgerbefragung
verhindern.