Anfrage - 07/SVV/0030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Sitzung des Hauptausschusses am 10. Januar 2007 erklärte die zuständige Beigeordnete, Frau Elona Müller, dass eine Verstärkung des Personals zur Bearbeitung von Baumfällgenehmigungen nicht vorgesehen sei, weil wegen des Haushaltssicherungskonzepts eine Erhöhung von Personalstellen nicht in Betracht käme. Nach dem Urteil des III. Zivilsenats des BGH vom 11.01.2007 – III ZR 302/05 – hätte wohl auch die Stadt Potsdam Schäden zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass Anträge unzumutbar lange bearbeitet werden.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie kann gewährleistet werden, dass die Bearbeitung für Baumfällgenehmigungen, die der Gefahrenabwehr dienen, so zügig erfolgt, dass der Stadt keine Schadenersatzforderungen wegen der langen Bearbeitung drohen?

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Erläuterung

 

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