Anfrage - 07/SVV/0030
Grunddaten
- Betreff:
-
Bearbeitung für Baumfällgenehmigungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Schüler, Fraktion Grüne/B90
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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31.01.2007
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Beschlussvorschlag
In der Sitzung des Hauptausschusses am 10. Januar 2007 erklärte die zuständige Beigeordnete, Frau Elona Müller, dass eine Verstärkung des Personals zur Bearbeitung von Baumfällgenehmigungen nicht vorgesehen sei, weil wegen des Haushaltssicherungskonzepts eine Erhöhung von Personalstellen nicht in Betracht käme. Nach dem Urteil des III. Zivilsenats des BGH vom 11.01.2007 – III ZR 302/05 – hätte wohl auch die Stadt Potsdam Schäden zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass Anträge unzumutbar lange bearbeitet werden.
Ich
frage den Oberbürgermeister:
Wie
kann gewährleistet werden, dass die Bearbeitung für Baumfällgenehmigungen, die
der Gefahrenabwehr dienen, so zügig erfolgt, dass der Stadt keine
Schadenersatzforderungen wegen der langen Bearbeitung drohen?