Anfrage - 07/SVV/0029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der letzten Stadtverordnetenversammlung wurden mehrere Satzungen zu Bauleitplänen aufgehoben, weil die mit der Bauleitplanung zu steuernden Vorhaben mittlerweile abgeschlossen sind oder deren Verwirklichung nicht mehr zu erwarten ist.

In den aufgehobenen Satzungen waren auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geregelt.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Sind die in den aufgehobenen Bebauungsplänen vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die bereits realisierten Vorhaben verwirklicht worden?

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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