Antrag - 06/SVV/1022
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung von Schulen, Turnhallen, Kindertagesstätten und Vereinsgebäuden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE. PDS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.01.2007
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Möglichkeiten des
Förderprogramms: „Energetische Sanierung von Schulen, Turnhallen,
Kindertagesstätten und Vereinsgebäuden“ zur Finanzierung von Maßnahmen
durch KIS oder die Träger der Einrichtungen genutzt werden können.
Die
Ergebnisse der Prüfung sind bis zum 31.03.2007 der Stadtverordnetenversammlung
vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
Bekanntermaßen
ist trotz der in zurückliegenden Jahren an nicht wenigen Gebäuden durchgeführten
Investitionen ein z.T. jahrzehntelanger Modernisierungs- und
Instandsetzungsstau unverkennbar, der nicht nur im Rahmen städtischer
Haushaltsmittel abgebaut werden kann. Neben den unübersehbaren Bauschäden
tragen unzureichende Wärmedämmungen, undichte Fenster und veraltete Haustechnik
mehr zur Energieverschwendung bei, als dass sie zu energiesparendem Verhalten
motivieren.
Angesichts
weiter steigender Energiepreise, abnehmender Energieressourcen und absehbarer
Klimafolgen sind verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, diese kommunalen
Gebäude Schritt für Schritt so in Stand zu setzen, dass Energien eingespart und
zugleich der Nutzerkomfort und das Erscheinungsbild verbessert werden. Gebäude
und Nutzer der jeweiligen „Institution“ erfahren dadurch auch eine
soziokulturelle Aufwertung.
Ab
01. Januar
2007
startet im Rahmen der ''Förderinitiative Wohnen, Umwelt, Wachstum'' das
zusätzliche Förderprogramm zur Energieeinsparung im Kommunalbereich:
Energetische
Sanierung von Schulen, Turnhallen, Kindertagesstätten und Vereinsgebäuden.
Damit
bietet die KfW in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung nun auch Kommunen und
gemeinnützigen Organisationsformen besonders zinsgünstige Kredite für
Energiespar-Investitionen an. Der für bis zu 10 Jahre festgeschriebene Förderzinssatz
wird für Kommunen in Abhängigkeit von der Kreditlaufzeit zum Jahresanfang 2007
nahe bei 2 % p. a. liegen.
Kommunen,
kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen erhalten diese
Förderkredite ab 01.01.2007 im Programm HREF=“http://www.kfw-forderbank.de/DE_Home/Infrastruktur/DieProgram81/Sozial_Investieren_-Energetische_Gebaeudesanierung/“ MACROBUTTON HtmlResAnchor Sozial
Investieren sowie im HREF=“http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Infrastruktur/DieProgram81/KfW-Kommunalkredit_-_Energetische_Gebaeudesanierung“
MACROBUTTON HtmlResAnchor KfW-Kommunalkredit für die energetische
Sanierung von Schulen, Turnhallen und Kindertagesstätten. Auch Gebäude im
Eigentum gemeinnütziger Vereine, die ganzjährig genutzt werden, können mit dem
Förderangebot energetisch saniert werden. Voraussetzung für die Förderung ist,
dass die Gebäude vor 1990 gebaut und fertig gestellt wurden.
Im
KfW-Programm ''Sozial Investieren'' werden 100 % der förderfähigen
Investitionen finanziert. Im ''KfW-Kommunalkredit'' (Direktkredit) werden die
förderfähigen Energiespar-Investitionen in den Gebieten der
Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur
(GA-Gebiete) zu 100 % bzw. in den sonstigen Gebieten zu 70 % mitfinanziert.
(Weitere
Angaben sind den Merkblättern Programm-Nr. 156 und 157 zu entnehmen)