Antrag - 06/SVV/1022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Möglichkeiten des Förderprogramms: „Energetische Sanierung von Schulen, Turnhallen, Kindertagesstätten und Vereinsgebäuden“ zur Finanzierung von Maßnahmen durch KIS oder die Träger der Einrichtungen genutzt werden können.

 

Die Ergebnisse der Prüfung sind bis zum 31.03.2007 der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Bekanntermaßen ist trotz der in zurückliegenden Jahren an nicht wenigen Gebäuden durchgeführten Investitionen ein z.T. jahrzehntelanger Modernisierungs- und Instandsetzungsstau unverkennbar, der nicht nur im Rahmen städtischer Haushaltsmittel abgebaut werden kann. Neben den unübersehbaren Bauschäden tragen unzureichende Wärmedämmungen, undichte Fenster und veraltete Haustechnik mehr zur Energieverschwendung bei, als dass sie zu energiesparendem Verhalten motivieren.

 

Angesichts weiter steigender Energiepreise, abnehmender Energieressourcen und absehbarer Klimafolgen sind verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, diese kommunalen Gebäude Schritt für Schritt so in Stand zu setzen, dass Energien eingespart und zugleich der Nutzerkomfort und das Erscheinungsbild verbessert werden. Gebäude und Nutzer der jeweiligen „Institution“ erfahren dadurch auch eine soziokulturelle Aufwertung.

 

Ab 01. Januar 2007 startet im Rahmen der ''Förderinitiative Wohnen, Umwelt, Wachstum'' das zusätzliche Förderprogramm zur Energieeinsparung im Kommunalbereich:

Energetische Sanierung von Schulen, Turnhallen, Kindertagesstätten und Vereinsgebäuden.

Damit bietet die KfW in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung nun auch Kommunen und gemeinnützigen Organisationsformen besonders zinsgünstige Kredite für Energiespar-Investitionen an. Der für bis zu 10 Jahre festgeschriebene Förderzinssatz wird für Kommunen in Abhängigkeit von der Kreditlaufzeit zum Jahresanfang 2007 nahe bei 2 % p. a. liegen.

Kommunen, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen erhalten diese Förderkredite ab 01.01.2007 im Programm HREF=“http://www.kfw-forderbank.de/DE_Home/Infrastruktur/DieProgram81/Sozial_Investieren_-Energetische_Gebaeudesanierung/  MACROBUTTON HtmlResAnchor Sozial Investieren sowie im HREF=“http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Infrastruktur/DieProgram81/KfW-Kommunalkredit_-_Energetische_Gebaeudesanierung  MACROBUTTON HtmlResAnchor KfW-Kommunalkredit für die energetische Sanierung von Schulen, Turnhallen und Kindertagesstätten. Auch Gebäude im Eigentum gemeinnütziger Vereine, die ganzjährig genutzt werden, können mit dem Förderangebot energetisch saniert werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Gebäude vor 1990 gebaut und fertig gestellt wurden.

 

Im KfW-Programm ''Sozial Investieren'' werden 100 % der förderfähigen Investitionen finanziert. Im ''KfW-Kommunalkredit'' (Direktkredit) werden die förderfähigen Energiespar-Investitionen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur (GA-Gebiete) zu 100 % bzw. in den sonstigen Gebieten zu 70 % mitfinanziert.

 

(Weitere Angaben sind den Merkblättern Programm-Nr. 156 und 157 zu entnehmen)

 

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