Antrag - 07/SVV/0038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Zweite Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadtverordnetenversammlung  der Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

Begründung:

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Ordnungsmäßigkeit der Entschädigungssatzung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt geprüft und mit Prüfvermerk 11/06 vom 27. November 2006 das Ergebnis vorgelegt.

 

Entsprechend der Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes sind die Regelungen zum Sitzungsgeld und zum Verdienstausfall konkretisiert worden.

 

§ 7 Abs. 1 enthält nur eine redaktionelle Änderung. Im Absatz 4 wurde die Zahlung des Sitzungsgeldes an eine Mindestteilnahmezeit von 30 % der gesamten Sitzungsdauer gebunden. Im Weiteren wurde der Absatz um eine Regelung ergänzt, wenn Ausschussmitglied und Stellvertreter in einer Sitzung wechseln.

 

Insbesondere die Bindung der Zahlung des Sitzungsgeldes an eine Mindestteilnahmezeit erfordert die sorgfältige Führung der Anwesenheitslisten in den Sitzungen. Diese Sorgfaltspflicht liegt nicht nur bei den BetreuerInnen der Gremien, sondern entsprechend § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung gehört dies auch zu den Pflichten jedes Stadtverordneten selbst.

 

§ 8 Absatz 1 wurde an die Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes angepasst und um eine Regelung ergänzt, wie angefangene Stunden bezüglich des Verdienstausfalls geregelt werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen können sich durch eine zeitgenaue Entschädigung und die Vermeidung der Zahlung von doppeltem Sitzungsgeld ergeben.

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