Beschlussvorlage - 01/SVV/0268
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer apl-Ausgabe - hier: Erschließung Gewerbegebiet Beetzweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- IV.3/66.1
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.04.2001
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Beschlussvorschlag
Genehmigung
einer apl-Ausgabe in Höhe von 800.000,00 DEM bzgl. der Haushaltsstelle
88000.94000 (Erschließungskosten Gewerbegebiet Beetzweg) zur Gewährleistung der
Erschließung und Veräußerung von städtischen Gewerbegrundstücken.
Die Höhe
der außerplanmäßigen Ausgabe ist gedeckt durch den gleichen Betrag der
außerplanmäßigen Einnahme in Höhe von 800.000,00 DEM in der Haushaltsstelle
88000.35000.
Erläuterung
Die
Landeshauptstadt Potsdam ist Eigentümerin von 28.900 m² Gewerbeland im
Gewerbegebiet Beetzweg. Um diese Grundstücke veräußern zu können, bedarf es der
Erschließung des Areals. Die Finanzierung erfolgt über eine Umlage mit
65,-DM/m², die mit jedem Grundstückserwerber vereinbart wurde und wird. Der
Erwerber hat somit einen Rechtsanspruch auf ein erschlossenes Grundstück.
Im Jahre
2001 werden daraus Einnahmen in Höhe von ca. 800.000,00 DM erwartet. Mit diesen
Einnahmen soll die Orenstein & Koppelstraße erschlossen werden. Diese
Erschließung ist Voraussetzung dder Bebaubarkeit sämtlicher Grundstücke.
Werden
die Mittel in Höhe von 800.000,00 DM nicht bereitgestellt, sind die Grundstücke
nicht veräußerbar. Die Ansiedlung von Gewerbe käme somit nicht zustande. Die
beurkundeten Verträge könnten seittens der Stadt nicht eingehalten werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Bezüglich der Haushaltsstelle 88000.94000 sind im
Jahre 2001 keine MIttel zur Deckung der Erschließungskossten in Höhe von
800.000,00 DM eingeplant worden. Daher ist diese außerplanmäßige Ausgabe in
Höhe von 800.000,00 DM erforderlich. Als Deckungsquelle dient die HHST
88000.35000.