Mitteilungsvorlage - 01/SVV/0259

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Ergebnis des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2000 gem. § 93 GO.

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Erläuterung

Gemäß § 93 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durch den Kämmerer zu erstellen, durch den hauptamtlichen Bürgermeister festzustellen und der Gemeindevertretung zuzuleiten.

Das Ergebnis des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2000 liegt mit Datum vom 02.03.2001 vor und wird dem Rechnungsprüfungsamt umgehend zugeleitet.

 

Nachfolgend wird die Ergebnisermittlung für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt dargestellt.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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