Beschlussvorlage - 07/SVV/0014
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslegungsbeschluss zur ersten (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 "Berliner Straße/Havelseite",Teilbereich Berliner Straße 75 G bis 75 L
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.01.2007
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07.03.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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27.02.2007
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB wird über die Anregungen der Öffentlichkeit und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf der ersten (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Berliner Straße/Havelseite“, Teilbereich Berliner Straße 75 G bis 75 L entsprechend Anlage 1a und Anlage 1b entschieden.
2. Die erste (förmliche) Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Berliner Straße/Havelseite“, Teilbereich Berliner Straße 75 G bis 75 L (siehe Anlagen 1 und 2) ist gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich auszulegen.
Erläuterung
Begründung:
Hinweis
zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen
enthalten
Anlage 1: |
Kurzeinführung |
2 Seiten |
Anlage 1a: |
Abwägungsvorschlag zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Bürgereinwendungen |
13 Seiten |
Anlage 1b: |
Abwägungsbericht zu den während der frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
2 Seiten |
Anlage 2a -c: |
Bebauungsplan mit Begründung (incl. Anhang) Anhang: Ansichten des Glienicker Horns |
12 Seiten
Begründung; |
Anlage 3: |
Kompromissvorschlag der Eigentümerseiten |
3 Seiten |
Fazit finanzielle Auswirkungen
Durch den
Auslegungsbeschluss zur ersten (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 7
„Berliner Straße/Havelseite“, Teilbereich Berliner Straße 75 G bis 75 L
entstehen der Landeshauptstadt Potsdam keine Kosten.
Bei einem Abschluss
des Bebauungsplanverfahrens können jedoch voraussichtlich negative finanzielle
Auswirkungen auf den Haushalt nicht ausgeschlossen werden, auf die hier bereits
hingewiesen werden soll.
Ziel der
Bebauungsplanänderung ist die Streichung von bestehenden, jedoch noch nicht
realisierten Baurechten auf den Flächen im Geltungsbereich des
Änderungsverfahrens.
Sofern nach Abschluss
des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan mit der Inkraftsetzung dieser
Änderung bislang bestehende Baurechte entzogen werden, kann eine Entschädigung
nach den Vorschriften der §§ 39 ff. BauGB fällig werden.
Angaben
zum voraussichtlichen Zeitpunkt und zur Höhe möglicher Entschädigungsleistungen
und einer entsprechenden Finanzierung sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch
nicht möglich und auch in Zukunft absehbar Gegenstand rechtlicher
Auseinandersetzungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26 kB
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2
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(wie Dokument)
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83 kB
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3
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(wie Dokument)
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24,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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359,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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6
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(wie Dokument)
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11,9 MB
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7
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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